Veräußerung der Baugrundstücke im Bewerbervergabeverfahren
Die Bauplätze Nr. 1 bis 26 werden entsprechend der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Ditzingen im Bewerbervergabeverfahren veräußert. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke sowie die Zuordnung der Bauplätze an die Bewerbenden erfolgt auf Basis der erzielten Bewerbungspunkte in einem mehrstufigen Verfahren.
Die Vergabe erfolgt über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen.
Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.
Alternativ können Bewerbungen in schriftlicher Form bei der
Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen
eingereicht oder per Einschreiben an die Stadt Ditzingen geschickt werden. Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung sind Bewerbungsformulare bei der Verwaltung anzufordern.
Bewerben können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des Gebäudes muss selbst bewohnt werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Beginn der Bewerberfrist und Frist für die Vorlage von Nachweisen: 30.06.2025
In diesem ersten Teil des Verfahrens können Bewerbungen innerhalb des Bewertungszeitraums über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen oder schriftlich bei der Stadt Ditzingen eingereicht werden.
Der Bewerbung ist unter anderem eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 400.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses, bzw. von mind. 200.000 Euro pro Hausanteil beim Bau einer Doppelhaushälfte nachweist.
Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
Nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte.
- Ende der Bewerberfrist: 31.07.2025
- Auswertung der Bewerbungen: ab 04.08.2025
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums wertet die Verwaltung alle in Frage kommenden Bewerbungen anhand der Bauplatzvergabekriterien aus. Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird eine Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer ist die Höhe der erreichten Punktzahl. Je höher die Punktzahl, desto höher der Platz in der Rangliste. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge.
- Bauplatzauswahlabfrage: ab 11.08.2025 bis 05.09.2025
Anschließend erfolgt entsprechend der Platzziffer in der Rangliste die konkrete Bauplatzauswahlabfrage (sog. Prioritätenabfrage) der zum Zuge kommenden Bewerber.
Sollte ein Bewerber die Anzahl der ihm gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, kann dies eine Nichtzuteilung zur Folge haben. Erfolgt seitens des Bewerbers bis zum 05.09.2025 keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
- Information der Bewerber über vorläufige Grundstückszuteilung: ab 10.09.2025
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung informiert.
- Reservierungszusage: ab 29.09.2025
Alle Bewerber, die die vorläufige Zuteilung nicht ablehnen, erhalten eine Reservierungszusage seitens der Stadt Ditzingen. Zudem müssen die Bewerber innerhalb von 2 Wochen eine Reservierungskaution für den Fall eines Rücktritts von der Kaufzusage in Höhe von 500 Euro an die Stadt Ditzingen bezahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet oder nicht, gilt der Platz auf der Bewerberliste als aufgegeben. Die Vorauszahlung wird beim Erwerb des Grundstücks erstattet.
- Beschluss des Gemeinderates über Grundstückszuteilung: 21.10.2025
Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt schließlich das endgültige Zuteilungsverfahren, über das der Gemeinderat berät und abschließend über den Verkauf der Baugrundstücke Beschluss fasst.
- Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nach jeweiliger Terminvereinbarung mit u.a. folgenden Vertragsbedingungen:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Eigennutzungsverpflichtung
Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.
c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung
Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.
d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
e) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
f) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Die Baugrundstücke Nr. 1 bis 26 im Überblick:
Bauplatz-Nr. | Flurstück | Fläche | Bebauung | Verkaufspreis |
1 | 6540 | 284 m² | EFH (Kettenhaus) | 324.896 € |
2 | 6541 | 245 m² | EFH (Kettenhaus) | 280.280 € |
3 | 6542 | 245 m² | EFH (Kettenhaus) | 280.280 € |
4 | 6543 | 273 m² | EFH (Kettenhaus) | 312.312 € |
5 | 6548 | 226 m² | EFH (Reihenhaus) | 258.544 € |
6 | 6545 6549 | 187 m² | EFH (Reihenhaus) | 213.928 € |
7 | 6546 6550 | 187 m² | EFH (Reihenhaus) | 213.928 € |
8 | 6547 6551 | 331 m² | EFH (Reihenhaus) | 378.664 € |
9 | 6600 | 227 m² | EFH (Doppelhaus) | 259.688 € |
10 | 6606 | 276 m² | EFH (Doppelhaus) | 315.744 € |
11 | 6609 | 259 m² | EFH (Doppelhaus) | 296.296 € |
12 | 6612 | 267 m² | EFH (Doppelhaus) | 305.448 € |
13 | 6615 | 269 m² | EFH (Doppelhaus) | 307.736 € |
14 | 6618 | 274 m² | EFH (Doppelhaus) | 313.456 € |
15 | 6621 | 287 m² | EFH (Doppelhaus) | 328.328 € |
16 | 6601 6602 | 279 m² | EFH (Doppelhaus) | 319.176 € |
17 | 6607 6608 | 284 m² | EFH (Doppelhaus) | 324.896 € |
18 | 6610 6611 | 289 m² | EFH (Doppelhaus) | 330.616 € |
19 | 6613 6614 | 316 m² | EFH (Doppelhaus) | 361.504 € |
20 | 6616 6617 | 291 m² | EFH (Doppelhaus) | 332.904 € |
21 | 6619 6620 | 288 m² | EFH (Doppelhaus) | 329.472 € |
22 | 6622 6623 | 299 m² | EFH (Doppelhaus) | 342.056 € |
23 | 6670 | 386 m² | EFH (Kettenhaus) | 441.584 € |
24 | 6671 | 370 m² | EFH (Kettenhaus) | 423.280 € |
25 | 6710 | 399 m² | EFH (freistehend) | 456.456 € |
26 | 6713 | 426 m² | EFH (freistehend) | 487.344 € |
Die Lage der Bauplätze ist dem Lageplan zu entnehmen.
Dienstbarkeiten:
Bei den Bauplätzen Nr. 10, 12, 14 und 15 sind im Grundbuch folgende Dienstbarkeiten, welche mit erster Rangstelle im Grundbuch übernommen werden und auf Dauer bestehen bleiben, eingetragen:
Bauplatz Nr. 10 (Flst. 6606):
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6607
Bauplatz Nr. 12 (Flst. 6612):
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6613
Bauplatz Nr. 14 (Flst. 6618)
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6619
Bauplatz Nr. 15 (Flst. 6621):
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leistungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6622