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Informationen zur Wahl

 

Wahlbüro

Rathaus Ditzingen
1. Stock, Zimmer 112
Am Laien 1
71254 Ditzingen
Telefon 07156 164-444
E-Mail: Wahlen(@)ditzingen.de

Ansprechpartner:

Jens Schmukal (Abteilungsleiter Organisation und Zentrale Dienste)
Telefon 07156 164-135
E-Mail: jens.schmukal(@)ditzingen.de

Servicezeiten des Wahlbüros:

Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt. Bei den Landtagswahlen dürfen alle wählen, die

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• mindestens 16 Jahre alt sind,
• seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und
• nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Neu ist dabei, dass das Wahlalter im Vergleich zur letzten Landtagswahl 2021 von 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am 25. Januar 2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Vom 26. Januar bis zum 15. Februar ist eine Eintragung ins Wählerverzeichnis nur noch durch Antrag beim Wahlamt möglich. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen. Das Wahlamt der Stadt Ditzingen ist unter E-Mail wahlen(@)ditzingen.de oder per Telefon unter 07156 164-444 erreichbar.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Ditzinger Stadtgebiet beginnt am 28. Januar und wird dann voraussichtlich innerhalb von einer Woche abgeschlossen sein. Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, wenn Sie für die Landtagswahl wahlberechtigt sind und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

• persönlich
• durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
• schriftlich
• per Online-Formular über den QR-Code in Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den folgenden Link:
https://briefwahl.komm.one/ (Funktion verfügbar ab Montag, 26. Januar bis Dienstag, 3. März, 23:59 Uhr).

Eine Beantragung per Telefon, SMS oder WhatsApp ist nicht möglich. Verwenden Sie für Ihren Antrag, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Ditzingen zurück.

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

• Familiennamen
• Vornamen
• Geburtsdatum
• Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen. Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt. Der Versand erfolgt sobald dem Wahlamt alle erforderlichen Wahlunterlagen (Stimmzettel etc.) vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Montag, 2. Februar der Fall sein.

Frist: Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 6. März 2026) 15 Uhr beantragen. Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.

Information der Wahlberechtigten bei Zu-, Um- und Wegzug nach dem Stichtag am 25.01.2026

In das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 08.03.2026 werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, 25.01.2026, mit Wohnung gemeldet sind. Bei mehreren Wohnungen gilt nur die Hauptwohnung.

Wer sich im Zeitraum vom 26.01. bis zum 15.02.2026 in Ditzingen anmeldet und sein Wahlrecht hier ausüben will, muss folgende Hinweise beachten.

Zuzug aus einer Gemeinde Baden-Württembergs und Wechsel der Hauptwohnung

· Sie haben sich nach dem 25.01.2026 in Ditzingen mit einziger bzw. mit Hauptwohnung angemeldet. Nachdem Sie von einer Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs zugezogen sind, bleiben Sie für die Landtagswahl im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Sie können dort Ihr Wahlrecht (ggf. durch Briefwahl) ausüben. Wenn Sie jedoch Ihr Wahlrecht in Ditzingen ausüben wollen, müssen Sie die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis spätestens 15.02.2026 beantragen.

Zum Formular: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

· Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Ditzinger Nebenwohnung nach dem 25.01.2026 und vor dem 15.02.2026 in die Hauptwohnung umwandeln. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis bis spätestens 15.02.2026.

Ummeldung innerhalb Ditzingens

· Sie haben Ihre Hauptwohnung innerhalb unserer Gemeinde umgemeldet. Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 25.01.2026 werden Sie von Amts wegen in das für die neue Wohnung maßgebende Wählerverzeichnis eingetragen und im Wählerverzeichnis der alten Wohnung gestrichen. Bei Umzugsmeldungen ab 26.01.2026, bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.

Wegzug in eine andere Gemeinde Baden-Württembergs

· Sie sind in eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs verzogen. Sie bleiben in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern Sie aber in Ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie bis zum 15.02.2026 einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der neuen Gemeinde stellen. Das Gleiche gilt, wenn durch eine Verlegung der Hauptwohnung die bisherige Hauptwohnung bei uns im oben genannten Zeitraum zur Nebenwohnung wurde.

Wegzug in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs

· Sie sind in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verzogen, bzw. haben Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde außerhalb Baden-Württembergs verlegt. Sie sind deshalb bei der Landtagswahl am 08.03.2026 nicht mehr wahlberechtigt.

Wer sich nach dem 16.02.2026 in Ditzingen anmeldet, wahlberechtigt ist und sein Wahlrecht hier ausüben will, muss folgende Hinweise beachten.

Anmeldung mit Hauptwohnung (Zuzug oder Statuswechsel)

Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt; ein Eintrag in unser Wählerverzeichnis ist nicht mehr möglich. Wenn Sie an der Landtagswahl teilnehmen wollen, können Sie entweder am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung zur Wahl gehen oder dort Briefwahl beantragen.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.

Die auf dieser Seite abrufbaren Informationen werden bis zur Wahl regelmäßig aktualisiert. Auch im Ditzinger Anzeiger veröffentlicht das Wahlamt in den kommenden Wochen aktuelle Hinweise zur Landtagswahl am 8. März. Weitere Informationen zur Landtagswahl allgemein finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter https://www.landtagswahl-bw.de

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