Die Brandverhütungsschau (BVS) ist zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie ist von der unteren Baurechtsbehörde - gegebenenfalls mit von ihr beauftragten Sachverständigen - durchzuführen. Der Feuerwehrkommandant beteiligt sich an den Brandverhütungsschauen. Die Feuerwehr erhält dadurch Kenntnisse über Gefahrenpotentiale in ihrem Ausrückebereich, außerdem können die Erfahrungen von Einsätzen und Übungen bei dem zu überprüfenden Objekt sowie die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr in die BVS mit einfließen.
Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen entweder das Brand- oder Explosionsrisiko erhöht ist oder durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden. Dazu zählen unter anderem Hochhäuser, Alten- und Pflegeheime, Versammlungsstätten, geschlossene Großgaragen, große Lagerräume oder auch Gewerbebetriebe, in denen feuer- und explosionsfähige Stoffe hergestellt und verarbeitet werden.
Das Hauptaugenmerk gilt dabei
- den Flucht- und Rettungswegen (mit Anleitermöglichkeiten),
- den Brandabschnitten,
- den Brandmeldeeinrichtungen,
- den objekteigenen Feuerlöscheinrichtungen und -geräten,
- der Löschwasserversorgung,
- den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie
- dem Organisatorischen Brandschutz des Objektes (Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne).
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen, müssen in Abständen von höchstens 5 Jahren überprüft werden.