Stadt Ditzingen

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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Hecke
Hecke

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. In den vergangenen Monaten haben die Pflanzen sehr kräftig ausgetrieben.

Für Grundstückseigentümer besteht die Pflicht zurückzuschneiden, sofern Pflanzen vom Grundstück in Geh- und Radwege oder Straßen hineinragen. Denn leider können durch Anpflanzungen Gefahrensituationen bzw. Behinderungen entstehen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die Gehwege und Straßenflächen ungehindert nutzen können. Zudem dürfen Straßenlaternen und Verkehrszeichen nicht durch Äste und Zweige verdeckt werden. Entstehen durch überhängende Pflanzen Unfälle, sind Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden verantwortlich. Wir bitten deshalb die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten, die entlang von Gehwegen und Straßen stehenden Hecken, Sträucher oder Bäume im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen.

Nach dem Naturschutzgesetz ist ein vollständiges Abschneiden oder Zerstören von Hecken, Sträuchern und Bäumen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten.

Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:

• 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
• 2,50 m über Rad- oder Gehwegen

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Sawatzki, Tel. 07156 164-128