Stadt Ditzingen

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Geld und Sachleistungen für Flüchtlinge

Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft

Je nach Aufenthaltsstatus erhalten Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Arbeitslosengeld II („Bürgergeld “)

Zuständig für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Landratsamt Ludwigsburg. Übernommen werden in der Regel die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Wasser, Heizung) sowie die Kosten für den Lebensunterhalt . Zur Zeit entspricht dies in etwa der Höhe der Bürgergeld -Sätze.
Ansprechpartner: Fachbereich Asylbewerber und Aussiedler Geschäftsteil Leistungen
Tel.: 07141 144-2649

Wenn die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis haben, haben sie dieselben Ansprüche wie alle anderen hier lebenden Menschen.
Wenn sie keine Arbeit finden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Bürgergeld “). Zuständig ist das Jobcenter in Ditzingen.
Tel.: 07141 144-8500

Ist der Verdienst zu niedrig um die Kosten für Unterhalt und Wohnung aus eigenen Mitteln zu bestreiten, besteht bei diesem Personenkreis je nach Einkommenshöhe auch Anspruch auf Wohngeld (staatlicher Mietzuschuss) und Kindergeldzuschlag (erhöhtes Kindergeld)
Zuständig für Wohngeld ist die Wohngeldstelle in Ditzingen beim Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren.
Tel.: 07156 164-124

Zuständig für den Kindergeldzuschlag ist die Familienkasse Ludwigsburg
Tel.: 0800 4555530, E-Mail: Familienkasse-ludwigsburg(@)arbeitsagentur.de 

Kosten für Bildung und Teilhabe der Flüchtlingskinder

Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dies beinhaltet z.B. Kostenübernahme bei Schulausflügen, Mittagstisch in den Schulen, Vereinsbeiträge etc.