Bürgerbeteiligung
BAULEITPLÄNE IM BETEILIGUNGSVERFAHREN
Bauleitpläne durchlaufen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Regel zwei Stufen der Beteiligung.
Zu einem der frühzeitigen Beteiligung und zum anderen die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung und weiterer Informationen für die Dauer von einem Monat.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Umwelt und Stadtplanung.
Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan „Nördlich der Hemminger Straße“ Nr. 50.3 in Ditzingen- Heimerdingen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vom 05.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024.
- Öffentliche Bekanntmachung im Ditzinger Anzeiger vom 25.07.2024 (Stadt Ditzingen | Öffentliche Bekanntmachungen | )
- Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich vom 11.04.2022
- Anlage 2: Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Hemminger Straße“- Planteil vom 24.04.2024
- Anlage 3: Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Hemminger Straße“- Textteil vom 03.06.2024
- Anlage 4: Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Hemminger Straße“- Begründung vom 03.06.2024
- Anlage 5: Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotentialanalyse, Werkgruppe Grün, April 2021
- Anlage 6: Schalltechnische Untersuchung, TÜV-Süd, Januar 2021
- Anlage 7: Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Hemminger Straße“- Abwägungstabelle vom 03.06.2024
- Anlage 8: Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Regierungspräsidium Stuttgart,
- Regierungspräsidium Freiburg,
- Landesnaturschutzverband,
- Landratsamt Ludwigsburg
- Anlage 9: Regelungen zum Schutz des Bodens vom Landratsamt Ludwigsburg, August 2023
Sie können die Unterlagen, im oben genannten Zeitraum, auch im Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten einsehen.
Stellungnahmen können während des Zeitraums elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg
wie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorgebracht werden.