Stadt Ditzingen

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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz in Ditzingen

 

Die Stadt Ditzingen war in den vergangenen Jahren von Hochwasser- und Starkregenereignissen betroffen. Vor allem im Jahr 2010 kam es aufgrund des Hochwassers zu hohen Sachschäden an Privateigentum und öffentlichen Gebäuden.

Informationen

Notfallplan und Schutzmöglichkeiten

Was tun bei Hochwasser und Starkregen?

Starkregen und Sturzfluten sind kaum vorherzusehen und können jeden treffen. Treffen Sie Vorkehrungen, um ihr Eigentum zu schützen und die kommunale Entwässerung zu unterstützen. Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie Schäden an Ihren Gebäuden vermeiden.

Maßnahmen für Hauseigentümer & Mieter:

- Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Hauses anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO einsehbar.

- Sichern Sie sich finanziell ab durch eine Elementarversicherung. Schäden durch Starkregen und Sturzfluten sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte (Regen) Schäden und Schäden durch ausufernde Gewässer (Hochwasser) mitversichert sind.

- Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Starkregenereignis.

- Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten. Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Retentionsbecken zu bauen bzw. zu erhöhen.

- Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden! Bauen Sie Rückstauklappen bzw. Hebeanlagen ein um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb der Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.

- Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.

- Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab, sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und die Öltanks.

Maßnahmen für Unternehmer:

- Informieren Sie sich über die Risiken anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO einsehbar.

- Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (z.B. Energieversorgung).

- Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.

- Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (z.B. Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich evtl. mit Feuerwehr oder Dritten ab.

- Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanziellen Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und etwaigen Betriebsausfall.

- Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb (z.B. Dokumentation des Schadens, rechtzeitiges Wegfahren des KfZ-Fuhrparks, Klärung der Entscheidungswege).

Was tun, bei Hochwasser und Hochwasser infolge von Starkregen?

Bei einem Starkregenereignis fallen teilweise mehr als 100 Liter pro Quadratmeter in einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise innerhalb eines ganzen Jahres fällt. Auch das Thema Hochwasser ist nach wie vor aktuell. In den letzten Jahrzehnten sind vermehrt schwere Hochwasserkatastrophen, sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ aufgetreten. Diese sollten, statistisch gesehen, nur einmal in 100 Jahren auftreten. Bei derartigen Naturkatastrophen ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld einen persönlichen Notfallplan zu erstellen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Maßnahmen für Hauseigentümer & Mieter:

- Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität und Vorrang vor dem Erhalt von Sachwerten.

- Schalten Sie den Strom komplett aus (Sicherung raus). Schalten Sie auch elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab.- Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.

- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.

- Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen! Bereits wenige Zentimeter Wasser können Türen blockieren und eine Flucht unmöglich machen.

- Bei einem Einsatz ist die Feuerwehr stark ausgelastet. Kontaktieren Sie diese nur in dringenden Notfällen, wenn beispielsweise gefährdete Personen in Sicherheit gebracht werden müssen oder Schadstoffe wie Heizöl austreten oder Gasgeruch auftritt. Ansonsten gilt: Wenden Sie sich an andere Betroffene und organisieren Sie Nachbarschaftshilfe.

- Meiden Sie überflutete Straßen und Flächen. Die starke Strömung kann Sie mitreißen und Ihrem Auto droht ein Motorschaden.

- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk Ihres Hauses führen.

Maßnahmen für Unternehmer:

- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.

- Halten Sie den Informationsfluss mit dem internen Krisenstab, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten aufrecht.

Mehr Informationen finden Sie auf www.hochwasser-bw.de, in der Rubrik "Aktiv werden“ unter dem Link „Hochwasservorsorge“.

Nach dem Ereignis – durch ein zielgerichtetes Vorgehen Folgeschäden verhindern

Nach dem Rückgang des Wassers muss so schnell wie möglich der Normalzustand wiederhergestellt werden. Eine zielgerichtete Nachsorge kann das Ausmaß der Schäden begrenzen und Folgeschäden verhindern. Hierbei sollten Sie folgende Punkte beachten:

- Entsorgen Sie verunreinigte Gegenstände, Bauteile und offene Lebensmittel. Sandsäcke sind als Sondermüll zu entsorgen. Kontaktieren Sie hierfür die Stadtverwaltung.

- Prüfen Sie elektrische Geräte, Heizungen, Tankanlagen und Kamine, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.

- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos oder per Video und melden Sie diese umgehend Ihrer Versicherung.

- Markieren Sie erreichte Wasserstände im und am Gebäude durch Striche oder Kennzeichnungen.

- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk führen.

- Trocknen Sie betroffene Bereiche so schnell wie möglich. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Falls eine Durchlüftung nicht ausreicht, besorgen Sie spezielle Trocknungsgeräte. Diese können Sie im Fachhandel, im Baumarkt kaufen oder ausleihen. Sogenannte Gas-Bautrockner können zielgerichtet zur Trocknung nasser Wende eingesetzt werden. Sie können die Trocknung auch von einer Fachfirma durchführen lassen.

- Haben Sie Geduld. Eine vollständige Trocknung der Räumlichkeiten kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern.

Mehr Informationen finden Sie auf www.hochwasser-bw.de, in der Rubrik "Aktiv werden“ unter dem Link „Hochwassernachsorge“.

Gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge

Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge. Worauf Bürger (k)einen Anspruch haben
 
Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hochwasser jeden treffen kann. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch die Möglichkeit, Schaden durch Folgen von z.B. Starkregen zu nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) besagt daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit ihr bzw. sein Haus betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das Wasser stehen würde. Die Karten können u.a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „ausreichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extremereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, Verstopfungen von Durchlässen etc. und damit einhergehenden Überflutungen sind schwer planbar. Und wer meint: „Meine Versicherung wird das im Notfall schon regeln.“, dem ist angeraten zu überprüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden beinhaltet. Wenn nicht, dann kann eine ergänzende Elementarschadensversicherung diese Lücke schließen.

Hochwasserschutz ist also eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall.

Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarten

Wie werden Hochwassergefahrenkarten gelesen?
 
Hochwassergefahrenkarten
Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann anhand der sogenannten Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit ihr bzw. sein Haus betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hochwasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das Wasser stehen würde. Die Karten können u.a. im Internet unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

Starkregengefahrenkarten
Starkregengefahrenkarten zeigen den Weg des Wassers vom Ort des Niederschlags bis hin zum nächst größeren Gewässer auf. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie abwägen, inwiefern Ihre Wohnung oder Ihr Haus von Starkregenszenarien betroffen ist. Sie beinhalten keine rechtliche Verpflichtung - nach dem Wassergesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“
Die Starkregengefahrenkarte für Ditzingen finden Sie im Internet unter folgender URL: https://www.starkregengefahr.de/baden-wuerttemberg/glems/ Den maximal während eines Starkregens zu erwartenden Wassertiefen sind verschiedene Blautöne zugewiesen: dunkles Blau steht für Bereiche, die während des Starkregenabflusses besonders tief überschwemmt werden, und helle Färbungen für geringere Tiefen. In violett sind flächige Überflutungen bei geringer Tiefe dargestellt.
Den Hintergrund der Karte bilden in der Internetversion entweder eine klassische Straßenkarte oder ein Satelliten- beziehungsweise Luftbild mit Informationen u. a. zu Gebäuden und Straßen. Bitte beachten Sie, dass die Kartengrundlagen nicht immer die gleiche Aktualität haben wie andere Kartendienste – dementsprechend sind etwa Daten zu neuen Baugebieten nicht immer im Kartenhintergrund enthalten.
Bei der Interpretation der Überflutungsflächen ist es wichtig zu wissen, dass kein reales Ereignis dargestellt wird, sondern die Karteninhalte Szenarien darstellen, folglich eine Überlagerung vieler einzelner Möglichkeiten. Die verursachenden Gewitterzellen haben einen Durchmesser von bis zu 5 Kilometern. Daher ist bei realen Ereignissen nur ein entsprechend großer Ausschnitt – abhängig von der Zugbahn – auf einmal betroffen. In der Internetversion kann daher eine „virtuelle“ Gewitterzelle eingeblendet und in ihrer Größe variiert werden.

Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten in Baden-Württemberg

Bei uns Sonne, im Nachbarort heftige Unwetter – das Phänomen Starkregen
 
Hochwasser treten zunehmend häufiger und heftiger auf. Seit einigen Jahren kommt es häufiger zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen – man spricht hierbei von sogenanntem „Starkregen“. Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können räumlich betrachtet überall auftreten – und dies innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden- Württemberg normalerweise pro Jahr fällt. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch unweit von Gewässern und engen Tälern auf. Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten nicht nur Häuser und Straßen, sondern erodieren auch unterschiedlichstes Material (beispielsweise Gehölz, Sediment) entlang ihres Fließweges. Durch die Sedimentfracht beziehungsweise das Treibgut verstärkt sich die zerstörerische Kraft der Wassermassen. Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Stadtteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann jeden treffen! Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und erreicht eine zerstörerische Kraft. Daher sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung vor den Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie eine Elementarschadensversicherung abschließen, denn nur dann kann Ihre Hausratversicherung für Sachschäden aufkommen. 

Interkommunaler Hochwasserschutz

Im Juli 2010 kam es im Einzugsgebiet der Glems (Ditzingen, Gerlingen, Leonberg, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Schwieberdingen, Stuttgart) zu Überflutungen infolge von Starkregen. Dabei traten teils massive Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur auf.
Aufgrund dieser in allen Kommunen ähnlichen Betroffenheit wurde deutlich, dass ein gemeinsames Vorgehen bei der Analyse des Hochwasserereignisses und bei der Planung von Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
 
Zeitplan
 
2011 ließen die acht betroffenen Kommunen sogenannte „Starkregengefahrenkarten“ erstellen. Erstmals konnte damit gezeigt werden, welche Wege die Wassermassen hin zu Flüssen oder Bächen nehmen können. Neben den Starkregengefahrenkarten sollten Workshops mit Vertretern des Krisenmanagements ebenfalls auf den Einsatz im Krisenfall vorbereiten. Entlang der Glems wurden Hochwasserpegel installiert, die aktuelle Wasserstands- und Hochwasserinformationen per Datenfernübertragung an die Hochwasserzentrale übermitteln. Von dort kann jede Kommune aktuelle Daten zum Hochwasserstand der Ober- und Unterlieger abrufen. Mit diesem Messnetz soll speziell bei kleineren Gewässern, wie der Glems, im Hochwasserfall die Vorwarnzeit für die Einleitung der nötigen Maßnahmen vergrößert werden.
In den Folgejahren arbeitete die interkommunale Gemeinschaft mit Hochdruck am Aufbau eines Starkregenrisikomanagements. 2016 war das Starkregenrisikomanagement (SRRM) abgeschlossen, die Ergebnisse, die kommunal erarbeitet wurden, waren auch das Land nützlich. 2018 entstand der Leitfaden "Kommunales Risikomanagement". Seither befassen sich die Kommunen in vier verschiedenen Arbeitsgruppen mit den Handlungsfeldern: Krisenmanagement, Handlungskonzept, Handlungshilfen und Öffentlichkeitsarbeit. Minister Franz Untersteller informierte sich im Juli 2019 in Ditzingen über das Starkregenrisikomanagement an der Glems.
     
Interkommunale Öffentlichkeitsarbeit im HW-Schutz
 
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, müssen die Ergebnisse den potenziell Betroffenen adäquat kommuniziert werden. Zielgruppe sind: Öffentliche Institutionen, Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Nur wenn sie über bestehende Gefahren und Risiken informiert werden, ist es den Gefährdeten möglich, ihr Risiko gegenüber Überflutungen aus Starkregenereignissen selbst einzuschätzen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Um dieses Ziel zu erreichen, finden seit 2019 regelmäßige, interkommunale Arbeitstreffen statt. Auf der interkommunalen Webseite www.starkregengefahr.de können Interessierte für Ihre Gemeinde nachvollziehen, welche Flächen wie stark bei einem Starkregenereignis betroffen sind. Darüber hinaus tragen Bürgerinnen und Bürger aktiv zu einem verantwortungsbewussten Risikomanagement bei, indem sie ihre Beiträge und Erfahrungen zu Ereignisfällen und Schutzmaßnahmen publizieren.

Geplante und umgesetzte Maßnahmen

Geplante Maßnahmen

2021-2022 – Scheffzental: Gründung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Scheffzental“ zur Umsetzung des gemarkungsübergreifenden Hochwasserschutzkonzepts mit dem Ziel eines Schutzes des Stadtgebiets Ditzingen bis zum 1000-jährlichen Hochwasserabfluss

Das Schutzkonzept umfasst folgende Maßnahmen:
o Umgestaltungsmaßnahmen im Oberen Scheffzental
o Bereitstellung des Retentionsraums Oberes Scheffzental
o Bereitstellung des Retentionsraums Unteres Scheffzental

Aktuell wird in Abstimmung mit dem LRA das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen vorbereitet. Derzeit reguliert ein Provisorium die Zuflussmenge in die Verdolung des Beutenbachs und schützt das Stadtgebiet Ditzingens.

 

Umgesetzte Maßnahmen

- 2021 -  Lachengraben: Ökologische Aufwertung und Schaffung von zusätzlichem Retentionsvolumen am Lachengraben im Bereich Hornbergstraße / Lachpfädle durch Aufweitung des Bachbetts sowie Erdmodellierungen

2012 – Ufermauer im historischen Stadtkern: Durchführung einer Sanierung der Natursteinmauer entlang der Glems und naturnaher Umbau der tiefer liegenden Glems zur Verbesserung des Hochwasserschutzes infolge der Verringerung der Abflussgeschwindigkeit

2013 – Kindergarten Hohenstaufenstraße: Umsetzung einer Verwallung und Natursteinmauer südlich bzw. südöstlich der Grundstücksgrenze des Kindergartens, so dass der Zufluss aus dem Parkbereich zum Kindergarten unterbunden wird und deshalb im Falle von seltenen und extremen Starkregenereignissen mit deutlich geringeren Überflutungstiefen zu rechnen ist.

2013 – Schulzentrum und Sporthalle Glemsaue: Errichtung von Erdschutzwällen zur Umleitung der Niederschlagsmassen sowie Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen wie z.B. Erhöhung von Lichtschächten der Sporthalle, Errichtung einer Rampe zum Schulzentrum etc.

2016 – Konrad-Kocher-Schule: Umsetzung zahlreicher Schutzmaßnahmen wie Erhöhung von Randsteinen, Erdwallmodellierungen und Errichtung von Natursteinmauern

Weiterführende Links

Hochwasser-Risikomanagement Baden-Württemberg
Infos, Broschüren und Tipps rund um das Thema Hochwasser

Hochwasser-Risikomanagement   Baden-Württemberg – Starkregen
Infos und weiterführende Links zu Broschüren und Videos für Kommunen und für Bürger

Service-Portal   BW – Hochwasser
Behörden- und Verwaltungsinformationen, Verwaltungsdienstleistungen

FLIWAS   3
Bereitstellung von Informationen zum und Kommunikation im Hochwasserkrisenmanagement

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Aktuelle Messwerte, Daten- und Kartendienste, Hochwasservorhersage für Baden-Württemberg, Meine Umwelt App, Publikationen und Fachinformationen 

Interkommunale Webseite zum Starkregenrisikomanagement
Starkregengefahrenkarten für das Einzugsgebiet Glems, Informationen zum Thema Starkregengefahren und -Risiken

Galerie

Imagefilm zum Starkregenrisikomanagement der Glems-Region auf Youtube.
Dieser Imagefilm skizziert in knapp sechs Minuten die wichtigsten Themenbausteine des gemeinsamen Projekts (Starkregengefahrenkarten, Krisenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, bauliche Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit).

Ansprechpartner

Stadt Ditzingen
Am Laien 1
71254 Ditzingen
Tel. während der Öffnungszeiten des Rathauses: 07156 164-0

Hochwasserschutzverantwortliche
Julia Schiller
Stadtbauamt
Abt. Umwelt und Stadtplanung
Telefon: 07156 164-248
schiller(@)ditzingen.de

Markus Beutner
Stadtbauamt
Abteilungsleiter
Umwelt und Stadtplanung
Telefon: 07156 164-223
Beutner(@)ditzingen.de

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen
Münchinger Straße 40
71254 Ditzingen

Feuerwehr Leitstelle
Tel. 112

Presseverantwortlicher
Jens Schmukal
Abt. Kommunikation und Beteiligung
Telefon: 07156 164-162
schmukal(@)ditzingen.de