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"Ob dem Korntaler Weg"

Veräußerung der Baugrundstücke im Bewerbervergabeverfahren

Die Bauplätze Nr. 11, 12, 13, 15, 16 und 23 werden entsprechend der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Ditzingen im Bewerbervergabeverfahren veräußert. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke sowie die Zuordnung der Bauplätze an die Bewerbenden erfolgt auf Basis der erzielten Bewerbungspunkte in einem mehrstufigen Verfahren.

Die Vergabe erfolgt über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen.

Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.

Alternativ können Bewerbungen in schriftlicher Form bei der

Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen

eingereicht oder per Einschreiben an die Stadt Ditzingen geschickt werden. Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung sind Bewerbungsformulare bei der Verwaltung anzufordern.

Bewerben können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des Gebäudes muss selbst bewohnt werden.

Ablauf des Vergabeverfahrens:

  • Beginn der Bewerberfrist und Frist für die Vorlage von Nachweisen: 16.03.2026

In diesem ersten Teil des Verfahrens können Bewerbungen innerhalb des Bewertungszeitraums über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen oder schriftlich bei der Stadt Ditzingen eingereicht werden.

Der Bewerbung ist unter anderem eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von

  • mind. 200.000 Euro für die Bauplätze 11, 12, 13, 15 und 16,
  • mind. 400.000 Euro für den Bauplatz Nr. 23

nachweist.

Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

Nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte.

  • Ende der Bewerberfrist: 24.04.2026
  • Auswertung der Bewerbungen: ab 27.04.2026

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums wertet die Verwaltung alle in Frage kommenden Bewerbungen anhand der Bauplatzvergabekriterien aus. Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird eine Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer ist die Höhe der erreichten Punktzahl. Je höher die Punktzahl, desto höher der Platz in der Rangliste. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge.

  • Bauplatzauswahlabfrage: 28.04.2026

Anschließend erfolgt entsprechend der Platzziffer in der Rangliste die konkrete Bauplatzauswahlabfrage (sog. Prioritätenabfrage) der zum Zuge kommenden Bewerber.

Sollte ein Bewerber die Anzahl der ihm gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, kann dies eine Nichtzuteilung zur Folge haben. Erfolgt seitens des Bewerbers bis zum 03.05.2026 keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.

  • Information der Bewerber über vorläufige Grundstückszuteilung: 04.05.2026

Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung informiert.

  • Reservierungszusage: 13.05.2026

Alle Bewerber, die die vorläufige Zuteilung nicht ablehnen, erhalten eine Reservierungszusage seitens der Stadt Ditzingen. Zudem müssen die Bewerber innerhalb von 2 Wochen eine Reservierungskaution für den Fall eines Rücktritts von der Kaufzusage in Höhe von 500 Euro an die Stadt Ditzingen bezahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet oder nicht, gilt der Platz auf der Bewerberliste als aufgegeben. Die Vorauszahlung wird beim Erwerb des Grundstücks erstattet.

  • Beschluss des Gemeinderates über Grundstückszuteilung: 30.06.2026

Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt schließlich das endgültige Zuteilungsverfahren, über das der Gemeinderat berät und abschließend über den Verkauf der Baugrundstücke Beschluss fasst.

  • Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nach jeweiliger Terminvereinbarung mit u.a. folgenden Vertragsbedingungen:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Eigennutzungsverpflichtung

Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.

c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung

Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.

d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

e) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

f) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Die Baugrundstücke Nr. 1 bis 26 im Überblick:

Bauplatz-Nr.

Flurstück

Fläche

Bebauung

Verkaufspreis

11

6609

259 m²

EFH (Doppelhaus)

296.296 €

12

6612

267 m²

EFH (Doppelhaus)

305.448 €

13

6615

269 m²

EFH (Doppelhaus)

307.736 €

15

6621

287 m²

EFH (Doppelhaus)

328.328 €

16

6601

6602

279 m²

EFH (Doppelhaus)

319.176 €

23

6670

386 m²

EFH (Kettenhaus)

441.584 €

Die Lage der Bauplätze ist dem Lageplan zu entnehmen.

Dienstbarkeiten:

Bei den Bauplätzen Nr. 12 und 15 sind im Grundbuch folgende Dienstbarkeiten, welche mit erster Rangstelle im Grundbuch übernommen werden und auf Dauer bestehen bleiben, eingetragen:

Bauplatz Nr. 12 (Flst. 6612):

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6613

Bauplatz Nr. 15 (Flst. 6621):

Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leistungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6622

Veräußerung der Baugrundstücke nach Höchstgebot

Die Reihenhausgruppe im nördlichen Teil des Baugebiets umfasst insgesamt 931 m² auf vier Baugrundstücken, die wie folgt aufgeteilt sind:

Bauplatz-Nr.

Flurstück-Nr.

Fläche

5

6548

226 m²

6

6545 + 6549

187 m²

7

6546 + 6550

187 m²

8

6547 + 6551

331 m²

Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Das Mindestgebot für den Erwerb der Reihenhausgruppe beträgt 1.100.000 €.

Im Kaufpreis enthalten sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge.

Nicht enthalten sind:

  • die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
  • die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.

Bewerben können sich Privatpersonen, Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften.

Kaufangebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.

Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.

Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots.

Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 1.000.000 Euro nachweist.

Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.

Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

c) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

d) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Veräußerung des Baugrundstücks nach Höchstgebot

Das am nordöstlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegene Baugrundstück Nr. 27 ist für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienwohngebäude vorgesehen:

Bauplatz-Nr.

Flurstück-Nr.

Fläche

27

6637

569 m²

Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Das Mindestgebot für den Erwerb des Baugrundstücks beträgt 682.800 €.

Der Kaufpreis für das Grundstück beinhaltet die Erschließungskosten und Abwasserbeiträge. Nicht enthalten sind:

  • die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
  • die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.

Ein Kaufangebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.

Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.

Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots. Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 500.000 Euro nachweist.

Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.

Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Eigennutzungsverpflichtung

Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.

c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung

Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.

d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

e) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

f) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Veräußerung des Baugrundstücks nach Höchstgebot

Das im Zentrum des Baugebiets liegende Baugrundstück Nr. 31 ist für eine Bebauung mit einem oder zwei Mehrfamilienwohngebäuden vorgesehen. Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Ditzingen ist verpflichtend.

Bauplatz-Nr.

Flurstück-Nr.

Fläche

31

6598

1.087 m²

Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Das Mindestgebot für den Erwerb des Baugrundstücks beträgt 1.304.400 €.

Im Kaufpreis enthalten sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge.

Nicht enthalten sind:

  • die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
  • die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.

Bewerben können sich Privatpersonen, Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften.

Kaufangebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.

Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.

Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots.

Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 1.000.000 Euro nachweist.

Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.

Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:

a) Bauverpflichtung

Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.

b) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.

c) Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.

d) Weitere Kosten

Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.

Kontakt

Anfragen zum jeweiligen Vergabeprozess vorab und dem weiteren zeitlichen Ablauf sind an die Stadt Ditzingen zu richten.

Kontakt:

Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen

Tel. 07156/164-281

E-Mail: Liegenschaftsamt(@)ditzingen.de

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ich bin Welti, der Chatbot von Ditzingen. Ich helfe dir gerne!