Stadt Ditzingen

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Familienpass

Familienpass der Stadt Ditzingen

Wer erhält den Ditzinger Familienpass ?

Berechtigt sind Einwohner der Stadt Ditzingen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Leistungen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sind ebenfalls berechtigt, sofern nicht wegen endgültiger Ablehnung ihres Asylantrags und vollziehbarer Ausreisepflicht Leistungen des AsylbLG gekürzt wurden.

Ebenfalls berechtigt sind Familien mit behinderten Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn alle Familienangehörigen Ihren Erstwohnsitz in Ditzingen haben. Asylbewerber mit behinderten Kindern sind ebenfalls berechtigt.

Wo ist der Familienpass erhältlich ?

Der Familienpass wird auf Antrag in Ditzingen beim Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren, Abteilung Bürgerservice und von den Verwaltungsstellen in  Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen während der Öffnungszeiten ausgegeben.

Welche Unterlagen müssen bei der Antragsstellung mitgebracht
werden?

Es sind folgende Unterlagen bei Antragsstellung vorzulegen:

  • Wohngeldbescheid, Bescheid des Jobcenters oder des Landratsamts Ludwigsburg, Bescheid der Abteilung
  • Soziale Angelegenheiten oder den Schwerbehindertenausweis des Kindes
  • je ein Lichtbild für Personen ab 6 Jahren

Welche Vergünstigungen bringt der Familienpass ?

Ermäßigung von 50% gibt es für

  • das Hallenbad
  • die Stadtranderholung (Anträge bei der Abteilung Soziale Angelegenheiten)
  • die Jugendmusikschule (Anträge bei der Jugendmusikschule)
  • die Minigolfanlage (Anträge bei der Abteilung Soziale Angelegenheiten)
  • die Volkshochschule (Anträge bei der Abteilung Soziale Angelegenheiten)
  • Vereinsbeiträge von Vereinen aus Ditzingen und den Stadtteilen (Anträge bei der Abteilung Soziale Angelegenheiten)
  • vom Kulturamt der Stadt organisierte Theater- und Konzertveranstaltungen,
  • die Büchereien in Ditzingen und Stadtteilen

Ermäßigung von bis zu 30% der Benutzungsgebühr gibt es für Kindertageseinrichtungen
(§ 8 der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ditzingen)

(Stand 01.12.2017)