Zielgruppe
sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baurechtsbehörden oder vergleichbaren Behörden, Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter, Hauptamtliche Feuerwehrwehrangehörige, die mit Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes betraut sind, Kommandanten oder deren Beauftragte von Städten mit eigener Baurechtsbehörde, sofern diese bei Brandverhütungsschauen mitwirken sowie Kommandanten oder deren Beauftragte von Werkfeuerwehren.
Voraussetzungen
sind die bei den Zielgruppen genannten Qualifikationen.
Ziel des Lehrganges
Ziel des Lehrgangs ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Grundsätze des Brandschutzes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und der Brandverhütungsschau darzulegen. Dabei sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Feuerwehr zur Durchführung wirksamer Rettungsarbeiten und Löscharbeiten aufgezeigt werden. Zu den Ausbildungsthemen gehören die
- Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes,
- das Erstellen von Brandschutzkonzepten,
- die Zuständigkeiten der Brandschutzprüfung (VwV-Brandschutzprüfung),
- der Bauliche Brandschutz,
- das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
- die Rettungsgeräte der Feuerwehr,
- die Modernisierung von Altbauten,
- die Landesbauordnung Baden-Württemberg,
- der Technische Brandschutz,
- Sonderbauten,
- Brandverhütungsschauen,
- die Löschwasserrückhaltung,
- das Entrauchung von Gebäuden,
- die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes,
- der Brandschutz aus Sicht der Industrie,
- Sonderbereiche des Brandschutzes sowie
- Exkursionen und Besichtigungen.
Dauer
Die Dauer des Lehrganges beträgt zehn Tage, er wird an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal absolviert und endet mit einem Leistungsnachweis.