Stadt Ditzingen

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Flächennutzungsplan FNP

Städtebauliche Entwicklung

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Im FNP ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.

Der FNP ist den Zielen der Raumordnung anzupassen. Er bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Der FNP ist verwaltungsintern bindend, anders als beim Bebauungsplan kann der einzelne Bürger aus dem Flächenutzungsplan jedoch keine Rechtsansprüche ableiten. Die Bebauungspläne sollen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er soll die räumliche Entwicklung für die gesamte Stadt aufzeigen. Allgemein wird hierfür ein Zeitraum von etwa 15 Jahren angenommen.

Schon 1992 hat der Gemeinderat Ditzingen das KPS-Gutachten in Auftrag gegeben, um neue Bauflächen zu finden und zu bewerten. Auf dieser Basis wurde der FNP der Stadt Ditzingen fortgeschrieben. Er wurde um einen Landschaftsplan ergänzt und auf weitere Planungen, z. B. den Regionalplan, abgestimmt. Am 18. Dezember 2001 hat der Gemeinderat die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen beschlossen.

Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ist am 07.05.2002 erfolgt; die Genehmigung wurde im Ditzinger Anzeiger am 23.05.2002 bekanntgemacht.

Der Flächennutzungsplan (zeichnerischer Teil) zum Download.

Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den vom Gemeinderat der Stadt Ditzingen am 18.12.2001 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan mit Erlass vom 07. Mai 2002 Nr. 21-2511.1 Ditzingen aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 16. November maßgebend.

Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam, und damit verbindlich für die Stadt und beteiligte Behörden.

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich seines Erläuterungsberichts beim Stadtbauamt der Stadt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock, Zimmer 323 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von 7 Jahren seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (Veröffentlicht im Ditzinger Anzeiger Nr. 21 vom 23.05.2002.)

Wirksamkeitsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 18.12.2001 beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei der Mobilisierung von Bauland gleichwertig sowohl auf Baulücken innerhalb der Ortslagen als auch auf Neubauflächen auf Naturflächen zurückzugreifen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen in der Fassung vom 10.05.2001, geändert 16.11.2001, wird gebilligt.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Anregungen der Bürger nicht berücksichtigt. Die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen in der Fassung vom 10.05.2001, geändert 16.11.2001, wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan 2015 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ditzingen ist dem Regierungspräsidium Stuttgart nach § 6 (1) BauGB zur Genehmigung anzuzeigen. Die Ausgleichsflächenausweisung ist deutlich einzuschränken und dadurch der Flächenverbrauch in der Feldflur zu senken. (Veröffentlicht im Ditzinger Anzeiger Nr. 2 vom 10. Januar 2002)

Planungserfordernis

Der seit 1984 bis 2002 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ditzingen wurde in den Jahren 1981/1982 vom Nachbarschaftsverband Stuttgart erstellt. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart hatte einen Planungshorizont bis 1990. Die dort enthaltenen Flächenreserven für Ditzingen waren weitgehend ausgeschöpft, deshalb wurde der rechtswirksame Flächennutzungsplan bis zur Rechtswirksamkeit des neuen FNP 2015 mehrfach an die neuen Erfordernisse angepasst und - im Parallelverfahren zusammen mit der Erstellung von Bebauungsplänen - geändert. Mit der sogenannten KPS-Studie lagen für die Stadt Ditzingen und alle Ortsteile planerische Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung vor, die der Gemeinderat mit großer Mehrheit am 13.10.1992 verabschiedet hatte und die einem künftigen Flächennutzungsplan zugrunde zu legen waren. Der aufgestellte Flächennutzungsplan soll einen Planungshorizont bis zum Jahr 2015 beinhalten. Als Neuerung kam hinzu, dass für die Abwicklung der sich aus § 1 a BauGB unter Beachtung des § 8 a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergebenden Eingriffs-/Ausgleichsregelung die Darstellungen im Landschaftsplan wesentliche Entscheidungsgrundlagen sind, im Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes jedoch noch keine Aussagen dazu vorhanden waren. 

Allgemeine Erläuterungen zum FNP 2015

Link: 
Wie lese ich den FNP? (1435 kByte)
Titelblatt (905 kByte)
Impressum (555 kByte)
Inhaltsverzeichnis (992 kByte)
0. PRÄAMBEL (1433 kByte)
1. VERFAHREN 
1.1 Rechtliche Grundlagen bis 
1.3 Planungsgrundlagen 
(2476 kByte)

1. VERFAHREN - 1.6 Aussagequalität und Handhabung des Planwerkes, Planzeichen-Legende (1811 kByte)

2. RÄUMLICHER UND HISTORISCER ÜBERBLICK - 2.3 Entwicklungsmodell und Konzeptschwerpunkte (1424 kByte)
2. RÄUMLICHER UND HISTORISCHER ÜBERBLICK - 2.4 Leitsätze und Lokale Agenda 21 (1386 kByte)

3. PROGNOSEN ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - 3.2 Eckdaten der Wirtschaftsstruktur, Schätzung des Flächenbedarfs für Gewerbe (1760 kByte)

4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - 4.1 Steckbriefe (61 kByte)
4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - Heimerdingen (1514 kByte)
4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - Schöckingen (1318 kByte)
4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - Hirschlanden (1456 kByte)
4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - Ditzingen (Kernstadt) (2017 kByte)
4. PLANUNG FÜR STADTTEILE - 4.2 Vorkehrungen zur Sicherung der Bauleitplanung (40 kByte)

5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE (53 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.1 Naturhaushalt, Kulturlandschaft, Eingriffsregelung (831 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.2 Land- und Forstwirtschaft, Flurneuordnung (267 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.3 Wirtschaftsförderung und Gewerbeflächen (274 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.4 Wohnungsbau (512 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.5 Misch- und Sonderbauflächen, Einzelhandel und Dienstleistungen (430 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.6 Gemeinbedarf und öffentliche Einrichtungen (519 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.7 Grünflächen, Naherholung und Stadtökologie (486 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.8 Verkehrssystem und Verkehrsmittelwahl (1379 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.9 Technische Ver- und Entsorgung (350 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.10 Stadt- und Dorferneuerung, Denkmalschutz, Überleitung altrechtlicher Pläne (304 kByte)
5. PLANUNG FÜR SACHBEREICHE - 5.11 Besondere Nutzungsregelungen, Immissionsschutz (643 kByte)

6. ANHANG 
6.1 Verzeichnis der TÖB bis 
6.10 Genehmigungsvermerke (1180 kByte)