Gewerbesteuer | Hebesatz 380 v. H. gültig ab 1.1.2011 Anwendung des Hebesatzes auf die jeweils vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuer-Messbeträge für die jeweiligen steuerpflichtigen Personen / Firmen. | Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz |
Grundsteuer A (Land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke) | Hebesatz 320 v. H. gültig ab 1.1.2011 Anwendung des Hebesatzes auf die jeweils vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuer-Messbeträge für die jeweiligen steuerpflichtigen Grundstückseigentümer. | Grundsteuer-Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz |
Grundsteuer B (Bebaute oder bebaubare Grundstücke) | Hebesatz 360 v. H. gültig ab 1.1.2011 Anwendung des Hebesatzes auf die jeweils vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuer-Messbeträge für die jeweiligen steuerpflichtigen Grundstückseigentümer | Grundsteuer-Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz |
Hundesteuer, allgemein | je Hund und Jahr | 96,00 Euro |
Hundesteuer, für mehrere Hunde | ab dem zweiten Hund, je Hund und Jahr | 192,00 Euro |
Hundesteuer, Kampfhund | je Kampfhund und Jahr | 576,00 Euro |
Hundesteuer, für mehrere Kampfhunde | ab dem zweiten Kampfhund, je Kampfhund und Jahr | 1.152,00 Euro |
Hundesteuer, Zwingersteuer, Hundezucht | je Rasse (bis zu 5 Hunden) und Jahr | 288,00 Euro |
Vergnügungssteuer, Aufführungen von Sex- und Pornofilmen | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für Aufführungen von Sex- und Pornofilmen an öffentlichen Orten. | 30,00 Euro je angefangene Vorführungsstunde |
Vergnügungssteuer, Gewaltspielgeräte an sonstigen Aufstellungsorten | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 175,00 Euro/Mon. |
Vergnügungssteuer, Gewaltspielgeräte in Spielhalle | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 480,00 Euro/Mon. |
Vergnügungssteuer, Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit an sonstigen Aufstellungsorten | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse |
Vergnügungssteuer, Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit in Spielhalle | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse |
Vergnügungssteuer, Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit an sonstigen Aufstellungsorten | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 75,00 Euro/Mon. |
Vergnügungssteuer, Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhalle | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für das Betreiben von Spielgeräten gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Orten. | 205,00 Euro/Mon. |
Vergnügungssteuer, Stripteasedarbietungen | Die Vergnügungssteuer wird u.a. erhoben für Aufführungen von Stripteasedarbietungen an öffentlichen Orten. | 45,00 Euro je angefangene Vorführungsstunde |