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Lärmaktionsplan

EU-Umgebungslärmrichtlinie
Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen

Lärm ist aus Sicht der Bevölkerung eines der drängendsten Umweltprobleme.

Viele Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld und fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Darüber hinaus können sich auch gesundheitliche Nachteile ergeben. Die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor künftiger Verlärmung zu schützen, sind daher wichtige Handlungsziele in Politik und Verwaltung.

Diese Ziele sollen mit Hilfe der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erreicht werden. Den gesetzlichen Hintergrund bildet hierzu die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht (§§47a-f BImSchG). Darin wird ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden oder zu vermindern.

Danach sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden,
  • Die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit,
  • Die Reduzierung des Umgebungslärms insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen.

Lärmquellen und Zuständigkeiten:

Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die kartierungspflichtigen Lärmquellen und Zuständigkeiten in Baden-Württemberg sowie die geltenden Fristen.

 

Ausarbeiten der Lärmkarten zum

Aufstellen von Lärmaktionsplänen zum

Ballungsräume

> 250.000 Einwohner (1. Stufe)

> 100.000 Einwohner (2. Stufe)

> 100.000 Einwohner (3. Stufe)

> 100.000 Einwohner (4. Stufe)

> 100.000 Einwohner (5. Stufe)

30.06.2007

30.06.2012

30.06.2017

30.06.2022

30.06.2027

18.07.2008

18.07.2013

18.07.2018

18.07.2024

18.07.2029

Hauptverkehrsstraßen

> 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr (1. Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr (2. Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr (3. Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr (4. Stufe)

> 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr (5. Stufe)

30.06.2007

30.06.2012

30.06.2017

30.06.2022

30.06.2027

18.07.2008

18.07.2013

18.07.2018

18.07.2024

18.07.2029

Haupteisenbahnstrecken

> 60.000 Züge/Jahr (1. Stufe)

> 30.000 Züge/Jahr (2. Stufe)

> 30.000 Züge/Jahr (3. Stufe)

> 30.000 Züge/Jahr (4. Stufe)

> 30.000 Züge/Jahr (5. Stufe)

30.06.2007

30.06.2012

30.06.2017

30.06.2022

30.06.2027

18.07.2008

18.07.2013

18.07.2018

18.07.2024

18.07.2029

Großflughäfen

> 50.000 Bewegungen/Jahr (1. Stufe)

> 50.000 Bewegungen/Jahr (2. Stufe)

> 50.000 Bewegungen/Jahr (3. Stufe)

> 50.000 Bewegungen/Jahr (4. Stufe)

> 50.000 Bewegungen/Jahr (5. Stufe)

30.06.2007

30.06.2012

30.06.2017

30.06.2022

30.06.2027

18.07.2008

18.07.2013

18.07.2018

18.07.2024

18.07.2029

Rechtscharakter und Auswirkungen

Die Tatsache, dass für die Aufstellung des Lärmaktionsplans die Gemeinden zuständig sind, für die Umsetzung jedoch häufig andere Behörden wird die Realisierung der Maßnahmen im Einzelnen vor eine große Herausforderung stellen. So ist bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs nach Aussagen der Landesanstalt für Umwelt, Karlsruhe (LUBW) die enge Kooperation mit allen Beteiligten wichtig. Für die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen bedeutet dies zudem, dass diese strikt am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten sind, um das mit dem Lärmaktionsplan verfolgte Ziel zu erreichen.

Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier bzw. eine Absichtserklärung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Fachplanungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Lärm finden Sie auch auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie beim Eisenbahnbundesamt

Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen

Die Stadt Ditzingen hat bereits im Jahr 2008 im Rahmen der 1. Stufe der Lärmkartierung einen erweiterten Straßendatensatz (Bundes-, Landes-, Kreis- und z.T. Gemeindestraßen) untersucht und somit die gesetzlichen Anforderungen der 2. Stufe (2013) vorzeitig erfüllt. Damit konnte in Ditzingen bereits 2013 die gesetzlich vorgegebene turnusgemäße 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, die alle 5 Jahre (§47 d Abs. 5 BImSchG) durchzuführen ist, erfolgen. Die zweite Fortschreibung wurde im Jahr 2018 begonnen. Durch Verzögerungen bei den bundesweiten Verkehrszählungen von mindestens einem Jahr kam es auch zum zeitlichen Verzug bei der landesweiten Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie der Datenbereitstellung für die anschließende Lärmaktionsplanung der Kommunen. Nach Eingang und Verarbeitung der Daten bei der Verwaltung erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat dann im Mai 2020. Am 20.07.2021 wurde die 2. Fortschreibung der Lärmkartierung (Stufe 3) im Gemeinderat beschlossen.

Aktuell in Ditzingen

Der Gemeinderat hat am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Verwaltung mit den Arbeiten zur 3. Fortschreibung der Lärmaktionsplanung beauftragt.

Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurde im Zeitraum von 29.09.2025 bis 31.10.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Während dieses Zeitraums hatten alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit den Entwurf des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Im Anschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgewertet und fanden je nach Abwägung Eingang in die Endfassung der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt. Am 21. April 2026 wurde der Lärmaktionsplan der Stadt als 3. Fortschreibung und in der aktuellen Fassung vom 20. April 2026 mit seinem Maßnahmenplan durch den Gemeinderat beschlossen. Ausführlichere Darstellungen sind der Gesamtfassung des Lärmaktionsplans zu entnehmen.

Anlagen Teil 1
Anlagen Teil 2
Anlagen Teil 3
Anlagen Teil 4

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21. April 2026 enthält der Lärmaktionsplan u.a. folgenden Maßnahmenkatalog für die Kernstadt und den Ortsteil Heimerdingen sowie Aufträge an die Verwaltung beschlossen:

1.1. Rutesheimer Straße bis einschließlich Ortstafel (01): tagsüber Tempo 50 und nachts Tempo 30

1.2. Hochdorfer Straße (02a&02b): ganztags Tempo 30

1.3. Feuerbacher Straße (03): tagsüber Tempo 50 und nachts Tempo 30

1.4. Höfinger Straße (04): ganztags Tempo 30

1.5. Hirschlander Straße/Autenstraße/Johannes-Fuchs-Str. (05a): ganztags Tempo 30

1.6. Stuttgarter Straße (05b, 05c, 05d): ganztags Tempo 30

1.7. Gartenstraße/Münchinger Straße (05e): ganztags Tempo 30

1.8. Münchinger Straße (06): tagsüber Tempo 50 und nachts Tempo 30

1.9. Die ruhigen Gebiete aus der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden fortgeschrieben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verkehrsministerium/ggf. Regierungspräsidium Stuttgart und der Autobahn GmbH in Kontakt zu treten und über die unterschiedliche Rechtsauffassung der Autobahn GmbH bezüglich der Berechnungsmethode der Lärmwerte zu sprechen.

3. Den Abwägungsergebnissen, bei welchen den vorgebrachten Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit nicht gefolgt beziehungsweise teilweise nicht gefolgt wurde, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – umzusetzen.

5. Die Stadt fordert die betroffenen Behörden und Institutionen im Sinne dieses Lärmaktionsplans auf, die in ihre Zuständigkeit fallenden Lärmsanierungsmaßnahmen, wie die Aufbringung von lärmoptimierten Belägen nach Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen.

Maßnahmen Heimerdingen und Ditzingen

Nähere Auskünfte erteilt:

Stadtbauamt Ditzingen

Abteilung Umwelt- u. Stadtplanung, Frau Müller, Tel.: 07156/164-242; lena.mueller(@)ditzingen.de

Erfolgreich umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen

Die Ordnungsverwaltung hat alle hierfür notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen in Auftrag gegeben, sodass das Aufstellen der Verkehrszeichen zeitnah erfolgen wird. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Für Fragen hinsichtlich dem Lärmaktionsplan kann Ihnen Frau Müller unter der Telefonnummer 07156 164-242 nähere Auskünfte erteilen.

Frau Grellmann (für Ditzingen) steht Ihnen unter der Telefonnummer 07156 164-241 und Frau Sawatzki (für Heimerdingen) steht Ihnen unter der Telefonnummer 07156 164-128 für Fragen zum Straßenverkehr zur Verfügung.

Hallo,

ich bin Welti, der Chatbot von Ditzingen. Ich helfe dir gerne!