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Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Europawahl am 09. Juni 2024 – Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

Zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der diesjährigen Europawahl wurden von der Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin und dem Statistischen Landesamt folgende Urnenwahlbezirke der Stadt Ditzingen ausgewählt:

  • 101-06 – Johanneshaus
  • 303-08 – Bürgerhaus Heimerdingen

Was ist Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.

Wie wird die Stichprobe für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 % aller Wahlbezirke.
Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der vergangenen Europawahl 2019 umfasste die Stichprobe gut 2,1 Millionen der 61,6 Millionen Wahlberechtigten.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten.
Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die wie folgt verteilt sind:

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.
Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet: 

Gemäß § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses – mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.

Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz: 

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben. 
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden. 
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à mindestens sieben Geburtsjahrgänge zulässig. 
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

Wer wertet die Ergebnisse aus 
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.

Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht 
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ > „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Informationen für Wählende“ > „Repräsentative Wahlstatistik“.

 

Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Wählen im Wahllokal
Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 8 bis 18 Uhr wählen. 
Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können im Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich ausweisen können.
 
Das richtige Wahllokal
Wenn Sie sich am Wahlsonntag auf den Weg ins Wahllokal machen, werfen Sie sicherheitshalber nochmals einen Blick auf Ihre Wahlbenachrichtigung, denn Sie sind nur in dem in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wahlberechtigt.
 
Briefwahl / Wahlschein beantragen
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. 
Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.
 
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich
  • per E-Mail

Alternativ können Sie Ihren Briefwahlantrag auch per E-Mail stellen. Sie müssen dabei Ihren Vor- und Familiennamen, die Adresse Ihrer Hauptwohnung in Ditzingen und Ihr Geburtsdatum angeben.
Ihren Antrag senden Sie bitte bis spätestens Donnerstag, 06. Juni 2024 an wahlen@ditzingen.de

  • per Online-Formular (Homepage der Stadt Ditzingen: www.ditzingen.de)

Den Link hierzu finden Sie direkt auf der Startseite. Diese Funktion ist verfügbar bis Donnerstag, 06. Juni 2024, 12 Uhr
 
Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
 
Verwenden Sie für Ihren Antrag, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Ditzingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

 
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
 
Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Merkblättern zur Briefwahl und achten Sie besonders darauf, dass Sie die eidesstattliche Versicherung auf Ihrem Wahlschein persönlich unterschreiben und die Stimmzettel in die richtigen Stimmzettelumschläge einlegen, bevor Sie diese verschließen.
 
Frist:
Sie können den Wahlschein (die Briefwahlunterlagen) bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 07.06.2024) 18 Uhr beantragen.
Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.
 
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 08. Juni 2024, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Melden Sie sich in diesem Fall am Samstag, 08. Juni 2024 in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr beim Wahlamt der Stadt Ditzingen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
 
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt der Stadt Ditzingen, Am Laien 1, 71254 Ditzingen eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Alle nach 18 Uhr eingehenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Bitte beachten:  Am Wahlsonntag werden die Briefkästen der Post nicht geleert. 
Deshalb am Wahlsonntag grundsätzlich Wahlbriefe in den Rathaus-Briefkasten einwerfen.
Die Briefkästen der Verwaltungsstellen Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen werden am Wahlsonntag letztmalig um 17 Uhr geleert. Später dort eingeworfene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Später kann nur der sichergehen, der den Wahlbrief unmittelbar beim Wahlamt der Stadt Ditzingen abgibt oder in den Briefkasten am Rathaus einwirft. Die Übergabe der Wahlbriefe in einem Wahllokal ist dagegen nicht möglich.
 
Wie füllen Sie die Stimmzettel richtig aus?
 


Listenwahl
Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z. B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder Wählervereinigung. 
 
Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.
 
Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber
Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

  • Sie möchten 1 Stimme vergeben:

Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.

  • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: 

Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.

  • Sie möchten 3 Stimmen vergeben:

Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.
 
Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.
Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. 
 
Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben?
Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.
 
Die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, sind anschließend in den dafür vorgesehenen Umschlag zu legen.
Wenn Sie im Wahllokal wählen, erhalten Sie vor Ort die erforderlichen Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Geben Sie Ihre Stimmen per Briefwahl ab, so sind die Stimmzettelumschläge in Ihre Briefwahlunterlagen enthalten.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Stimmzetteln die insgesamt maximal gültigen Stimmen abgeben, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.
 

Ermittlung des Briefwahlergebnisses
Zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses der Europawahl und der Kommunalwahlen werden in Ditzingen insgesamt sechs Briefwahlvorstände gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 um 15 Uhr in der Stadthalle Ditzingen, Gyualer Platz 5, zusammen.
Dem jeweiligen Briefwahlvorstand obliegt die Öffnung der Wahlbriefe, die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe, der Einwurf der Stimmzettelumschläge in die Wahlurnen sowie die Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl nach 18 Uhr.
 
Am 09. Juni 2024 werden ab 18 Uhr – wie in den einzelnen Wahllokalen – zunächst die Stimmen für die Europawahl und anschließend die Stimmen der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart ausgezählt.
Die Stimmenauszählung der Gemeinderats-, des Ortschaftsrats- sowie der Kreistagswahlen erfolgt am Montag, 10. Juni 2024 ab 08:30 Uhr zentral in den Verwaltungsgebäuden am Rathaus Ditzingen, Am Laien 1.
 
Die gesamte Tätigkeit aller Wahlvorstände, sowohl am 09. Juni 2024 als auch am 10. Juni 2024, ist öffentlich.

 

Informationen zur Ergebnisermittlung der Europa- und Kommunalwahlen am 9. und 10. Juni 2024 in Ditzingen

Am Wahlsonntag ab 18 Uhr werden in den jeweiligen Wahlräumen zunächst die Ergebnisse der Europawahl und anschließend der Wahl der Regionalversammlung ermittelt.
Am Montag, 10. Juni werden ab 8:30 Uhr die Stimmen für den Gemeinderat, den Ortschaftsrat und den Kreistag für alle Wahlbezirke einschließlich Briefwahl im Rathaus, Am Laien 1 und Am Laien 4, sowie in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek und des Gemeinsamen Gutachterausschusses Strohgäu in der Gerlinger Straße 4, ausgezählt.
Die Auszählung ist öffentlich. Da alle Rathaus-Mitarbeitende für die Auszählung benötigt werden, sind das Rathaus sowie die Verwaltungsstellen Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen am Montag, 10. Juni für den Publikumsverkehr geschlossen. Sprechstunden können an diesem Tag nicht stattfinden. Auch telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Die Stadtverwaltung lädt alle Interessierten im Anschluss an die Auszählung ab 17 Uhr zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse in den Bürgersaal des Rathauses Ditzingen ein. Das Ergebnis wird auch auf der Homepage der Stadt unter www.ditzingen.de und in der nächsten Ausgabe des Ditzinger Anzeigers öffentlich bekanntgegeben.

 

Versand der Briefwahlunterlagen

Der Versand der Briefwahlunterlagen hat mittlerweile begonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt