"Ob dem Korntaler Weg"
Das neue Wohngebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen zwischen der Münchinger Straße, der Knielstraße und der Korntaler Straße. Es fügt sich in die gegebene Struktur der Bebauung Ditzingen-Ost nahtlos ein und entwickelt diese weiter. Es besteht aus überschaubaren Nachbarschaften, die sich zu Quartieren zusammenfügen, die ihrerseits durch Grünräume unterschiedlicher Ausbildung gegliedert sind.
Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von ca. 8,6 ha auf. Es sind ca. 150 Wohneinheiten in Einzelhäusern und verdichteten Einzelhäusern sowie 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ob dem Korntaler Weg“, der am 20.07.2021 zur Satzung beschlossen wurde und am 08.12.2022 in Kraft getreten ist.
Die Stadt Ditzingen bietet verschiedene Baugrundstücke im Baugebiet „Ob dem Korntaler Weg“ in zwei unterschiedlichen Verfahren zum Verkauf an.
Der Kaufpreis für die einzelnen Grundstücke beinhaltet die Erschließungskosten und Abwasserbeiträge. Nicht enthalten sind:
- die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
- die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.
Veräußerung der Baugrundstücke im Bewerbervergabeverfahren
Die Bauplätze Nr. 11, 12, 13, 15, 16 und 23 werden entsprechend der Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Ditzingen im Bewerbervergabeverfahren veräußert. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke sowie die Zuordnung der Bauplätze an die Bewerbenden erfolgt auf Basis der erzielten Bewerbungspunkte in einem mehrstufigen Verfahren.
Die Vergabe erfolgt über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen.
Der dort hinterlegte Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.
Alternativ können Bewerbungen in schriftlicher Form bei der
Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen
eingereicht oder per Einschreiben an die Stadt Ditzingen geschickt werden. Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung sind Bewerbungsformulare bei der Verwaltung anzufordern.
Bewerben können sich nur volljährige natürliche und voll geschäftsfähige Personen, die auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim bauen wollen. Die Hauptwohnung des Gebäudes muss selbst bewohnt werden.
Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Beginn der Bewerberfrist und Frist für die Vorlage von Nachweisen: 16.03.2026
In diesem ersten Teil des Verfahrens können Bewerbungen innerhalb des Bewertungszeitraums über das Internetportal www.baupilot.com/ditzingen oder schriftlich bei der Stadt Ditzingen eingereicht werden.
Der Bewerbung ist unter anderem eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von
- mind. 200.000 Euro für die Bauplätze 11, 12, 13, 15 und 16,
- mind. 400.000 Euro für den Bauplatz Nr. 23
nachweist.
Soweit innerhalb der Bewerbungsfrist keine Finanzierungsbestätigung vorgelegt wird, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
Nachweisliche Falschangaben führen zum Verfahrensausschluss.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte.
- Ende der Bewerberfrist: 24.04.2026
- Auswertung der Bewerbungen: ab 27.04.2026
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums wertet die Verwaltung alle in Frage kommenden Bewerbungen anhand der Bauplatzvergabekriterien aus. Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird eine Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer ist die Höhe der erreichten Punktzahl. Je höher die Punktzahl, desto höher der Platz in der Rangliste. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge.
- Bauplatzauswahlabfrage: 28.04.2026
Anschließend erfolgt entsprechend der Platzziffer in der Rangliste die konkrete Bauplatzauswahlabfrage (sog. Prioritätenabfrage) der zum Zuge kommenden Bewerber.
Sollte ein Bewerber die Anzahl der ihm gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, kann dies eine Nichtzuteilung zur Folge haben. Erfolgt seitens des Bewerbers bis zum 03.05.2026 keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
- Information der Bewerber über vorläufige Grundstückszuteilung: 04.05.2026
Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Bewerber über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung informiert.
- Reservierungszusage: 13.05.2026
Alle Bewerber, die die vorläufige Zuteilung nicht ablehnen, erhalten eine Reservierungszusage seitens der Stadt Ditzingen. Zudem müssen die Bewerber innerhalb von 2 Wochen eine Reservierungskaution für den Fall eines Rücktritts von der Kaufzusage in Höhe von 500 Euro an die Stadt Ditzingen bezahlen. Erfolgt die Zahlung verspätet oder nicht, gilt der Platz auf der Bewerberliste als aufgegeben. Die Vorauszahlung wird beim Erwerb des Grundstücks erstattet.
- Beschluss des Gemeinderates über Grundstückszuteilung: 30.06.2026
Auf Grundlage der Rückmeldungen erfolgt schließlich das endgültige Zuteilungsverfahren, über das der Gemeinderat berät und abschließend über den Verkauf der Baugrundstücke Beschluss fasst.
- Abschluss eines notariellen Kaufvertrags nach jeweiliger Terminvereinbarung mit u.a. folgenden Vertragsbedingungen:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Eigennutzungsverpflichtung
Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.
c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung
Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.
d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Bewerbungsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
e) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
f) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Die Baugrundstücke Nr. 1 bis 26 im Überblick:
Bauplatz-Nr.
| Flurstück | Fläche | Bebauung | Verkaufspreis
|
11 | 6609
| 259 m² | EFH (Doppelhaus) | 296.296 € |
12 | 6612
| 267 m² | EFH (Doppelhaus) | 305.448 € |
13 | 6615
| 269 m² | EFH (Doppelhaus) | 307.736 € |
15 | 6621
| 287 m² | EFH (Doppelhaus) | 328.328 € |
16 | 6601 6602 | 279 m² | EFH (Doppelhaus) | 319.176 €
|
23 | 6670 | 386 m² | EFH (Kettenhaus) | 441.584 €
|
Die Lage der Bauplätze ist dem Lageplan zu entnehmen.
Dienstbarkeiten:
Bei den Bauplätzen Nr. 12 und 15 sind im Grundbuch folgende Dienstbarkeiten, welche mit erster Rangstelle im Grundbuch übernommen werden und auf Dauer bestehen bleiben, eingetragen:
Bauplatz Nr. 12 (Flst. 6612):
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leitungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6613
Bauplatz Nr. 15 (Flst. 6621):
Grunddienstbarkeit (Gehrecht, Leistungsrecht bzgl. Versorgungsleistungen aller Art) für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 6622
Veräußerung der Baugrundstücke nach Höchstgebot
Die Reihenhausgruppe im nördlichen Teil des Baugebiets umfasst insgesamt 931 m² auf vier Baugrundstücken, die wie folgt aufgeteilt sind:
Bauplatz-Nr.
| Flurstück-Nr. | Fläche |
5
| 6548 | 226 m² |
6
| 6545 + 6549 | 187 m² |
7 | 6546 + 6550 | 187 m²
|
8 | 6547 + 6551 | 331 m²
|
Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Das Mindestgebot für den Erwerb der Reihenhausgruppe beträgt 1.100.000 €.
Im Kaufpreis enthalten sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge.
Nicht enthalten sind:
- die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
- die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.
Bewerben können sich Privatpersonen, Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften.
Kaufangebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.
Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.
Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots.
Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 1.000.000 Euro nachweist.
Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.
Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
c) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
d) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Veräußerung des Baugrundstücks nach Höchstgebot
Das am nordöstlichen Rand des Baugebiets „Ob dem Korntaler Weg“ gelegene Baugrundstück Nr. 27 ist für eine Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienwohngebäude vorgesehen:
Bauplatz-Nr.
| Flurstück-Nr. | Fläche |
27
| 6637 | 569 m²
|
Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Das Mindestgebot für den Erwerb des Baugrundstücks beträgt 682.800 €.
Der Kaufpreis für das Grundstück beinhaltet die Erschließungskosten und Abwasserbeiträge. Nicht enthalten sind:
- die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
- die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.
Ein Kaufangebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.
Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.
Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots. Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 500.000 Euro nachweist.
Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.
Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Eigennutzungsverpflichtung
Die Bauplatzbewerber haben die Hauptwohnung des zu errichtenden Wohngebäudes nach Fertigstellung zu beziehen und auf die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Einzug selbst zu nutzen. Innerhalb dieser Frist darf das Grundstück nicht veräußert oder ein Erbbaurecht daran bestellt werden.
c) Übertragungs- und Belastungsbeschränkung
Bis zum Ablauf der Eigennutzungsverpflichtung darf das Eigentum an dem Wohngrundstück weder auf Dritte übergehen noch in einer Weise belastet werden, die Dritten Nutzungsmöglichkeiten einräumt.
d) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung, die Eigennutzungsverpflichtung oder die Übertragungs- und Belastungsbeschränkung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
e) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
f) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Veräußerung des Baugrundstücks nach Höchstgebot
Das im Zentrum des Baugebiets liegende Baugrundstück Nr. 31 ist für eine Bebauung mit einem oder zwei Mehrfamilienwohngebäuden vorgesehen. Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Ditzingen ist verpflichtend.
Bauplatz-Nr.
| Flurstück-Nr. | Fläche |
31
| 6598 | 1.087 m² |
Die Lage des Bauplatzes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Das Mindestgebot für den Erwerb des Baugrundstücks beträgt 1.304.400 €.
Im Kaufpreis enthalten sind Erschließungskosten und Abwasserbeiträge.
Nicht enthalten sind:
- die an die jeweiligen Leitungsträger / Anbieter zu entrichtenden Anschlussbeiträge, bzw. Entgelte für Strom, Telefon und Breitbandkabelanschluss
- die innerhalb der Grundstücke anfallenden Kosten für die weitere Verlegung (Verlängerung) der vorhandenen Grundstücksanschlüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bis zum errichtenden Gebäude.
Bewerben können sich Privatpersonen, Bauträger, Investoren oder Bauherrengemeinschaften.
Kaufangebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.baupilot.com/ditzingen einzureichen.
Die Frist für die Abgabe der Höchstgebote beginnt am 16.03.2026 und endet mit Ablauf des 24.04.2026.
Der Grundstücksverkauf erfolgt an den Höchstbietenden unter Beachtung der fristgerechten Abgabe des Kaufangebots.
Dem Angebot ist eine Bankbestätigung beizufügen, die die Finanzierung des Grundstückerwerbs in Höhe von mind. 1.000.000 Euro nachweist.
Bei gleichlautenden Angeboten entscheidet das Los.
Nach Abschluss des Höchstgebotsverfahrens wird der notarielle Kaufvertrag u.a. mit folgenden Vertragsbestimmungen erstellt:
a) Bauverpflichtung
Die Bauplatzbewerber verpflichten sich vertraglich auf dem zugeteilten Baugrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Bau zu beginnen und innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezugsfertig zu bebauen.
b) Rückkaufsrecht / Vertragsstrafe
Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung sowie bei falschen oder fehlerhaften Angaben im Höchstgebotsverfahren kann die Stadt Ditzingen entweder eine Vertragsstrafe verlangen oder das Wiederkaufsrecht ausüben.
c) Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung an die Stadt Ditzingen fällig.
d) Weitere Kosten
Die jeweiligen Käufer tragen die anfallenden Kosten des Notars und des Grundbuchamtes. Des Weiteren wird beim Kauf die Grunderwerbsteuer fällig, welche von den Käufern nach Abschluss des Kaufvertrages an das Finanzamt zu entrichten ist.
Öffentliche Ausschreibung als PDF zum Download
Datenschutz bei der Bewerbung um einen Bauplatz im Baugebiet ob dem Korntaler Weg
Bauplatzvergaberichtlinien (3. Entwurf vom 18.09.2023, Punktevergabe)
Bebauungsplan vom 06.12.2022 - Büro ARP, Stuttgart
Textteil des B-Plans vom 08.12.2022
Begründung zum B-Plan vom 01.06.2021
Kontakt
Anfragen zum jeweiligen Vergabeprozess vorab und dem weiteren zeitlichen Ablauf sind an die Stadt Ditzingen zu richten.
Kontakt:
Stadt Ditzingen
Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
Am Laien 1
71254 Ditzingen
Tel. 07156/164-281
E-Mail: Liegenschaftsamt(@)ditzingen.de