Schulbedarf
Für persönlichen Schulbedarf (Schulranzen, Hefte und andere Schulsachen, bekommt jedes Kind 70.-€ zu Beginn des Schuljahres und noch mal 30,-€ zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Ausflüge und Schullandheime
Die Kosten für Schullandheime und Ausflüge mit der Schule oder mit dem Kindergarten (z.B. Theaterbesuch, Wintersporttag) werden übernommen.
Schülerbeförderung
Wenn ein Kind mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren muss, wird der Eigenanteil der Fahrkarte ganz oder teilweise übernommen.
Lernförderung („Nachhilfe“)
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Lernförderung („Nachhilfe“) übernommen werden.
Mittagessen
Wenn ein Kind in der Schulmensa oder der Kindertagesstätte zu Mittag isst, werden die Kosten hierfür bis auf einen Eigenanteil von 1.-€ pro Essen erstattet.
Sport, Musik und Freizeiten
Der Beitrag für viele Vereine, die Musikschule oder die Kosten für eine Freizeit können erstattet werden. Hierfür gibt es bis zu 120.-€ im Jahr für jedes Kind.