Stadt Ditzingen

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„Schöckingen Südost, Teil 1“

in Ditzingen-Schöckingen

Lage:

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Ditzinger Stadtteils Schöckingen. Begrenzt wird es im Norden durch den alten Siedlungsrand und im Osten durch die Ortsumfahrung. Im Süden ist es durch einen strukturierten Landschaftsraum begrenzt und im Westen grenzt es an den Schöckinger Friedhof an. Aktuell ist das Plangebiet geprägt von Wiese und Äckern.

Städtebauliches Konzept:

Das Plangebiet wird von der Schöckinger Umgehungsstraße aus erschlossen. Von der Zufahrt zum Gebiet zweigt eine Straße nach Norden ab, die das nördliche Plangebiet erschließt. Die Erschließung des zentralen Bereichs erfolgt über zwei nach Süden bzw. Südwesten führende Stichstraßen, die im Wendebereich als Wohnhöfe ausgebildet werden sollen.

Die gewählte Erschließungsstruktur ermöglicht vielfältige Bebauungsstrukturen.

Vorgesehen sind verdichtete Einfamilienhausstrukturen in Form von Doppe-, Reihen- und Kettenhäusern. Auch Mehrfamilienhausgrundstücke sind über das Plangebiet verteilt vorgesehen.

Zentral im Gebiet gelegen ist eine Einrichtung für Pflegewohnen geplant.

In Anlehnung an den historischen Ortskern des Stadtteils Schöckingen sind die Gebäude mit einem Satteldach vorgesehen.

Verfahrensstand:

Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde am 17.10.2023 durch den Gemeinderat der Stadt Ditzingen gefasst.

Im Zeitraum vom 02.08.2023 bis zum 08.09.2023 hat dann die frühzeitige TÖB und Behördenbeteiligung stattgefunden. Auch die Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerinfo am 25.10.2023 frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung wurden dann die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen aus der Öffentlichkeit gegeneinander und untereinander abgewogen.

Derzeit wird ein Bebauungsplanentwurf durch das Planungsbüro ISA erarbeitet.

Sobald dieser ausgearbeitet ist, wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchgeführt.