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Bildungs- und Betreuungsangebot

Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ditzingen bieten ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot. Plätze gibt es für Minis ab 1 Jahr, für Kinder im besten Kindergartenalter (3 – 6 Jahre).

Zuerst die am meisten gestellte Frage:

Wann und wie melde ich mein Kind in der Kindertagesstätte an?

Die Anmeldung der Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2026/27 wird bis zum 15.03.2026 erbeten, um eine möglichst frühzeitige Planung sicherzustellen und den Bedarf an Kitaplätzen erfassen zu können.

Die Anmeldung erfolgt über ein digitales Vormerksystem, das eine systematische Vergabe von Kindertagesbetreuungsplätzen sicherstellt.
Das Vormerkverfahren ist der erste Schritt zur Anmeldung. Das formelle Anmelde- und Aufnahmeverfahren wird durch die Abteilung Kindertageseinrichtungen geregelt. Die Kontaktzeiten der Mitarbeitenden für telefonische Anfragen sind: Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer: 07156 164-302 oder unter vormerkung(@)ditzingen.de

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen schwierigen personellen Situation in einzelnen Kitas zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes kommen kann. Die Einschränkungen werden bei der Gebührenabrechnung berücksichtigt.

Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühr setzt sich aus der Betreuungsgebühr und der Verpflegungsgebühr zusammen; der Gebühreneinzug erfolgt monatlich.

Kinder ab 3 Jahren

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Betreuungsformen

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

Regelbetreuung (RG)
Betreuung max. 30h/ Woche

145 €

110 €

74 €

30 €

0 €

Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)
Betreuung max. 30h/ Woche

154 €

120 €

79 €

32 €

58 €

Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)
Betreuung max. 35h/ Woche

178 €

136 €

92 €

37 €

58 €

Ganztagesbetreuung für Kinder ab 3 Jahren

Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung sind einkommensabhängig; Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres.

Ganztagesbetreuung 45 Std./Wo.

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Einkommenstufe

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

zu versteuerndes Einkommen bis 35.000€

318 €

245 €

162 €

66 €

88 €

35.001 € - 50.000 €

357 €

275 €

182 €

75 €

88 €

50.001 € - 70.000 €

397 €

306 €

202 €

83 €

88 €

mehr als 70.001 €

437 €

337 €

222 €

91 €

88 €

Ganztagesbetreuung 50 Std./Wo.

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Einkommenstufe

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 €

354 €

272 €

179 €

73 €

88 €

35.001 € - 50.000 €

398 €

306 €

202 €

82 €

88 €

50.001 € - 70.000 €

442 €

340 €

224 €

91 €

88 €

mehr als 70.001 €

486 €

374 €

246 €

100 €

88 €

Die Benutzungsgebühr setzt sich aus der Betreuungsgebühr und der Verpflegungsgebühr zusammen; der Gebühreneinzug erfolgt monatlich.

Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Betreuungsformen

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)

331 €

254 €

167 €

67 €

58 €

Betreuung max. 30h/ Woche

Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)

386 €

295 €

196 €

80 €

58 €

Betreuung max. 35h/ Woche

Ganztagesbetreuung für Kinder von 1 bis 3 Jahren
Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung sind einkommensabhängig; Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres.

Ganztagesbetreuung 45 Std./Wo.

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Einkommenstufe

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

zu versteuerndes Einkommen bis 35.000€

462 €

356 €

235 €

96 €

88 €

35.001 € - 50.000 €

520 €

401 €

265 €

108 €

88 €

50.001 € - 70.000 €

578 €

445 €

294 €

120 €

88 €

mehr als 70.001 €

636 €

490 €

323 €

132 €

88 €

Ganztagesbetreuung 50 Std./Wo.

Betreuungsgebühr

Verpflegungsgebühr

Einkommenstufe

1 Kind in der Familie

2 Kinder in der Familie

3 Kinder in der Familie

4 und mehr Kinder

Verpflegung/Kind/Monat

zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 €

513 €

394 €

262 €

107 €

88 €

35.001 € - 50.000 €

577 €

444 €

294 €

121 €

88 €

50.001 € - 70.000 €

641 €

493 €

327 €

134 €

88 €

mehr als 70.001 €

705 €

542 €

360 €

147 €

88 €

Sehr geehrte Eltern, wir informieren Sie über die Voraussetzungen zur Benutzung der der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Die Benutzungsgebühr setzt sich aus der Betreuungsgebühr und Verpflegungsgebühr zusammen.

Es gelten folgende Regelungen:

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ditzingen vom 26.03.2019

Kein Geld für die Kita?
Vielleicht bekommen Sie eine finanzielle Unterstützung?!

Beratung gibt es beim Landratsamt Ludwigsburg

  • Sie leben im Landkreis Ludwigsburg?
  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung "KITA" oder Krippe?
  • Sie erhalten Bürgergeld/Grundsicherung (SGBII), Sozialhilfe (SGBXII), Kinderzuschlag oder Wohngeld?

Dann kann das Jugendamt die Kosten für die Kindertageseinrichtung oder Krippe übernehmen.

Achtung: Auch Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, aber keine oben genannte staatliche Leistung erhalten, können einen Antrag auf eine anteilige finanzielle Förderung stellen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter des Landratsamtes.
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/soziales-jugend-familie/kinder-jugendliche/kindertageseinrichtungen-finanzielle-foerderung/

Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Verbindung mit den Sozialhilfevorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zwölftes Buch (XII).

Wissenswertes

Welche Betreuungsformen werden angeboten?
- Regelkindergarten (RG): Betreuung am Vor- und Nachmittag mit Mittagspause ausschließlich für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; insgesamt 30 Std./Woche.
- Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ30/VÖ35) zusammenhängende Betreuung mit Mittagessen 30 Std./Woche oder 35 Std./Woche.
- Ganztagesbetreuung (GT 45/50 Stunden/Woche)

Für eine Aufnahme in die Betreuungsform VÖ 35 Std. und die Ganztagesbetreuung sind die Kriterien Berufstätigkeit der Eltern/Elternteile sowie soziale Dringlichkeit vorrangig.

Von wann bis wann wird mein Kind betreut?
- Regelkindergarten in der Regel von 07.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.45 bis 15.00 Uhr
- VÖ 30 in der Regel von 07.30 bis 13.30 Uhr
- VÖ 35 buchbar sind zwei Varianten, entweder von 07.30 bis 14.30 Uhr oder von 08.00 bis 15.00 Uhr.
- Ganztagesbetreuung 45 Std. in der Regel von 07.00 bis 16.00 Uhr
- Ganztagesbetreuung 50 Std. in der Regel von 07.00 bis 17.00 Uhr

Die genauen Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationen zur jeweiligen Einrichtung.

Wie kann ich mein Kind zur Aufnahme anmelden?
Die Anmeldung erfolgt für ALLE Einrichtungen (auch die nicht-städtischen) ausschließlich über das Zentrale Vormerksystem der Stadtverwaltung Ditzingen. Sie können Ihr Kind bequem online in bis zu drei Einrichtungen vormerken.
Das weitere Platzvergabeverfahren wird durch die Stadtverwaltung gesteuert. Eine Anmeldung bei den Einrichtungsleitungen ist nicht möglich.
Falls eine digitale Vormerkung nicht möglich ist, kann in Einzelfällen eine Anmeldung in Papierform erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Abteilung „Kindertageseinrichtungen“ der Stadtverwaltung Ditzingen (07156 164-302 oder unter vormerkung(@)ditzingen.de

Welche Anmeldefristen gibt es?
Bitte melden Sie Ihr Kind für eine Aufnahme im nächsten Kindergartenjahr (Start im September) bis 14.03. des laufenden Jahres an. Durch eine frühzeitige Vormerkung der Kinder erleichtern Sie die Planung für die Bereitstellung ausreichender Plätze. Eine Vormerkung vor der Geburt ist nicht möglich. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen berücksichtigt werden.

Kann ich meine Anmeldung ändern?
Bis zum Anmeldeschluss am 14.03. können alle im zentralen Vormerksystem hinterlegten Daten geändert, gelöscht oder ergänzt werden. Auch die gewählten Betreuungszeiten, -formen oder Einrichtungsprioritäten können beliebig oft verändert werden. Bitte nehmen Sie alle Änderungen selbständig über Ihren Elternzugang vor.

Kann ich mein Kind für einen „Wunschkindergarten“ anmelden?
Sie können in der Vormerkliste die Prioritäten nach Ihren Wünschen verteilen. Allerdings erfolgt die Verteilung der Plätze nicht nach Einzugsgebieten und bezieht sich auf die Einrichtungen generell. Ob ein Platz in der Wunscheinrichtung bereitgestellt werden kann, hängt von der Platznachfrage im gesamten Stadtgebiet ab. Ein späterer Wechsel nach Aufnahme ist nicht möglich. FAQs zum Thema Kindertageseinrichtungen

Was bedeuten die „Prioritäten“?
Die Zuweisung der Plätze erfolgt zunächst in der Reihenfolge der angegebenen Prioritäten. Pro Kind sind maximal drei Prioritäten möglich. Sollte ein Kind mehrfach mit unterschiedlichen Prioritäten angemeldet werden, werden lediglich die ersten drei Prioritäten berücksichtigt. Alle weiteren Konten werden nicht bearbeitet.
Sollten nur eine oder zwei Prioritäten angegeben werden, die bei der Platzvergabe nicht erfüllt werden können, erfolgt automatisch eine Zuweisung an eine andere Einrichtung aus dem Stadtgebiet.

Ab welchem Alter werden die Kinder aufgenommen?
In die Kinderkrippen werden Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, in die Kindertageseinrichtungen ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Die genauen Altersmischungen finden Sie direkt bei den Kurzinformationen zu den einzelnen Einrichtungen.
Im Betriebskindergarten „educcare Blaugarten“ ist nach Absprache auch eine Aufnahme von jüngeren Kindern möglich.

Welche Platzvergabekriterien gibt es?
Bevorzugt in die ü3-Gruppen aufgenommen werden zunächst Kinder, die bereits in einer Krippe, einem Kindernest oder bei einer Tagespflegeperson innerhalb Ditzingens betreut werden.
Grundsätzlich richtet sich die Aufnahme insbesondere nach der sozialen bzw. pädagogischen Dringlichkeit, der Berufstätigkeit der Eltern und dem Alter der Kinder. Geschwisterkinder haben in der Regel Vorrang.

Wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommen hat?
Die Zusage für einen Betreuungsplatz erfolgt über das zentrale Vormerksystem und gilt für das kommende Kindergartenjahr. Im Anschluss setzen Sie sich selbstständig mit der Betreuungseinrichtung in Verbindung. Das genaue Aufnahmedatum wird Ihnen dort durch die Leitung der aufnehmenden Einrichtung mitgeteilt.
Möglicherweise wird auch ein abweichender, alternativer Aufnahmetermin in Aussicht gestellt. Kinder, die nicht für das nächste Kindergartenjahr angemeldet wurden, werden zurückgestellt.

Was ist zu tun, wenn mein Kind eine Zusage bekommt?
Bei einer Platzzusage erhalten Sie einen Betreuungsvertrag, der zeitnah durch die Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss. Durch die Einrichtungsleitung wird zudem ein Termin für das Aufnahmegespräch mitgeteilt.
Vor dem ersten Kindergartentag erfolgt die, jeweils nach Alter, erforderliche, nächste U-Untersuchung durch den Kinderarzt.
Die Unterlagen hierfür erhalten Sie beim Aufnahmegespräch in der Einrichtung. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung; sie darf jedoch nicht länger als zwölf Monate vor der Aufnahme in den Kindergarten zurückliegen.
Die Masernimpfung ist durch Vorlage des Impfbuches nachzuweisen. Ohne die vorgenannten und unterschriebenen Unterlagen ist ein Besuch der Einrichtung nicht möglich.

Mein Kind hat zusätzlichen Förderbedarf, was muss ich tun?
Die Begleitung und Betreuung von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf/Handicaps ist für uns selbstverständlich. Damit dies gelingt, arbeiten wir eng mit den Frühberatungsstellen und Frühförderstellen im Landkreis Ludwigsburg zusammen. Bitte geben Sie den bestehenden zusätzlichen Förderbedarf bereits bei der Anmeldung im zentralen Vormerksystem an und legen ggf. weitere Unterlagen (z.B. Arztberichte) der Anmeldung bei.
Wir setzen bei der Aufnahme voraus, dass alle Beteiligten zur Kooperation mit externen Beratungsstellen bereit sind und konstruktiv mitarbeiten. Bitte teilen Sie der aufnehmenden Einrichtung im Gespräch mit, wofür Ihr Kind zusätzliche Hilfen benötigt, ob Ihr Kind chronische Erkrankungen oder sonstige Einschränkungen hat.
Je besser die Kita informiert ist, umso besser kann der Start in diesen neuen Lebensabschnitt gelingen.

Was passiert, wenn ich keine Platzzusage bekomme?
Ziel ist es, noch nicht berücksichtigte Anmeldungen auf noch vorhandene freie Plätze zu verteilen, oder alternative Anmeldetermine zu vereinbaren. Sollte Ihr Kind zunächst keinen Platz angeboten bekommen, verbleibt es auf der stadtweiten Warteliste und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt. Sobald ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden Sie durch das zentrale Vormerksystem kontaktiert.

Was passiert, wenn ich einen angebotenen Platz ablehne?
Alle Einrichtungen innerhalb des Stadtgebiets und der Teilorte erfüllen den Rechtsanspruch. Die Verwaltung ist zwar bemüht, alle Elternwünsche zu erfüllen, kann dies aber bei der Platzvergabe nicht garantieren.
Sollten Sie einen angebotenen Platz ablehnen, verbleibt Ihr Kind mit einem entsprechenden Vermerk auf der Warteliste, wird aber nicht mehr priorisiert behandelt. Bei einem Wechsel von einer u3- Einrichtung in eine ü3-Einrichtung entsteht ggf. eine Betreuungslücke.

Sollten Sie keinen Bedarf mehr haben, bitten wir um selbstständige Löschung der Anmeldung im System.

Wie verläuft die Eingewöhnungszeit?
Mit den Eltern wird eine individuelle Eingewöhnungszeit vereinbart. Ziel der Eingewöhnungszeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind und Erzieher/Erzieherin und die langsame „Abnabelung“ von zu Hause. Für eine gelingende Kindergartenzeit ist ein guter Übergang in die Tageseinrichtung Voraussetzung, bitte planen Sie diese Eingewöhnungszeit bei der Wahl Ihres Wunsch-Aufnahmedatums ein.

Was muss ich bei Erkrankung meines Kindes beachten?
Im Sinne aller Eltern, Kinder und Mitarbeitenden und zur Vermeidung größerer „Krankheitswellen“ bitten wir Sie um die Beachtung folgender Regelungen:
Bei Erkältungen, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber oder sonstigen ansteckenden Krankheiten, sind die Kinder zu Hause zu behalten.
Bei akut auftretender Symptomatik sind die Kinder umgehend aus der Einrichtung abzuholen. Bitte beachten Sie hier das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte“ gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (erhalten Sie in der Kindertagesstätte).

Sollte Ihr Kind erkranken, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren für Zeiten, in denen Ihr Kind die Einrichtung nicht besuchen konnte.

Mein Kind ist chronisch krank und benötigt Medikamente
Sollte Ihr Kind unter einer chronischen Erkrankung z.B. Diabetes, Epilepsie, Allergien o.ä. leiden, informieren Sie bitte die Einrichtungsleitung beim Aufnahmegespräch.
Für solche Fälle gibt es ein standardisiertes Vorgehen inkl. Unterlagen für die Eltern und die Kita. Das jeweils notwendige individuelle Vorgehen wird in der Einrichtung besprochen und festgelegt. Wichtig ist, dass der jeweils zuständige Arzt die Erkrankung und die Notwendigkeit der Medikamentenabgabe während der Betreuungszeit bestätigt.

Mein Kind hat eine Nahrungsmittelunverträglichkeit – wird dies berücksichtigt?
Sollte Ihr Kind unter einer durch den Arzt attestierten Nahrungsmittelunverträglichkeit oder Allergie leiden, bitten wir Sie, dies beim Aufnahmegespräch der Einrichtungsleitung mitzuteilen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir über den jeweiligen Anbieter des Mittagessens eine Sonderkostform anbieten.
Bitte beachten Sie, dass diese Reglung nur Anwendung für ärztlich diagnostizierte Nahrungsmittelunverträglichkeiten findet. Da wir eine Gemeinschaftsverpflegung anbieten, können besondere familiäre Ernährungsgewohnheiten (vegan, zuckerfrei, salzfrei, lactosefrei, glutenfrei, koscher, halal u.ä.) nicht berücksichtigt werden. Wir orientieren uns an den Empfehlungen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Eine Ausnahme von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist nur möglich, wenn keine Sonderkostform angeboten werden kann.

Kündigungen/Änderungen der Geschwisterzahl – was ist zu tun?
Änderungen wie z.B.
- Adressänderungen, Wegzug (Abmeldung von der Einrichtung)
- Hinzukommen einer Gebührenermäßigung (Geburt, Familienpass)
- Änderungen der Bankverbindung etc.
bitte unverzüglich über die Einrichtung schriftlich mitteilen. Die hierfür vorgesehene Änderungsmitteilung erhalten Sie ebenfalls in den Einrichtungen. Eine Gebührenermäßigung kann nur berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Meldung durch die Sorgeberechtigten vorliegt. Die Geburt von Geschwisterkindern wird nicht automatisch gemeldet.

Der Betreuungsplatz kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Kommt Ihr Kind in die Schule, so ist eine separate Abmeldung nicht erforderlich. Möchten Sie für Ihr Kind einen Platz in der Schülerbetreuung/Ganztagesgrundschule, müssen Sie Ihr Kind im Rahmen der Schulanmeldung separat anmelden.

Ferien- und Schließzeiten
Um die Betreuung Ihrer Kinder so verlässlich wie möglich zu gestalten, sind wir um eine familienfreundliche Ferien- und Schließzeitenregelung bemüht.
Einschränkungen des Betreuungsangebotes bzw. der Öffnungszeiten durch kindergartenübliche Veranstaltungen, wie z.B. Ausflüge, Schulanfängerübernachtungen oder Ähnliches, versuchen wir auf ein Minimum zu beschränken und frühzeitig anzukündigen. Die Einrichtungen tragen dafür Sorge, dass die Termine rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Informationen zur weiteren Ferienplanung erhalten Sie in der jeweiligen Einrichtung.

Versicherung, Haftung, Aufsicht
Die Kinder sind gesetzlich unfallversichert
- auf dem direkten Weg zur und von der Tageseinrichtung.
- während des Aufenthalts in der Tageseinrichtung (auch bei Besuchstagen/Eingewöhnungen und „Schnupperzeiten“)
- während aller Veranstaltungen der Tageseinrichtung und außerhalb der Tageseinrichtung im Rahmen der Dienstaufgabe (Spaziergang, Feste, etc.). Endet die Aufsichtspflicht, so wird dies durch Elternbriefe vorab bekanntgegeben.

Bitte melden Sie alle Unfälle, die auf dem Weg von und zum Kindergarten eintreten und die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, unverzüglich der Leitung des Kindergartens.
- Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder, etc. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen zu kennzeichnen.
- Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die pädagogischen Fachkräfte bzw. die Beschäftigten sind während der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Auf dem Weg von und zur Kindertageseinrichtung sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Soll Ihr Kind den Weg zur und von der Kindertageseinrichtung alleine bewältigen, so bitten wir zur Vermeidung von Unfällen, auf das Mitführen von Kinderfahrzeugen (Roller, Fahrrad, Laufrad etc.) zu verzichten.

Die Stadt Ditzingen bietet ein digitales Vormerksystem an. Sie können Ihr Kind bequem von zu Hause im OnlineVerfahren in bis zu drei Wunsch-Einrichtungen vormerken. Eine Vormerkung in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Anmeldung in den Einrichtungen ist nicht möglich.

  • In den Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kinder aufgenommen, die mit dem Hauptwohnsitz in Ditzingen wohnhaft sind. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn darüber hinaus freie Plätze zur Verfügung stehen. Der Hauptwohnsitz des Kindes muss zum Stichtag 31.03. innerhalb der Stadt Ditzingen liegen.
  • Die Plätze werden nach folgenden Vergabekriterien bevorzugt vergeben:
    - Kinder, die bereits in einer Krippe, Kindernest oder bei einer Tagespflegeperson innerhalb Ditzingens betreut werden und das 3. Lebensjahr vollenden;
    - wenn die Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Sicherung des Kindeswohls (soziale und pädagogische Dringlichkeit) notwendig ist;
    - wenn die Erziehungsberechtigten berufstätig sind (hier: Definition des TAG §24). Dabei werden Kinder alleinerziehender, berufstätiger Eltern bevorzugt aufgenommen; Liegen für Betreuungsplätze mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, so werden Kinder deren Eltern eine volle Berufstätigkeit ausüben vorrangig aufgenommen.
    - wenn Geschwister dieselbe Einrichtung besuchen
    - Alter des Kindes; Vorschulkinder bevorzugt
  • Eine Vormerkung vor der Geburt ist nicht möglich. • Eine Vormerkung ist frühestens zwei Jahre vor dem geplanten Aufnahmetermin möglich
  • Melden Sie Ihr Kind nicht doppelt an – es können pro Kind max. drei Vormerkungen berücksichtigt werden
  • Ein Recht auf Nutzung einer bestimmten Kindertageseinrichtung besteht nicht, alle Einrichtungen sind zumutbar. Wenn ein Platz zugewiesen werden sollte, werden die künftigen Schulbezirke berücksichtigt.

So funktioniert die Online-Vormerkung:

1. Für Ihre Vormerkung ist eine kurze Registrierung unter https://www.kitaweb-bw.de notwendig.

2. Im nachfolgenden Fragebogen geben Sie bitte die notwendigen Angaben zu sich und Ihrem Kind ein.

3. Durch das Speichern am Ende des Fragebogens werden Ihre Eingaben an die Vormerk- und Beratungsstelle der Abt. Kindertagesstätten gesendet. Nach Ihrem Speichern sehen Sie am oberen Bildschirmrand eine Textzeile, in der Ihnen bestätigt wird, dass Ihre Kita-Vormerkung erfolgreich war. Auch erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail. Dies ist keine Zusage.

4. Rückmeldungen, ob ein Betreuungsplatz verfügbar ist, erhalten Sie spätestens 3-4 Monate vor Ihrem gewünschten Aufnahmedatum.

Die Platzvergabe erfolgt zentral für alle Einrichtungen durch die Stadtverwaltung. Eine Zusage erhalten Sie über das Zentrale Vormerksystem.

Allen Vormerkungen, die in den drei Wunscheinrichtungen nicht berücksichtigt werden können, werden noch freie Plätze im Stadtgebiet zugewiesen. Sollte eine Zuweisung nicht möglich sein, verbleibt die Anmeldung auf der Warteliste und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt. Sollten Sie einen angebotenen Platz ablehnen, verbleibt Ihr Kind mit einem entsprechenden Vermerk auf der Warteliste, wird aber nicht mehr priorisiert behandelt. Bei einem Wechsel von einer u3-Einrichtung in eine ü3-Einrichtung entsteht ggf. eine Betreuungslücke.

Sollten Sie keinen Bedarf mehr haben, bitten wir um selbstständige Löschung der Anmeldung im System.

Vormerkstelle:

Martina Herzberg
Abt. Kindertagesstätten
E-Mail: Vormerkung(@)ditzingen.de
Telefon: 07156 164-302

Vorwort

Die Stadt Ditzingen ist Träger von 12 Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Altersmischungen und Betreuungsangeboten. Jede Einrichtung hat ihr ganz eigenes unverwechselbares Profil. Dieses Profil entsteht durch die Menschen – Kleine und Große – die die Einrichtung besuchen, durch die Räume die zur Verfügung stehen und insbesondere durch die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit durch die Fachkräfte.

Dennoch gibt es eine gemeinsame Grundlage für alle Einrichtung, einen vorgegebenen Rahmen, in dem sich die Teams bewegen und der Spielraum für individuelle Ausprägung gibt. Diesen Rahmen vorzustellen und damit Einblicke in die Arbeit zu geben, ist Sinn dieser Rahmenkonzeption.

Die nachfolgend vorgestellten Inhalte finden sich folgerichtig in den Konzeptionen der jeweiligen Einrichtung wieder.

I. Die Grundlagen

Unser Kinderbild….

Jedes Kind bringt, wenn es in eine unserer Einrichtungen kommt, individuelle, durch sein familiäres Umfeld geprägte Wertvorstellungen und Verhaltensweisen mit. Diese Sichtweisen und Lebensvorstellungen werden respektiert und wertgeschätzt und erfahren durch das Zusammenleben mit anderen Kindern eine Erweiterung.

Im Kindergarten kommen andere, vielleicht fremde Vorstellungen über das Zusammenleben, den Umgang miteinander und gemeinsames Lernen hinzu. So erweitern die Kinder ihre Kompetenzen, ihren Horizont.

Dabei sind Kinder keine passiven Wesen die aufnehmen was ihnen entgegenkommt, vielmehr gestalten die Kinder den Prozess der Entwicklung und der Bildung aktiv. Sie sind Akteure ihrer Entwicklung, keine leeren Fässer die gefüllt werden müssen….

Dieses Kinderbild findet seine Entsprechung in den Vorgaben des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung B.W. und wird unter anderem konkret in

  • Projektarbeit;
  • Unterstützung und Begleitung der Kinder im freien Spiel;
  • Partizipation;
  • Entwicklungsbezogener pädagogischer Arbeit.

Die Rolle der pädagogischen Fachkräfte

War früher der Kindergarten in erste Linie eine Betreuungseinrichtung, so ist mittlerweile der Bildungs- und Erziehungsauftrag stark in den Mittelpunkt gerückt. Damit hat sich das Berufsbild der Erzieherin erheblich gewandelt, sie ist auch:

Entwicklungsbegleiterin“ und fragt…

…..welchen Schritt macht dass Kind in seiner Entwicklung als nächstes, was benötigt es für seine Entwicklung, welche Begleitung und Unterstützung ist notwendig….

Forschungsassistentin“ die Freiraum lässt…

….Kinder sind Forscher, wollen entdecken, Antworten auf Fragen finden, verstehen wie die Welt funktioniert….

Vorbild“, das bedeutet…

…. eine Atmosphäre schaffen in der Kinder sich wohlfühlen. Toleranz, Wertschätzung und Akzeptanz vorleben, Regeln erklären und Strukturen anbieten. Kinder unterstützen dass sie Sozialkompetenz erwerben und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen….

Ziele unserer pädagogischen Arbeit

Zunächst erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag, Kinder darin zu unterstützen sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Grundlage ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg.

Dabei arbeiten wir altersübergreifend, integrativ und ermöglichen es den Kindern ihren Alltag und die Abläufe in der Einrichtung aktiv mitzugestalten.

Wichtig ist uns darüber hinaus, dass die Kinder:

  • Selbstwertgefühl und emotionale Sicherheit entwickeln durch Zugehörigkeit z.B. zueiner Stammgruppe und durch Autonomie z.B. durch verfolgen eigener Interessen.
  • Selbstwirksamkeit erfahren d.h. erleben wie und dass sie die eigenenLebensbedingungen positiv beeinflussen können.
  • Soziale Kompetenz entwickeln, auf der Basis eines demokratischenGrundverständnisses. Dazu gehören u.a. Toleranz, Gemeinschaftssinn,Verantwortlichkeit, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen.

Pädagogischer Auftrag

Der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen lautet familienergänzend- und unterstützend tätig zu sein, Bildungsprozesse bei den Kindern zu wecken, zu unterstützen und zu begleiten.

Er ist definiert in §22 SGB VIII und lautet wie folgt:

(1)Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

(2)Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Erschließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

(3)Für die Erfüllung des Förderungsauftrags sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht.

Für den Bereich Bildung bedeuten diese Vorgaben in der Praxis,

  • den Kindern verlorene Erfahrungsräume wieder zugänglich machen z.B. Natur- und Umwelterfahrung, Kunst und Kultur, gesundes Essen….
  • Voraussetzungen zu schaffen um Bildungsprozesse anzuregen z.B. durch strukturierte Tagesabläufe, unterschiedliche Gruppenzusammensetzungen, Projektarbeit, freies Spiel und angeleitete Angebote….
  • Kooperation mit Partnern außerhalb der Kita z.B. Jugendmusikschule, Bücherei, städt. Museum, Jugendpflege, Staatsgalerie usw.

Das Spiel ist für die Kindergartenpädagogik von zentraler Bedeutung und Voraussetzung für alle Bildungsprozesse. Bis zum Ende der Grundschulzeit ist Spiel die eigentliche Aneignungsform/Lernform der Kinder d.h. es gibt für Kinder keine Trennung zwischen Spielen und Lernen. Von diesem Prinzip wird die gesamte pädagogische Arbeit in unseren Einrichtungen geleitet.

Spiel bedeutet freies Spiel ebenso, wie spielerisches Herangehen an vorbereitete Aktionen oder Projektideen. Dazu gehört das Umsetzen eigener Ideen, die Beteiligung an einem Projekt, die Teilnahme an einer festen Gruppe z.B. Turnen od. Rhythmik. Unsere Funktionsbereiche / Funktionsräume bieten den Kindern anregende Spielmöglichkeiten und fordern zum entdecken, ausprobieren und forschen heraus.

Abstrakte Herangehensweisen oder isolierte Trainingsmaßnahmen sind daher nicht Teil unserer Pädagogik.

Für den Bereich Erziehung bedeuten diese Vorgaben in der Praxis,

  • Die Kinder erfahren Grenzen und Freiraum durch Regeln und Strukturen und die Möglichkeit diese mitzugestalten (Kinderkonferenz/Partizipation).
  • Verantwortung für sich selbst und für andere lernen und übernehmen z.B. durch Patenschaft für Neuanfänger, durch Übernahme von Aufgaben etc.
  • Weitergabe kultureller Werte und Traditionen, soziales Lernen.
  • Kennenlernen anderer Kulturen und Traditionen, interkulturelle Erziehung, Akzeptanz von Anderssein ohne Bewertung.

Bei der Wahrnehmung des Erziehungsauftrages sind die Erzieherinnen als Vorbilder gefordert. Sie leben vor wie soziales Miteinander gelebt werden kann, wie Konflikte gelöst werden und wann eigene Interessen hinter denen der anderen zurückstehen müssen.

Daneben beinhaltet Erziehung die Weitergabe von Traditionen und Werten die unsere Gesellschaft prägen und zusammenhalten. Ausdruck findet das z.B. in Festen und Feiern aus dem Jahreskreis wie Erntedank, Ostern, St. Martin, Nikolaus, Weihnachten. Auch gemeinsames Kochen und Essen, Geburtstagsfeiern, Abschiedsfest für die Schulanfänger, Teilnahme an den Stadtteilfesten /Dorffesten gehören dazu.

Teilnahme an Kunst – und Kulturprojekten wie z.B. Glemskultour, Hafenscherbenfest etc. binden die Kitas in das Gefüge der Stadt ein und vermitteln den Kindern Zugehörigkeit.

Für den Bereich Betreuung bedeuten diese Vorgaben in der Praxis,

  • Aufnahme von Kindern vorrangig aus Ditzingen, falls es freie Kapazitäten gibt auch aus anderen Gemeinden.
  • Aufnahme von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf, soweit ihre Förderung mit den Belangen und Bedürfnissen der anderen Kinder vereinbar ist. Die frühe Information durch die Eltern ist hier besonders wichtig. Danach sind wir bestrebt eine gute Zusammenarbeit aller, an der Integration beteiligten Stellen zu ermöglichen.
  • Beratung und Unterstützung für Eltern zu Fragen der Erziehung.
  • Information und Austausch mit den Eltern zu allen wesentlichen Belangen der Einrichtung durch Elternbriefe, Umfragen, Elternabende, Elternbeiratssitzungen etc.
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes.

Wir sind an ihrer Rückmeldung zu unseren Angeboten interessiert, daher führen wir alle 2 Jahre und zum Abschluss der Kindergartenzeit, eine Umfrage zur Zufriedenheit durch. Die Ergebnisse werden den Eltern mitgeteilt. Die Anfangszeit in der Einrichtung unterstützen wird durch ein gut vorbereitetes Aufnahmegespräch und eine strukturierte Eingewöhnungszeit.

Bei individuellen Notlagen sind wir bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten Lösungen zu finden und anzubieten.

Grundlage der pädagogischen Arbeit ist die Umsetzung des Orientierungsplanes B.W. Dieser ist untergliedert in Bildungs- und Entwicklungsfelder, die nicht isoliert zu betrachten sind sondern sich überschneiden, gegenseitig beeinflussen und „befruchten“. Daher ist nicht isoliertes Lernen einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten das Ziel der Elementarpädagogik, sondern vielmehr die Verfolgung eines ganzheitlichen Bildungsansatzes.

Ganzheitlichkeit meint hier lernen und erfahren mit allen Sinnen, „Be-greifen“ in des Wortes eigentlicher Bedeutung.

Erlebbar werden die Bildungs- und Entwicklungsfelder in den Funktionsbereichen / Funktionsräumen der Einrichtungen, in den Kinderkonferenzen und Morgenkreisen und in den Projektarbeiten.

In unseren Einrichtungen steht Ihr Kind im Mittelpunkt! Die pädagogischen Fachkräfte schauen und hören genau hin, was es schon kann, wofür es sich interessiert und unterstützen es in seiner weiteren Entwicklung. Wir sehen die Kinder als Forscher und Entdecker und bieten ihnen vielfältige Gelegenheiten, ihre Umwelt zu erkunden. Dabei sind die Erzieherinnen aufgeschlossene und zuverlässige Begleiterinnen. Besonders wichtig ist uns Vielfalt, unsere bunt gemischten Gruppen besuchen Kinder unterschiedlicher Herkunft und Nationalitäten.

Auch die Einrichtungen sind vielfältig und daher setzen die Teams der Einrichtungen unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte, diese werden in den Konzeptionen der jeweiligen Einrichtung näher erläutert.

Einrichtungsübergreifende pädagogische Grundlagen:

Sprache als Tor zur Welt

Sprache ist der rote Faden der pädagogischen Arbeit.

Wir fördern bei den Kindern die Lust am Sprechen und an der Sprache und ihr Interesse an Schrift und Zeichen. Wir beziehen aktiv die verschiedenen Muttersprachen der Kinder (z. B. durch Lieder oder Reime) in die pädagogische Arbeit ein. In allen Kitas gibt es eine reichhaltige Auswahl an Bilderbüchern zum selbst entdecken und zum Vorlesen.

Die Kooperation mit der Stadtbücherei für die Kitas selbstverständlicher Teil der Arbeit. Für Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bieten wir im Rahmens des Landesprogramms „SPATZ“ zusätzliche Angebote/Gruppen an.

Punkt, Punkt, Komma, Strich ...

Papier, Farben, Holz, Ton, Perlen, Steine, Stoffe, Blätter ... - im Kreativbereich und an der Werkbank können die Kinder mit einer bunten Materialvielfalt experimentieren und verschiedenste kreative Ausdrucksformen entwickeln. Sie üben Geschicklichkeit im Umgang mit unterschiedlichstem Material und Werkzeug. Setzen kreative Ideen um und lernen voneinander.

Kann Seife schwimmen?

Wieso donnert es und wie entsteht ein Blitz? Wie sieht eine Schneeflocke aus? Warum ist im Winter in Afrika Sommer? Wir suchen zusammen mit den Kindern Antworten auf ihre Fragen und ermutigen sie, nach Lösungen zu forschen, Regeln zu entdecken.

Fast alle Kinder interessieren sich für Medien und Geräte aus der Erwachsenenwelt. Wir unterstützen dieses Interesse und regen die Kinder dazu an, sich kreativ und schöpferisch damit zu beschäftigen, mit dem Ziel Kompetenz für einen sinnvollen Umgang mit Medien zu entwickeln.

Einzelne Kitas arbeiten intensiv mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ zusammen, hier wird die Begeisterung der Kinder an Naturwissenschaft und Technik gefördert.

Heute schon gelacht?

Sich wohlfühlen, Empfindungen ausdrücken und ein Gespür für die Gefühle anderer entwickeln, Konflikte lösen, Freundschaften schließen, sich zugehörig fühlen und den eigenen Interessen nachgehen… Kindern dabei helfen soziale Kompetenz zu entwickeln ist ein wichtiger Aspekt unserer Pädagogik und findet in vielfältigen Situationen ihren Ausdruck.

Rundherum, das ist nicht schwer!

Kinder haben große Freude daran, sich zu bewegen. Deshalb schaffen wir innerhalb und außerhalb der Einrichtungen interessante Bewegungsmöglichkeiten und motivieren die Kinder, auf alle erdenklichen Weisen in Bewegung zu kommen. Platz bieten die Außenanlagen der Einrichtungen und in jeder Kita ist ein Raum oder zumindest ein Bereich für Bewegung eingerichtet.

Die Bewegungslandschaft im Seehansen ist für alle Kitas zugänglich und es gibt feste Nutzungszeiten.

Musik und Tanz gehören ganz selbstverständlich zu unserem Alltag, Teil davon ist die Kooperation mit der Jugendmusikschule Ditzingen im Rahmen des Landesprogramms „SPATZ“ oder als eigenständiges Rhythmikprojekt.

Dabei sein erwünscht!

Gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiges Fundament der Arbeit in den Kitas. Mit gegenseitigem Respekt und Blick auf das Machbare, kann gemeinsam viel erreicht werden.

Ein wichtiges Gremium ist der Elternbeirat, der jährlich von allen Eltern gewählt wird.

Die Formen der Elternbeteiligung sind vielfältig und beinhalten z.B. Elternabende, Elterncafes, Mit-Mach-Tage, Hospitationen, AG’s für Kinder durch Eltern, Projektbeteiligungen, Vorlesepaten etc. was im Einzelnen in der jeweiligen Einrichtung angeboten wird und möglich ist, besprechen sie am besten mit der Einrichtungsleitung.

Die Erzieherinnen sind offen für Vorschläge, Projektideen, Ausflüge o.ä. Sie können eigene Stärken z.B. im handwerklichen oder künstlerischen Bereich aktiv in die Einrichtung einbringen und so die Lebens -und Erfahrungswelten der Kinder bereichern.

Durch regelmäßige Gespräche möchten wir Sie darüber informieren, ob ihr Kind sich bei uns wohlfühlt, mit wem es spielt, wo seine Talente und Fähigkeiten liegen. Mindestens 1x jährlich führen die Erzieherinnen mit den Eltern ein ausführliches Entwicklungsgespräch. Hierzu gehört auch, dass wir ihnen im Bedarfsfall empfehlen, weitere Experten (Kinderarzt, Ergotherapeut, SPZ oder Frühberatung) in Anspruch zu nehmen.

Aushänge und Projektdokumentationen informieren Sie regelmäßig über aktuelle Ereignisse/Planungen. Besonders eng stimmen wir uns mit Ihnen in der Eingewöhnungszeit ab.

Hallo,

ich bin Welti, der Chatbot von Ditzingen. Ich helfe dir gerne!