Stadt Ditzingen

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"Ob dem Korntaler Weg"

Das neue Wohngebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen zwischen der Münchinger Straße, der Knielstraße und der Korntaler Straße. Es fügt sich in die gegebene Struktur der Bebauung Ditzingen-Ost nahtlos ein und entwickelt diese weiter. Es besteht aus überschaubaren Nachbarschaften, die sich zu Quartieren zusammenfügen, die ihrerseits durch Grünräume unterschiedlicher Ausbildung gegliedert sind.

Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von ca. 8,6 ha auf. Es sind ca. 150 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant. 

Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 05.10.2010 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Ob dem Korntaler Weg" gefasst.

Der Satzungsbeschluss erfolgte am 20.07.2021 (TU2021/005). Mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022 erlangte der Bebauungsplan Rechtskraft. Am 19.01.2023 erfolgte die Bekanntmachung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans (16.01.2023) nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Ditzinger Anzeiger.

Die Erschließung des Baugebiets erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger, die STEG aus Stuttgart. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen (Straßen, Kanäle, Grünflächen etc.) gehen diese an die Stadt Ditzingen über. Ein Abschluss der Bauarbeiten ist für Anfang 2026 vorgesehen.

Ein Großteil der Grundstücke befindet sich im Eigentum mehrerer Bauträger, welche diese nach Fertigstellung der Straßen und Leitungsinfrastruktur bebauen und vermarkten werden. Ein kleiner Teil der Grundstücke befindet sich im Eigentum der Stadt Ditzingen. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten. Eine Information zum Verkaufsstart erfolgt über die städtische Homepage und dem Ditzinger Anzeiger. Interessenten haben die Möglichkeit, sich über die Plattform www.baupilot.com zu bewerben. Die Vergabe der städtischen Bauplätze erfolgt nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien (3. Entwurf vom 18.09.2023, Punktevergabe).

Wichtiger Hinweis:

Die Plattform wird erst 2025 freigeschalten.