Stadt Ditzingen

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Verkauf eines städtischen Baugrundstücks im Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg"

Bewerberportal ab 01.10.2025 geöffnet - www.baupilot.com/ditzingen

Das neue Wohngebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen zwischen der Münchinger Straße, der Knielstraße und der Korntaler Straße. Es fügt sich in die gegebene Struktur der Bebauung Ditzingen-Ost nahtlos ein und entwickelt diese weiter. Es besteht aus überschaubaren Nachbarschaften, die sich zu Quartieren zusammenfügen, die ihrerseits durch Grünräume unterschiedlicher Ausbildung gegliedert sind.

Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von ca. 8,6 ha auf. Es sind ca. 150 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ob dem Korntaler Weg“, der am 20.07.2021 zur Satzung beschlossen wurde und am 08.12.2022 in Kraft getreten ist.
Der vollständige Bebauungsplan inkl. Anlagen können unter der Rubrik Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg" eingesehen werden.

Die Stadt Ditzingen bietet ein Baugrundstück im Höchstgebotsverfahren zum Verkauf an:

Bauplatz-Nr.: 27
Flurstück: 6637
Fläche: 569 m²
Bebauung: EFH (freistehend)
Mindestgebotspreis: 682.800 €

Das am nordöstlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegene Baugrundstück Nr. 27 ist für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienwohngebäude vorgesehen.
Der Mindestgebotspreis beträgt 682.800 € (1.200 €/m²).

Im Kaufpreis für das Grundstück sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge enthalten.

Nicht enthalten sind:
• die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
• die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.

Ein Kaufangebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen abzugeben.

Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 01.10.2025 und endet mit Ablauf des 02.11.2025.

Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots. Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung von mind. 500.000 Euro beim Bau eines Einfamilienhauses nachweist.
Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.

Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens werden die notariellen Kaufverträge u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:

a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Eigennutzungsverpflichtung
Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.

c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung
Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.

d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

e) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

f) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Weitere Informationen unter der Rubrik Baugebiet "Ob dem Korntaler Weg"