Stadt Ditzingen

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Oberbürgermeister

Seit 14. Juli 1999 ist Michael Makurath Oberbürgermeister der Stadt Ditzingen

Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.

Die Amtszeit des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters beträgt 8 Jahre. Zum Gemeinderat als Vertretung der Bürger und Hauptorgan tritt als zweites selbständiges Organ der Gemeinde der Bürgermeister/Oberbürgermeister hinzu. Die Verwaltung der Gemeinde kann nicht vollständig in demokratischen Formen d.h. durch die bürgerschaftliche Vertretung oder die Bürger selbst geführt werden. Die Gemeinde kann den Anforderung, die an die Verwaltung heute gestellt werden, nur gerecht werden, wenn ein Teil den anfallenden Angelegenheiten büromäßig durch den Bürgermeister/Oberbürgermeister und die von ihm beauftragten und ihm unterstellten Gemeindebediensteten erledigt werden. Die Zuständigkeit der beiden Gemeindeorgane Gemeinderat und Oberbürgermeister sind in der Weise voneinander abgegrenzt, dass der Gemeinderat als Vertretung der Bürger und als Hauptorgan der Gemeinde über alle Angelegenheiten entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister/Oberbürgermeister zuständig ist. Da der Gemeinderat als Kollegium aus praktischen Gründen nicht als Vertreter der Gemeinde auftreten kann, ist grundsätzlich der Bürgermeisters/Oberbürgermeisters dazu berufen, für die Gemeinde Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Rechtshandlungen des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters berechtigen und verpflichten die Gemeinde unmittelbar, soweit "im Wille der Gemeinde zu handeln" erkennbar dokumentiert wird.

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Stellung im Gemeinderat

Der Bürgermeister/Oberbürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. Zur Vorbereitung der Sitzungen gehört die Zusammenstellung der Tagesordnung, die Sammlung und Sichtung des für die Verhandlung notwendigen Materials und Vorlagen, die Festlegung der Stellungnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sowie die Veranlassung der Vorberatung durch Ausschüsse des Gemeinderates. Bei der Beratung und Beschlußfassung im Gemeinderat sowie in den beschließenden Ausschüssen hat der Bürgermeisters / Oberbürgermeisters Stimmrecht.

Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters:

1. Herr Konrad Epple (CDU)
2. Herr Manfred Grossmann (FW)
3. Frau Ulrike Sautter (Bündnis 90/ Die Grünen)
4. Herr Fritz Hämmerle (CDU)

Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter: