Stadt Ditzingen

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Kindertagespflege

DiKiTA - Ditzinger Kindertagespflege

Förderung von Tagespflegeplätzen für Kinder unter 3 Jahren

Das Modell DiKiTA steht für eine starke Kindertagespflege in Ditzingen.

Das städtische Fördermodell zielt auf den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und die qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege als wichtige Betreuungsform in der Kleinkindbetreuung.

Informationen für Eltern

Förderung von Tagespflegeplätzen für Kinder unter 3 Jahren

Das Modell DiKiTA steht für eine starke Kindertagespflege in Ditzingen. Das städtische Fördermodell zielt auf den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und die qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege als wichtige Betreuungsform in der Kleinkindbetreuung. Die städtischen Zuschüsse fördern Ditzinger Familien mit Kindern unter 3 Jahren, sodass Sie für einen Tagespflegeplatz nicht mehr bezahlen als für einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung (Grundlage ist der Bewilligungsbescheid des Landratsamtes). 

Voraussetzungen für den Zuschuss zu den Aufwendungen für die Kindertagespflege

  • Berufstätigkeit
  • Betreuungsbedarf von mindestens 7 Std./Woche für ein Kind von 0 - 3 Jahren in Ditzingen
  • Kind mit Hauptwohnsitz in Ditzingen gemeldet
  • Tagespflegeperson hat mindestens an einer Grundqualifizierungsmaßnahme teilgenommen.
  • Der vereinbarte Stundensatz für die Tagespflege darf 7,50 € nicht überschreiten.
  • Ein Anspruch auf Leistungen nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zur Übernahme der Kosten der Tagespflege ist vorrangig einzusetzen.
  • Bei einer Betreuung von mehr als 35 Std./Woche ist die Ermittlung des Familieneinkommens auf Grundlage einer verpflichtenden Selbstauskunft erforderlich.
  • Die Tagespflegeperson und das Landratsamt Ludwigsburg bestätigen den Betreuungsumfang, den mtl. Tagespflegesatz und den Qualifizierungs-nachweis.
  • Der kommunale Zuschuss wird monatlich vom Landratsamt zusammen mit den Leistungen nach SGB VIII direkt an die Tagesmutter ausbezahlt

Zusätzliche Voraussetzungen, wenn Ihr Kind unter dem 1. Lebensjahr ist:

  • Entweder Nachweis der Berufstätigkeit / Teilnahme an einer Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahme / Ausbildung des jeweiligen betreuenden Elternteils
  • oder es liegen besondere pädagogische oder soziale Gründe vor:
    *ein pflegebedürftiges oder behindertes Kind lebt in der Familie
    *ein Elternteil pflegt die Großeltern

Höhe der Förderung

Die Differenz zwischen der monatlichen Benutzungsgebühr für einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung und der monatlichen Kosten für die Kindertagespflege wird durch die Stadt getragen. Durch die finanzielle Gleichsetzung der Kindertagespflege mit den Kindertageseinrichtungen haben Eltern, die einen Betreuungsbedarf für Ihr Kind im Alter von 0 - 3 Jahren haben, eine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.

Weitere Fragen zum Fördermodell DiKiTA beantwortet Ihnen gerne Frau Melanie Derhardt, Abteilung Kindertagesstätten, Am Laien 4, Tel.: 07156 164-311, dikita(@)ditzingen.de.

Informationen zur Qualifizierung, Fortbildung, und Vermittlung von Tagespflegepersonen erhalten Sie beim

Landratsamt Ludwigsburg
Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung
Postadresse: Hindenburgstraße 40; 71638 Ludwigsburg
Besucheradresse: Martin- Luther- Str. 26, 71636 Ludwigsburg
Telefon: 07141 144-2103, E-Mail: info(@)tageseltern-lb.de

Weitere Informationen

Zum Formular

Merkblatt Kindertagespflege als PDF zum Download

Kontakt
Melanie Derhardt
Amt für Jugend, Bildung und Betreuung
Abteilung Kindertageseinrichtungen

Tel.: 07156 164-311
E-Mail: dikita(@)ditzingen.de

Informationen für Tagespflegepersonen

Ditzinger Einzeltagespflege

Förderung von Tagespflegeplätzen für Kinder unter 3 Jahren
Das Modell DiKiTA steht für eine starke Kindertagespflege in Ditzingen. Das städtische Fördermodell zielt auf den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und die qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege als wichtige Betreuungsform in der Kleinkindbetreuung.

Seit dem 01.01.2022 gibt es ein überarbeitetes DiKiTa-Förderprogramm, bei dem Tagespflegepersonen in der Einzeltagespflege zusätzlich von der Stadt Ditzingen gefördert werden. Das Förderprogramm richtet sich an alle Tagespflegepersonen, die Kinder mit Wohnsitz in Ditzingen betreuen.

Unser Förderprogramm

  • Für 30 Ausfalltage pro Kalenderjahr aufgrund von Krankheit der Tagespflegeperson erhält die Tagespflegeperson von der Stadt Ditzingen die Weiterbezahlung der Betreuungsgebühren pro betreutem Kind (Grundlage sind die bewilligten Stunden vom Landratsamt Ludwigsburg).
  • Für 10 zusätzliche Schließtage pro Kalenderjahr erhält die Tagespflegeperson von der Stadt Ditzingen die Weiterbezahlung der Betreuungsgebühren pro betreutem Kind (Grundlage sind die bewilligten Stunden vom Landratsamt). 20 Schließtage übernimmt ja bereits das Landratsamt Ludwigsburg.
  • Die Tagespflegeperson erhält von der Stadt Ditzingen einen jährlichen Zuschuss für Verpflegung in Höhe von 380 € pro betreutem Kind (bei einer Betreuung des Kindes an 5 Tagen pro Woche).
  • Die Tagespflegeperson erhält von der Stadt Ditzingen einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 300 € pro betreutem Kind für die Betreuung von Ditzinger Kindern zur freien Verfügung.

 

Voraussetzung zur Teilnahme am Förderprogramm ist die Betreuung eines Kindes mit Wohnsitz in Ditzingen und eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt Ditzingen. Man kann jederzeit, auch bei bereits bestehenden Betreuungsverhältnissen, in das Förderprogramm einsteigen.

Weitere Fragen zum Fördermodell DiKiTA und dem Inhalt der Vereinbarung beantwortet Ihnen gerne Frau Melanie Derhardt, Abteilung Kindertagesstätten, Am Laien 4, Tel.: 07156 164-311, dikita(@)ditzingen.de.

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Informationen zur Qualifizierung und Fortbildung erhalten Sie beim

Landratsamt Ludwigsburg
Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung
Postadresse: Hindenburgstraße 40; 71638 Ludwigsburg
Besucheradresse: Martin- Luther- Str. 26, 71636 Ludwigsburg
Telefon: 07141 144-2103, E-Mail: info(@)tageseltern-lb.de

https://www.tageseltern-lb.de/tageseltern

Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung im Landratsamt Ludwigsburg

Kindertagespflege – ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder von 0 – 14 Jahren

Neben der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Städte und Gemeinden des Landkreises gibt es die Möglichkeit, Kinder von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreuen zu lassen. Diese Betreuungsform wird von vielen Eltern vor allem wegen des familiären Rahmens, der Flexibilität der Betreuungszeiten und der individuellen Förderung der Kinder in einer kleinen Gruppe geschätzt.  
Das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung im Landkreis Ludwigsburg sucht hierfür motivierte, zuverlässige Tageseltern. 
Haben Sie Interesse, Tageskinder in selbstständiger Tätigkeit bei sich zuhause oder im Haushalt der Eltern zu betreuen und sie individuell zu begleiten und zu fördern?  
Das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamts Ludwigsburg informiert Sie gerne, wenn Sie sich für diese verantwortungsvolle Arbeit interessieren. Wir bieten nach einer Eignungsprüfung eine kostenfreie Qualifizierung, Beratung und fachliche Begleitung an.  

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.tageseltern-lb.de

Landratsamt Ludwigsburg
Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung
Postadresse: Hindenburgstraße 40; 71638 Ludwigsburg
Besucheradresse: Martin- Luther- Str. 26, 71636 Ludwigsburg
Telefon: 07141 144-2103, E-Mail: info(@)tageseltern-lb.de