Stadtsanierung
Stadtsanierung
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden in Gebieten durchgeführt, in denen städtebauliche Missstände bestehen. Das Gebiet soll durch die Sanierungsmaßnahme wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
Ein Sanierungsgebiet ist ein abgegrenzter Bereich, für den vom Gemeinderat aufgrund vorliegender Missstände bzw. Mängel eine Sanierungssatzung beschlossen wurde (vgl. § 142 Abs. 1 BauGB). Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.
Bund und Land unterstützen die Städte und Gemeinden finanziell bei der Bewältigung der Sanierungsaufgaben. Die Sanierungsgebiete der Stadt Ditzingen werden vom Bund und Land gefördert über die Bund-Länder-Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) und Stadtumbau West (SUW).
Die Städtebauförderung beruht auf den Grundsätzen des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuchs (BauGB). Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen werden nach §§ 136 ff. BauGB vorbereitet und durchgeführt.
Grundsätzlich ergeben sich zur Verbesserung eines Gebietes folgende Maßnahmen:
- Erneuerung von Gebäuden durch nachhaltige Sanierung der Gebäudehülle
- Neubaumaßnahmen im öffentlichen Bereich durch Umgestaltung und Erneuerung von Straßenbelägen und Neugestaltung von Aufenthaltsflächen z.B. mit Begrünung und Platzgestaltung
- Ordnungsmaßnahmen durch Abbruch von Gebäuden und Vereinigung/ Teilung von Grundstücken