Stadt Ditzingen

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Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss Strohgäu

Seit dem 01.07.2020 kooperieren im Bereich Gutachterausschusswesen die Städte und Gemeinden:

 Ditzingen
 Hemmingen
 Korntal-Münchingen
 Markgröningen
 Schwieberdingen

Der Gutachterausschuss ist eine, auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB § 192) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg gebildete, öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundigen und sachverständigen ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern besteht.

Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:

Kaufpreissammlung

Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, ist von der beurkundenden Stelle als Abschrift dem Gutachterausschuss für die Führung der Kaufpreissammlung zu übersenden (§ 195 Abs. 1 BauGB).
So ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über alle Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt detailliert und umfassend informiert ist. Die vom Gutachterausschuss ausgewertete Kaufpreissammlung ist sowohl für die Erstattung von Verkehrswertgutachten als auch für die Ableitung der Bodenrichtwerte und der sonstigen Wertermittlungsdaten unverzichtbar. Sie bildet damit die Grundlage für die Aufgabenerledigung der Gutachterausschüsse.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung als PDF zum Download

Bodenrichtwerte

In der Sitzung am 17.05.2023 wurden die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch für alle Mitgliedskommunen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Mitgliedskommunen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte, die als Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuer B dienen, finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte für Grundsteuer B“.

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) stellt die Bodenrichtwerte über ein Bodenrichtwertinformationssystem zur Verfügung (BORIS-BW). Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Portal BORIS-BW:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html

Dort können seit dem 28.06.2023 die aktuellen Bodenrichtwerte abgerufen werden.

 

In den Örtlichen Fachinformationen erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Bodenrichtwerten und zu möglichen Abweichungen einzelner Grundstücke vom Bodenrichtwertgrundstück.
 

Die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023 im Pdf-Format erhalten Sie hier:

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Ditzingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Heimerdingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Hirschlanden

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Schöckingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Hemmingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Korntal

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Münchingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Schwieberdingen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 Karte Markgröningen

 

Antrag Bodenrichtwertauskunft als PDF zum Download

Laut § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln.

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben und sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen.

Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten.

Bodenrichtwerte für Grundsteuer B

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 als Grundlage für die Grundsteuer

Für die steuerliche Bewertung des Grundbesitzes (Grundsteuer B), die ab dem 1. Januar 2025 gemäß neuem Grundsteuergesetz über ein modifiziertes Bodenwertmodell ermittelt wird, gilt aktuell der Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022.
Zu diesem Stichtag wurden die Bodenrichtwerte vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Strohgäu für alle Mitgliedskommunen als Grundlage für die Grundsteuer beschlossen.

Bei gebietsbezogenen Änderungen der Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen wird der Bodenrichtwert fortgeschrieben. Dementsprechend hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Strohgäu im Jahr 2023 fortgeschriebene Bodenrichtwerte rückwirkend zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 beschlossen, die bis zum 15. Dezember 2023 ins Infoportal hochgeladen werden konnten.
Es handelt sich dabei um wenige Änderungen, der Großteil der Bodenrichtwerte bleibt unverändert.

Die aktualisierten Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B sind nun auf dem vom Landesamt für Geoinformation bereitgestellten Onlineportal BORIS-BW unter „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ veröffentlicht. Dort können sowohl die Daten zu Bodenrichtwerten als auch zu Grundstücksflächen in automatisierter Form abgerufen werden.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe teilt mit Schreiben vom 28.07.2023 mit, dass die zuständigen Finanzämter bereits ergangene Bescheide bei Fortschreibungen und Korrekturen der Bodenrichtwerte von Amts wegen ändert. Die betroffenen Steuerpflichtigen müssen dafür nichts veranlassen. Auch ein Einspruch ist hierfür nicht erforderlich.
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung der Bescheide im Laufe des Jahres 2024 erfolgen wird. Die Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, wird dann entsprechend angeglichen.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie auf der Seite der Finanzverwaltung: www.grundsteuer-bw.de 

Über folgende Links gelangen Sie direkt zu den Kommunen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu und den aktuellen Bodenrichtwerten:

Bodenrichtwerte Ditzingen

Bodenrichtwerte Korntal-Münchingen

Bodenrichtwerte Markgröningen

Bodenrichtwerte Hemmingen

Bodenrichtwerte Schwieberdingen

 

In den Örtlichen Fachinformationen erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Bodenrichtwerten.

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ist aus unterschiedlichen Anlässen von Interesse. Verkaufsverhandlungen, Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren, aber auch öffentlich-rechtliche Verfahren nach dem Städtebaurecht oder dem Enteignungs- und Entschädigungsrecht erfordern oft die Kenntnis des Verkehrswertes.

Nach Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Verkehrswertgutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung ausgefertigt.
In einem Verkehrswertgutachten wird das zu bewertende Objekt nach Lage, Art und Zustand eingehend beschrieben sowie seine rechtliche Situation dargestellt. Die angewendeten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes werden für den Antragsteller nachvollziehbar begründet.

Antrag auf ein Verkehrswertgutachten als PDF zum Download

Sonstige Wertermittlungsdaten

Eine weitere wichtige Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ableitung der sogenannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 BauGB).

Für die Grundstückswertermittlung sind vor allem folgende Daten erforderlich:

•    Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze)
•    Faktoren zur Anpassung der Sachwerte (Sachwertfaktoren) - Sachwertfaktoren aller Gemeinden 2020-2021 als PDF zum Download (210 KB)
•    Umrechnungskoeffizienten
•    Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (Gebäudefaktor und Ertragsfaktor)
•    Indexreihen

Gebühren

Die Gebühren für Gutachten richten sich nach den Gebührensatzungen der Stadt Ditzingen:

Gutachterausschussgebührensatzung als PDF zum Download

 

 

Kontakt für alle Kooperationspartner:

Stadt Ditzingen
Geschäftsstelle des
gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu
Am Laien 1
71254 Ditzingen

Tel.: 07156 164-361
E-Mail: gutachterausschuss(@)ditzingen.de

Geschäftszeiten: Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Büroräume der Geschäftsstelle

Die Büroräume der Geschäftsstelle befinden sich genau gegenüber dem Rathaus Ditzingen, in der Gerlinger Str. 4 im 2. OG (nicht barrierefrei).

Das Team der Geschäftsstelle:

Leitung:

Ulrike Kubasch
Tel.: 07156 164-360
E-Mail: kubasch(@)ditzingen.de

Teamassistenz:

Irene Leicht
Tel.: 07156 164-361
E-Mail: irene.leicht(@)ditzingen.de
 

Sachverständige:

Stephanie Wohlgemuth
Tel.:07156 164-363
E-Mail: wohlgemuth(@)ditzingen.de

Maria Truckses
Tel.:07156 164-365
E-Mail: maria.truckses(@)ditzingen.de

Jana Baumgartner
Tel.: 07156 164-364
E-Mail: jana.baumgartner(@)ditzingen.de