Stadt Ditzingen

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Zuschüsse

Zuschüsse zur Durchführung von Freizeiten und Ferienmaßnahmen

Die Stadt Ditzingen gewährt Trägern der freien Jugendhilfe und im Stadtgebiet wirkenden Vereinen, Verbänden und Religionsgemeinschaften Zuschüsse zur Durchführung von Ferien- und Vereinsfreizeiten, Stadtranderholungen und Zeltlagern (Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Freizeitgestaltung).

Die Förderung erfolgt auf Antrag durch die jeweilige Organisation und auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Ditzingen über die Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Freizeitgestaltung, die der Gemeinderat der Stadt Ditzingen beschlossen hat.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Maßnahmen und der Teilnehmendenzahl. Die Richtlinien enthalten zudem zwei Förderlinien und weitere Kriterien.

Förderlinie 1

Die Förderlinie 1 umfasst z.B. die internen Jugendfreizeiten von Vereinen oder Kirchengemeinden. Hier beträgt die Zuschusshöhe 3,90 € pro Teilnehmenden bzw. Betreuenden (Verhältnis s. Richtlinien) und Tag.

Antragsverfahren:

Wichtig ist, dass uns spätestens 4 Wochen vor der Freizeit formlos per E-Mail an jugendpflege(@)ditzingen.de mitgeteilt wird, was geplant ist sowie Ort, Dauer und voraussichtliche Teilnehmerzahl. Sie erhalten daraufhin eine Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Nach Ende der Maßnahme haben Sie zwei Monate Zeit die Freizeitmaßnahme abzurechnen und den formellen Förderantrag zu stellen. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich unsere Vordrucke.

Förderlinie 2

Die Förderlinie 2 zielt auf große Ferienangebote, z.B. auf Waldheime oder Stadtranderholungen, ab. Hier beträgt die Zuschusshöhe 5,20 € pro Teilnehmenden bzw. Betreuenden (Verhältnis s. Richtlinien) und Tag. Diese Maßnahmen werden verbindlich Teil der kommunalen Bedarfsplanung für Ferienbetreuung und erfüllen erweiterte inhaltliche sowie fachliche Kriterien.

Antragsverfahren:

Maßnahmen der Förderlinie müssen bereits im Dezember für das jeweils kommende Jahr mit Ort, Dauer und voraussichtlicher Teilnehmendenzahl gemeldet werden. Die Mitteilung erfolgt formlos per E-Mail an jugendpflege(@)ditzingen.de. Der Träger erklärt sich in diesem Zug bereit, die erweiterten Kriterien zu erfüllen (siehe Richtlinien). Sie erhalten daraufhin eine Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Nach Ende der Maßnahme haben Sie zwei Monate Zeit die Freizeitmaßnahme abzurechnen und den formellen Förderantrag zu stellen. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich unsere Vordrucke.

Auskünfte & Rückfragen

Stadt Ditzingen

Abt. Kinder- und Jugendarbeit

Am Laien 4, 71254 Ditzingen

Kristina Steiger, 07156 164-575

Tristan Müller, 07156 164-310

E-Mail: jugendpflege(@)ditzingen.de