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Verkauf des städtischen Grundstücks "Ditzinger Straße 34" in Hirschlanden
Bewerberportal bis 30.11.2025 geöffnet – www.baupilotcom/ditzingen
Die Stadt Ditzingen bietet das Baugrundstück „Ditzinger Straße 34“ im Höchstgebotsverfahren zum Verkauf an:
Flurstück: 168/1
Fläche: 562 m²
Mögliche Bebauung: Einfamilienwohngebäude, Doppelwohngebäude, Mehrfamilienwohngebäude
Mindestgebotspreis: 410.260 €
Das im Stadtteil Hirschlanden gelegene Grundstück ist frei von Altlasten. Baulasten sind ebenfalls keine vorhanden. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach dem seit 09.09.1959 rechtsgültigen Bebauungsplan „Unterm Dorf“.
Das aktuell noch auf dem Grundstück vorhandene Bauwerk wird abgebrochen und das Grundstück entsprechend geräumt. Die dortigen Telekommunikationseinrichtungen sowie der Briefkasten der Deutschen Post werden versetzt.
Im Kaufpreis für das Grundstück sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge enthalten.
Nicht enthalten sind:
- die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
- die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.
Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 20.10.2025 und endet mit Ablauf des 30.11.2025.
Ein Kaufangebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen abzugeben.
Die Abgabe von Kaufangeboten in Bauherrengemeinschaft ist möglich.
Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots. Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung von mind. 500.000 Euro nachweist.
Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.
Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
c) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
d) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Kontakt:
Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen
E-Mail: Liegenschaftsamt(@)ditzingen.de