Stadt Ditzingen

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Stadtplanung

Abteilung Umwelt und Stadtplanung:

Stadtplanung umfasst alle Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Die Abteilung Stadtplanung betreut die Aufgaben der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne. Ferner betreut die Abteilung zahlreiche städtebauliche Planungen und entwickelt Rahmenpläne. Der Entwurf öffentlicher Flächen sowie Bau- und Gestaltungsberatung finden ebenfalls in dieser Abteilung statt. Auch zahlreiche Fachplanungen werden hier betreut. 

 

Zu denBürgerbeteiligungen - Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

 

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Weitere Informationen

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren in der Planungshoheit der Stadt zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch Regelungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die Bauleitplanung ist zweistufig angelegt: Es wird unterschieden zwischen vorbereitendem Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan). Die Bauleitplanung soll die bauliche und sonstige Nutzung vorbereiten und leiten.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

In der Regel werden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bebauungspläne sind Teil der sog. verbindlichen Bauleitplanung. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die Nutzung der Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet. Er wird als Satzung beschlossen und erlangt damit Rechtskraft. Die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (B-Plan) dienen der städtebaulichen Ordnung und sind für die Verwaltung wie auch für die einzelnen Bürger oder Investoren verbindlich (§ 30 BauGB).

Das Stadtgebiet von Ditzingen ist mit zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten belegt. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die Pläne können auch beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung oder Baurecht zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

Ansprechpartner:
Geschäftszimmer Stadtbauamt
Tel.: 07156 164-231, Fax: 07156 164-232
stadtplanung(@)ditzingen.de

Städtebauliche Satzungen

In städtebaulichen Satzungen werden Regelungen zur Bebaubarkeit und sonstigen Nutzungen von Grundstücken getroffen. So kann die Gemeinde zum Beispiel gemäß § 34 Baugesetzbuch ( BauGB ) durch sogenannte Innenbereichssatzungen die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen für bebaute Bereiche im Außenbereich, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind für einzelne Außenbereichsflächen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Weitere städtebauliche Satzungen sind die Außenbereichsatzung, die Veränderungssperren, Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen.

Stadtbauamt, Abteilungsleitung Umwelt und Stadtplanung, Herr Beutner
Tel.: 07156 164-223, Beutner(@)ditzingen.de

Einzelhandel

Die aufgezeigte, zielgerichtete Entwicklung des Einzelhandels der Stadt Ditzingen bietet gute Chancen, ein zukünftig attraktives, konzentriertes und hinsichtlich der wohnungsnahen Grundversorgung engmaschiges Versorgungsnetz zu schaffen und bereit zu halten, welches einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Notwendigkeiten und den städtebaulich wünschenswerten Entwicklungen darstellt. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt ein Baustein für die künftige Stadtentwicklung vor, welches den verantwortlichen Akteuren aus Einzelhandel, Verwaltung, Politik sowie weiteren Institutionen einen Entscheidungs- und Orientierungsrahmen liefert. Der Umfang und die Komplexität der zu ergreifenden Maßnahmen machen ein zielgerichtetes und möglichst abgestimmtes Engagement aller Akteure erforderlich. Nur im Konsens ist eine Umsetzung der Empfehlungen zeitnah möglich. Dabei sollte jeder der beteiligten Akteure seine spezifischen Möglichkeiten einbringen. Einzelhändler, Eigentümer und Investoren sind aufgefordert, die aufgezeigten Perspektiven sowohl quantitativ als auch qualitativ zu prüfen und, soweit vertretbar, umzusetzen. Insbesondere das Erreichen eines angemessenen Standards hinsichtlich der Verkaufsflächen und Außenpräsentation ist hier von Bedeutung. Die Verwaltung der Stadt Ditzingen wird angesprochen, die planerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der aufgeführten Empfehlungen und Anregungen zu schaffen und relevante Maßnahmen im öffentlichen Raum zu forcieren. Zudem sind alle Akteure aufgefordert, das Einzelhandelskonzept für Ditzingen fortzuschreiben, um neue Entwicklungen der Rahmenbedingungen mit berücksichtigen zu können. Dazu zählen insbesondere größere Veränderungen in der Ditzinger Angebotsstruktur (z.B. Veränderungen im Verkaufsflächenangebot), die Veränderungen der wirtschaftlichen Situation oder Entwicklungen im Verflechtungsbereich der Stadt Ditzingen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Ditzingen durch Beschlussfassung am 06.10.2009 im Gemeinderat kommunalpolitisch manifestiert wurde. So wird eine Akzeptanz von allen Beteiligten sowie Handlungssicherheit für alle Akteure erlangt und die künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklung optimal gesichert und gestärkt.

Download
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Stadt Ditzingen (PDF/3,9MB)