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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, Pflanzen zurückzuschneiden, wenn sie in öffentliche Wege oder Straßen hineinragen. Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Nur so kann die Verkehrssicherheit für alle gewährleistet bleiben.
Wer seine Anpflanzungen nicht zurückschneidet und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für den entstandenen Schaden.
Alle Eigentümer und Anlieger werden gebeten, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Gehwegen, Straßen und Feldwegen rechtzeitig und regelmäßig auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.
Zwischen dem 1. März und 30. September sind nach dem Naturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen von Gehölzen ist in diesem Zeitraum verboten.
Ganzjährig müssen folgende lichte Höhen eingehalten werden:
- 4,50 m über Fahrbahnen
- 2,50 m über Geh- und Radwegen
Bei Fragen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung unter der E-Mail-Adresse ordnungsverwaltung(@)ditzingen.de gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!