Stadt Ditzingen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Ditzingen - Änderung der Gebührentatbestände für öffentliche Leistungen der Abteilung Baurecht

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung, sowie § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Ditzingen am 21.10.2025 folgende Änderung der Gebührentatbestände für öffentliche Leistungen der Abteilung Baurecht beschlossen: