Aktuelle Nachrichten
Informationen zur Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 10.04.2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer (GrSt) für verfassungswidrig erklärt. Seine Entscheidung hatte das BVerfG damit begründet, dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Aus diesem Grund wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt und gleichzeitig beschlossen, dass die Länder vom Bundesgesetz abweichen können. Auch Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein eigenes Modell für die Berechnung der Grundsteuer eingeführt. Deshalb wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben, und nach dem modifizierten Bodenwertmodell berechnet.
Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 folgende aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen:
Grundsteuer A: 480 % (bisher: 320 %)
Grundsteuer B: 200 % (bisher: 360 %)
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 nach dem neuen Recht werden voraussichtlich Anfang/Mitte Januar verschickt.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform