Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen
Lärm ist aus Sicht der Bevölkerung eines der drängendsten Umweltprobleme.
Viele Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld und fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Darüber hinaus können sich auch gesundheitliche Nachteile ergeben. Die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor künftiger Verlärmung zu schützen, sind daher wichtige Handlungsziele in Politik und Verwaltung.
Diese Ziele sollen mit Hilfe der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erreicht werden. Den gesetzlichen Hintergrund bildet hierzu die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht (§§47a-f BImSchG). Darin wird ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden oder zu vermindern.
Danach sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden,
• Die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit,
• Die Reduzierung des Umgebungslärms insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen.
Lärmquellen und Zuständigkeiten:
Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die kartierungspflichtigen Lärmquellen und Zuständigkeiten in Baden-Württemberg sowie die geltenden Fristen.
Tabelle1
Lärmquellen nach EU- Umgebungslärmrichtlinie | In Baden - Württemberg betroffen | Fristen zur Umsetzung der strategischen Lärmkartierung | Fristen zur Aufstellung der Aktionspläne |
---|---|---|---|
Ballungsräume > 250.000 Einwohner > 100.000 Einwohner | Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen | 30.06.2007 | 18.07.2008 18.07.2013 |
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Kfz/a = 16.400 Kfz/d > 3 Mio Kfz/a = 8.200 Kfz/d | 91% der Bundesautobahnen (=1000 km) 20% der Bundesstraßen (=900 km) 2% der Landesstraßen (=220 km) 9% der Bundesautobahnen (=100 km) 80% der Bundesstraßen (=3.500 km) 14% der Landesstraßen (=1.300 km) | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a = 164 Züge/d > 30.000 Züge/a = 82 Züge/d | Hauptverkehrsstrecken des Eisenbahnnetzes der Deutschen Bahn AG sowie wenige nicht der DB AG zugehörige Strecken | 30.06.2007 30.06.2012 | 18.07.2008 18.07.2013 |
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a | Flughafen Stuttgart | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
Rechtscharakter und Auswirkungen
Die Tatsache, dass für die Aufstellung des Lärmaktionsplans die Gemeinden zuständig sind, für die Umsetzung jedoch häufig andere Behörden wird die Realisierung der Maßnahmen im Einzelnen vor eine große Herausforderung stellen. So ist bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs nach Aussagen der Landesanstalt für Umwelt, Karlsruhe(LUBW) die enge Kooperation mit allen Beteiligten wichtig. Für die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen bedeutet dies zudem, dass diese strikt am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten sind, um das mit dem Lärmaktionsplan verfolgte Ziel zu erreichen.
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier bzw. eine Absichtserklärung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Fachplanungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Lärm finden Sie auch auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie beim Eisenbahnbundesamt
Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen
Die Stadt Ditzingen hat bereits im Jahr 2008 im Rahmen der 1. Stufe der Lärmkartierung einen erweiterten Straßendatensatz (Bundes-, Landes-, Kreis- und z.T. Gemeindestraßen) untersucht und somit die gesetzlichen Anforderungen der 2. Stufe (2013) vorzeitig erfüllt. Damit konnte in Ditzingen bereits 2013 die gesetzlich vorgegebene turnusgemäße 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, die alle 5 Jahre (§47 d Abs. 5 BImSchG) durchzuführen ist, erfolgen.
Aktuell in Ditzingen
Mit den Vorbereitungen für die aktuelle 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde 2018 begonnen. Durch Verzögerungen bei den bundesweiten Verkehrszählungen von mindestens einem Jahr kam es auch zum zeitlichen Verzug bei der landesweiten Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie der Datenbereitstellung für die anschließende Lärmaktionsplanung der Kommunen. Nach Eingang und Verarbeitung der Daten bei der Verwaltung erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat dann im Mai 2020.
Von Mitte Juli bis Ende September 2020 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von §47d Abs. 3 BImSchG in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs und zwei Informationsveranstaltungen statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde zeitgleich durchgeführt. Während dieses Zeitraums hatten alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit den Entwurf des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Im Anschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgewertet und fanden je nach Abwägung Eingang in die Endfassung der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt. Am 20. Juli 2021 wurde der Lärmaktionsplan der Stadt als 2. Fortschreibung und in der aktuellen Fassung vom 21.6.21 mit seinem Maßnahmenplan durch den Gemeinderat beschlossen. Ausführlichere Darstellungen sind der Gesamtfassung des Lärmaktionsplans zu entnehmen.
- Lärmaktionsplan mit Anlagen vom 21.7.21 (51 MB)
- Stellungnahmen Bürgerinnen und Bürger anomym
- Stellungnahmen Behörden
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.7.21 enthält der Lärmaktionsplan u.a. folgenden Maßnahmenkatalog für die Kernstadt und den Ortsteil Heimerdingen:
Maßnahmenplanung Kernstadt
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen -soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen- umzusetzen.
Die Stadt fordert die betroffenen Behörden und Institutionen im Sinne dieses Lärmaktionsplans auf, die in ihre Zuständigkeit fallenden Lärmsanierungsmaßnahmen, wie die Aufbringung von lärmoptimierten Belägen, nach Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen.
Bereich 01: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h, Einbau von lärmoptimiertem Asphalt (LOA).
Bereich 02: Neu: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h; Bestand 30 km/h, LOA
Bereich 03: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LOA
Bereich 04: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h, LOA
Bereich 05: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 40 km/h, LOA
Bereich 06a/b: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts, LOA
Bereich 07: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LOA
Bereich 08: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h
Bereich 09: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h, LOA
Umsetzung OU Heimerdingen ist vorrangiges Ziel der Lärmaktionsplanung in Heimerdingen
Prüfung eines LKW Durchfahrtsverbots: Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde nach Fertigstellung des Verdrängungsgutachtens, sofern dies ein Durchfahrverbot nahelegt.
Maßnahmen zur Busbeschleunigung auf der Linie 620 sind zu planen und umzusetzen.
Ausweisung ruhiger Gebiete: Landschaftsschutzgebiet „Döbachtal“, Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Glemstal“, Landschaftsschutzgebiet
„Strudelbachtal“ FFH-Gebiet „Strohgäu und unteres Enztal“
Nähere Auskünfte erteilt:
Stadtbauamt Ditzingen
Abtlg. Umwelt- u. Stadtplanung, Frau Haasler, Tel.: 07156/164-176; Haasler(@)Ditzingen.de
Erfolgreich umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat zugestimmt aus Lärmschutzgründen in Teilen im innerstädtischen Bereich von Ditzingen und Heimerdingen die Geschwindigkeiten zu reduzieren.
Die Ordnungsverwaltung hat alle hierfür notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen in Auftrag gegeben, sodass das Aufstellen der Verkehrszeichen zeitnah erfolgen wird. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
Für Fragen hinsichtlich dem Lärmaktionsplan kann Ihnen Frau Haasler unter der Nummer 07156 164-176 nähere Auskünfte erteilen. Frau Grellmann steht Ihnen unter der Nummer 07156 164-241 für Fragen zum Straßenverkehr zur Verfügung.