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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Bauleitpläne durchlaufen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens in der Regel zwei Stufen der Beteiligung.

Zu einem der frühzeitigen Beteiligung und zum anderen die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung und weiterer Informationen für die Dauer von einem Monat.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Umwelt und Stadtplanung.

Öffentliche Auslegung: „Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben, Dacheinschnitten und Quergiebeln – Dachgaubensatzung – der Großen Kreisstadt Ditzingen“

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 09.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026.

  1. Öffentliche Bekanntmachung
  2. Entwurf der Dachgaubensatzung vom 23.10.2025

Sie können die Unterlagen, im oben genannten Zeitraum, auch im Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten einsehen.

Hallo,

ich bin Welti, der Chatbot von Ditzingen. Ich helfe dir gerne!