Flächennutzungsplan FNP
Städtebauliche Entwicklung
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Im FNP ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
Der FNP ist den Zielen der Raumordnung anzupassen. Er bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der FNP ist verwaltungsintern bindend, anders als beim Bebauungsplan kann der einzelne Bürger aus dem Flächenutzungsplan jedoch keine Rechtsansprüche ableiten. Die Bebauungspläne sollen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er soll die räumliche Entwicklung für die gesamte Stadt aufzeigen. Allgemein wird hierfür ein Zeitraum von etwa 15 Jahren angenommen.
Schon 1992 hat der Gemeinderat Ditzingen das KPS-Gutachten in Auftrag gegeben, um neue Bauflächen zu finden und zu bewerten. Auf dieser Basis wurde der FNP der Stadt Ditzingen fortgeschrieben. Er wurde um einen Landschaftsplan ergänzt und auf weitere Planungen, z. B. den Regionalplan, abgestimmt. Am 18. Dezember 2001 hat der Gemeinderat die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen beschlossen.
Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ist am 07.05.2002 erfolgt; die Genehmigung wurde im Ditzinger Anzeiger am 23.05.2002 bekanntgemacht.