Zuschüsse
Zuschüsse zur Durchführung von Freizeiten und Ferienmaßnahmen
Die Stadt Ditzingen gewährt Trägern der freien Jugendhilfe und im Stadtgebiet wirkenden Vereinen, Verbänden und Religionsgemeinschaften Zuschüsse zur Durchführung von Ferien- und Vereinsfreizeiten, Stadtranderholungen und Zeltlagern (Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Freizeitgestaltung).
Die Förderung erfolgt auf Antrag durch die jeweilige Organisation und auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Ditzingen über die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Freizeitgestaltung, die der Gemeinderat der Stadt Ditzingen beschlossen hat.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Maßnahmen und der Teilnehmendenzahl. Die Richtlinien enthalten zudem zwei Förderlinien und weitere Kriterien.