In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze im besiedelten Bereich und in der freien Landschaft nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zerstört werden. Bäume an Straßen und in der freien Landschaft dürfen in dieser Zeit nicht gefällt oder drastisch zurückgeschnitten werden.
Bäume im besiedelten Bereich, die sich auf gärtnerisch genutzten Flächen befinden (Haus- und Kleingärten, Grün- und Parkanlagen, Sportflächen, Friedhöfe) dürfen ganzjährig gefällt werden. Dies aber nur, sofern sich keine Brut- und Nistplätze geschützter Arten darin befinden (geregelt im § 39 Bundesnaturschutzgesetz; seit 1. März 2010).
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt, wobei aber auch hier der Artenschutz zu beachten ist.
Baumschäden / Baumpflege
Astabbruch und Schäden bei städtischen Bäumen melden Sie bei der Abteilung Umwelt und Stadtplanung
Ansprechpartnerin:
Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung, Frau Bauer
Tel.: 07156 164-222
E-Mail: bettina.bauer(@)ditzingen.de
Die Stadt Ditzingen verfügt in allen Stadtteilen über einen Friedhof. Alle gängigen Bestattungsarten sind hier grundsätzlich möglich. Genaueres ist in der Friedhofssatzung geregelt. Ferner wurde 2012 das Friedhofskonzept Ditzingen beschlossen. Es regelt die Bau- und Entwicklungsmaßnahmen der nächsten Jahre für alle Ditzinger Friedhöfe.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt, Abteilung Verkehr und Grünflächen, Herr Walter
Tel.: 07156 164-218, Fax: 07156 164-174,
walter(@)ditzingen.de
Der Gewässerschutz dient dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Ein weiteres Ziel ist es die Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit zu nutzen, z.B. für die öffentliche Wasserversorgung. Der Zustand naturnaher Gewässer soll erhalten bzw. verbessert werden. Verbaute und künstliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden. Wichtig ist der Hochwasserschutz. Durch Aufrechterhaltung und Verbesserung der Abflussverhältnisse, durch Renaturierungsmaßnahmen, durch Rückhaltung des Wassers und Förderung der natürlichen Versickerung ist der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen.
Im Rahmen der Unterhaltungspflicht für Gewässer 2. Ordnung setzt die Stadt Ditzingen die eben genannten Ziele um und nimmt auch unterstützende Aufgaben für die Untere Wasserschutzbehörde des Landes beim Landratsamt Ludwigsburg wahr.
Ansprechpartnerin:
Stadtbauamt Ditzingen, Abt. Umwelt und Stadtplanung, Frau Bauer
Tel.: 07156 164-222, E-Mail: bettina.bauer(@)ditzingen.de
Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie hier.
Der Bereich Immissionsschutz befasst sich mit dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Diese können die Bereich Luftreinhaltung, Lärmschutz, Elektromagnetische Felder, Mobilfunk, Lichtimmissionen, Erschütterungen betreffen. Die Stadt Ditzingen übernimmt hier unterstützende Aufgaben für die Untere Immissionsschutzbehörde des Landes beim Landratsamt Ludwigsburg wahr. Grundlage der Arbeit ist vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinem umfangreichen Regelwerk sowie den dazugehörigen Verordnungen. Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, z. B. durch die Überwachung festgelegter Grenzwerte. Trotz aller Bemühungen um Vorsorgemaßnahmen kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen, z. B. durch unzumutbare Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Das Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung unterstützt bei berechtigten Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger.
NO2-Luftmessstelle der Stadt Ditzingen
-Messergebnisse aus den Jahren 2018 bis 2020
Im Rahmen der Luftreinhalteplanung Stuttgart wurden die Auswirkungen eines Verkehrsverbots für Dieselfahrzeuge schlechter EU6/VI in Stuttgart auf die NO2-Immissionsbelastung des Großraumes dargestellt.
Darin werden für die Stadt Ditzingen Grenzwertüberschreitungen (>40µg/m3 NO2) für Stickstoffdioxid von 56µg/m3 angegeben. Aufgrund dieser Prognose und der Tatsache, dass im besagten Gebiet nahe der BAB 81 und der B 295 mit nennenswerten verkehrsbedingten Immissionsbelastungen zu rechnen ist, hat die Stadt Ditzingen in der Weilimdorfer Straße im Oktober 2017 eine NO2-Messstelle eingerichtet. Das Messprogramm und der Standort wurden im Vorfeld zwischen TÜV Süd, der Stadtverwaltung und der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) in Karlsruhe abgestimmt.
Zielsetzung dabei ist die vorsorgliche Überprüfung, ob der Grenzwert der maßgeblichen 39. BImSchV für Stickoxid (NO2) von 40µg/m3 im Jahresmittel für den Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten wird.
Die Messungen wurden bereits im Oktober 2017 aufgenommen. Inzwischen liegen die Ergebnisse aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 vor.
Die zusammenfassende Bewertung durch den TÜV Süd ergab im Jahr 2018 eine
mittlere NO2-Immissionskonzentration, die bei knapp 30µg/m3 lag. Ein leichter Rückgang konnte dann in 2019 mit einer mittleren NO2-Konzentration von 27µg/m3 festgestellt werden. Im zurückliegenden Jahr 2020 reduzierte sich der Wert nochmals auf einen Mittelwert von knapp 25µg/m3 NO2.
Die 2018 bis 2020 anhand der Passivsammler-Messungen festgestellten mittleren NO2-Konzentrationen liegen somit im Bereich zwischen 25 und 30 µg/m3 (vgl. Tabelle 3) bzw. unter Berücksichtigung einer verfahrensbedingten Abweichung von ca. 20% im Bereich von 30 und 36µg/m3 im Jahresmittel.
Dies bedeutet, dass der Immissionsschutzgrenzwert von 40µg/m3 (Jahresmittelwert) der 39. BImSchV in allen drei Jahren eingehalten wurde und im Zeitraum von 2018 bis 2020 am Messpunkt „Weilimdorfer Straße“ eine abnehmende NO2-Konzentration erkennbar ist.
Dieser Trend deckt sich mit den Ergebnissen der landesweiten NO2- Messungen in Baden-Württemberg, wie die Immissionsdaten der letzten Jahre zeigen.
Die im Jahr 2020 niedrigeren NO2-Konzentrationen sind auch auf ein reduziertes Kfz-Aufkommen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen in den Lockdown-Zeiten zurückzuführen.
Da einerseits der Grenzwert trotz Umsetzung der Umweltzone in Stuttgart nicht erreicht wurde und andererseits die Ergebnisse der Jahre 2021 und 2022 wegen Verkehrsverlagerungen im Zuge der Sperrung des Bahndurchlasses Gerlinger Straße nicht mit den zuvor gemessenen Ergebnissen vergleichbar sind, werden die Messungen –auch angesichts der Haushaltslage –nicht fortgeführt. Sollten sich Anhaltspunkte für die Notwendigkeit von Messungen ergeben, ist eine Wiederaufnahme jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres aufgrund der Vergleichbarkeit möglich.
Kontakt:
Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung, Eveline Haasler, Tel.:07156/164-176, Haasler(@)Ditzingen.de
Landschaftsplanung und Landschaftsschutz sind Aufgaben, welche im Umweltrecht und Baurecht verankert sind. Besonders schutzwürdige Landschaftsbereiche können als Landschaftsschutzgebiete (LSG), seltene oder gefährdete Pflanzenstandorte als Naturdenkmale ausgewiesen werden. Die Ausweisung bedeutet im Wesentlichen, dass dort schädigende Handlungen verboten sind oder einem behördlichen Erlaubnisvorbehalt unterliegen. Außerdem sind hier besondere Landschaftspflegemaßnahmen möglich.
Für die Landschaftsschutzgebiete, die Biotope nach §32 NatSchG und das FFH-Gebiet in Heimerdingen nimmt die Stadt Ditzingen unterstützende Aufgaben für die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg wahr.Für die Naturdenkmale liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Ditzingen. Ausstattung an Schutzgebieten auf dem Stadtgebiet Ditzingen:
5 Landschaftsschutzgebiete:
Flora-Fauna-Habitat - Gebiete (FFH / Natura 2000):
Diese europarechtlich geschützten Areale umfassen in Ditzingen lediglich in Randbereichen das FFH-Gebiet Strudelbachtal.
Naturdenkmale
In Ditzingen stehen 26 Naturdenkmale (v. a. Gehölzbestände und Magerrasen) unter besonderem Schutz. Darunter befinden sich 9 Einzelbäume bzw. Baumgruppen. Die Naturdenkmale haben eine Gesamtfläche von 9,7 ha. Dies entspricht 0,32 % der Gesamtgemarkungsfläche.
Biotope nach §32 NatSchG
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Hecken, Feldgehölze, Magerrasen und gewässerbegleitende Gehölzbestände. Die besonders geschützten Biotope haben aktuell eine Fläche von rund 38 ha, was 1,26 % der Gesamtgemarkungsfläche entspricht.
Bei Interesse können Lage und Ausstattung der Schutzgebiete erfragt werden.
Weiterhin betreuen die MitarbeitInnen der Stadt Ditzingen u. a. die Neuanlage von Naturflächen (Obstbaumwiesen und Hecken) oder Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen. Das breitgefächerte Aufgabenspektrum der Abteilung Umwelt und Stadtplanung umfasst zudem die Sicherung der Naherholungsgebiete und die Zusammenarbeit mit örtlichen Naturschutzverbänden.
Ansprechpartnerin:
Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung, Frau Bauer
Tel.: 07156 164-222, E-Mail: bettina.bauer(@)ditzingen.de
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen
Lärm ist aus Sicht der Bevölkerung eines der drängendsten Umweltprobleme.
Viele Menschen klagen über zu hohe Lärmeinwirkungen in ihrem Wohnumfeld und fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Darüber hinaus können sich auch gesundheitliche Nachteile ergeben. Die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor künftiger Verlärmung zu schützen, sind daher wichtige Handlungsziele in Politik und Verwaltung.
Diese Ziele sollen mit Hilfe der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erreicht werden. Den gesetzlichen Hintergrund bildet hierzu die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in nationales Recht (§§47a-f BImSchG). Darin wird ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden oder zu vermindern.
Danach sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Die Erfassung der Lärmbelastung in strategischen Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden,
• Die Bewertung der Lärmsituation und die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit,
• Die Reduzierung des Umgebungslärms insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen vorliegen.
Lärmquellen und Zuständigkeiten:
Lärmkarten und -aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die kartierungspflichtigen Lärmquellen und Zuständigkeiten in Baden-Württemberg sowie die geltenden Fristen.
Tabelle1
Lärmquellen nach EU- Umgebungslärmrichtlinie | In Baden - Württemberg betroffen | Fristen zur Umsetzung der strategischen Lärmkartierung | Fristen zur Aufstellung der Aktionspläne |
---|---|---|---|
Ballungsräume > 250.000 Einwohner > 100.000 Einwohner | Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen | 30.06.2007 | 18.07.2008 18.07.2013 |
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Kfz/a = 16.400 Kfz/d > 3 Mio Kfz/a = 8.200 Kfz/d | 91% der Bundesautobahnen (=1000 km) 20% der Bundesstraßen (=900 km) 2% der Landesstraßen (=220 km) 9% der Bundesautobahnen (=100 km) 80% der Bundesstraßen (=3.500 km) 14% der Landesstraßen (=1.300 km) | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a = 164 Züge/d > 30.000 Züge/a = 82 Züge/d | Hauptverkehrsstrecken des Eisenbahnnetzes der Deutschen Bahn AG sowie wenige nicht der DB AG zugehörige Strecken | 30.06.2007 30.06.2012 | 18.07.2008 18.07.2013 |
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a | Flughafen Stuttgart | 30.06.2007 | 18.07.2008 |
Rechtscharakter und Auswirkungen
Die Tatsache, dass für die Aufstellung des Lärmaktionsplans die Gemeinden zuständig sind, für die Umsetzung jedoch häufig andere Behörden wird die Realisierung der Maßnahmen im Einzelnen vor eine große Herausforderung stellen. So ist bei der Aufstellung des Maßnahmenkatalogs nach Aussagen der Landesanstalt für Umwelt, Karlsruhe(LUBW) die enge Kooperation mit allen Beteiligten wichtig. Für die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen bedeutet dies zudem, dass diese strikt am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten sind, um das mit dem Lärmaktionsplan verfolgte Ziel zu erreichen.
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier bzw. eine Absichtserklärung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Fachplanungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Lärm finden Sie auch auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie beim Eisenbahnbundesamt
Umsetzung der Lärmaktionsplanung in Ditzingen
Die Stadt Ditzingen hat bereits im Jahr 2008 im Rahmen der 1. Stufe der Lärmkartierung einen erweiterten Straßendatensatz (Bundes-, Landes-, Kreis- und z.T. Gemeindestraßen) untersucht und somit die gesetzlichen Anforderungen der 2. Stufe (2013) vorzeitig erfüllt. Damit konnte in Ditzingen bereits 2013 die gesetzlich vorgegebene turnusgemäße 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans, die alle 5 Jahre (§47 d Abs. 5 BImSchG) durchzuführen ist, erfolgen.
Aktuell in Ditzingen
Mit den Vorbereitungen für die aktuelle 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde 2018 begonnen. Durch Verzögerungen bei den bundesweiten Verkehrszählungen von mindestens einem Jahr kam es auch zum zeitlichen Verzug bei der landesweiten Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sowie der Datenbereitstellung für die anschließende Lärmaktionsplanung der Kommunen. Nach Eingang und Verarbeitung der Daten bei der Verwaltung erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans durch den Gemeinderat dann im Mai 2020.
Von Mitte Juli bis Ende September 2020 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von §47d Abs. 3 BImSchG in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs und zwei Informationsveranstaltungen statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde zeitgleich durchgeführt. Während dieses Zeitraums hatten alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit den Entwurf des Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Meinung und ihre Anregungen schriftlich zu äußern. Im Anschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ausgewertet und fanden je nach Abwägung Eingang in die Endfassung der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt. Am 20. Juli 2021 wurde der Lärmaktionsplan der Stadt als 2. Fortschreibung und in der aktuellen Fassung vom 21.6.21 mit seinem Maßnahmenplan durch den Gemeinderat beschlossen. Ausführlichere Darstellungen sind der Gesamtfassung des Lärmaktionsplans zu entnehmen.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.7.21 enthält der Lärmaktionsplan u.a. folgenden Maßnahmenkatalog für die Kernstadt und den Ortsteil Heimerdingen:
Maßnahmenplanung Kernstadt
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen -soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen- umzusetzen.
Die Stadt fordert die betroffenen Behörden und Institutionen im Sinne dieses Lärmaktionsplans auf, die in ihre Zuständigkeit fallenden Lärmsanierungsmaßnahmen, wie die Aufbringung von lärmoptimierten Belägen, nach Umsetzung der verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen umzusetzen.
Bereich 01: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h, Einbau von lärmoptimiertem Asphalt (LOA).
Bereich 02: Neu: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h; Bestand 30 km/h, LOA Bereich 03: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LOA
Bereich 04: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h, LOA
Bereich 05: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 40 km/h, LOA
Bereich 06a/b: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts, LOA
Bereich 07: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, LOA
Bereich 08: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h
Bereich 09: Geschwindigkeitsbegrenzung nachts auf 30 km/h, LOA
Umsetzung OU Heimerdingen ist vorrangiges Ziel der Lärmaktionsplanung in Heimerdingen
Prüfung eines LKW Durchfahrtsverbots: Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde nach Fertigstellung des Verdrängungsgutachtens, sofern dies ein Durchfahrverbot nahelegt.
Maßnahmen zur Busbeschleunigung auf der Linie 620 sind zu planen und umzusetzen.
Ausweisung ruhiger Gebiete: Landschaftsschutzgebiet „Döbachtal“, Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Glemstal“, Landschaftsschutzgebiet
„Strudelbachtal“ FFH-Gebiet „Strohgäu und unteres Enztal“
Nähere Auskünfte erteilt:
Stadtbauamt Ditzingen
Abtlg. Umwelt- u. Stadtplanung, Frau Haasler, Tel.: 07156/164-176; Haasler(@)Ditzingen.de
Die Stadt Ditzingen hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Bürgern ein qualitätvolles, ausgewogenes und strukturiertes Angebot an Spielflächen zu bieten. Es soll möglichst wohnortnah und flächendeckend bereitgestellt werden. Es wird ein Netz aus verschiedenartigen Angeboten angestrebt, an dessen Entwicklung die Bürger nach Möglichkeit mitwirken sollen. In diesem Sinn plant, baut und unterhält die Abteilung Verkehr und Grünflächen die öffentlichen Spielanlagen und trägt die Verantwortung für deren Verkehrssicherheit.
Die Lage und Ausstattung der Spielflächen innerhalb der Stadt ist im Ortsplan abrufbar. Insgesamt sind hier 38 Spielplätze aufgeführt. Des Weiteren sind 4 Bolzplätze, eine SKateranlage, 16 Außenbereiche von Kindergärten, 5 Schulspielhöfe sowie 3 Spielbereiche an öffentlichen Gebäuden auf einer Gesamtfläche von 44.500m² im Unterhalt der Abteilung.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt, Abteilung Verkehr und Grünflächen, Frau Ackermann
Tel.: 07156 164-219, Fax: 07156 164-232, ackermann(@)ditzingen.de
Die Stadt Ditzingen hat sich zum Ziel gesetzt, eine flächendeckende Versorgung bei den Sportflächen zu entwickeln. Derzeit verfügen alle Stadtteile über eine gute Ausstattung mit Sportanlagen. Die Lage und Ausstattung der Sportflächen innerhalb der Stadt ist im interaktiven Kinder und Jugendstadtplan abrufbar. Insgesamt sind hier 13 Sportanlagen aufgeführt.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt, Abteilung Verkehr und Grünflächen, Herr Walter
Tel.: 07156 164-174, Fax: 07156 164-232, walter(@)ditzingen.de
Nachfolgend finden Sie Umweltinfromationen von A bis Z.
Bei Fragen zur kostenfreien Energieberatung rund um's Haus wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer des Bürgermeisters, Tel.: 07156 164-189.
Antragstellung ist 2025 bis zum 30. April möglich
Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und zählen zu den wertvollsten Biotopen. Um die Bedeutung von Streuobstwiesen als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten zu betonen, betreut die Abteilung Umwelt und Stadtplanung des Stadtbauamtes Ditzingen die Vergabe von Fördergeldern an die Besitzer/Bewirtschafter von Streuobstwiesen. Die Stadt gewährt die Fördergelder als Zulage für Erschwernisse bei der Bewirtschaftung der Streuobstwiesen sowie für Aufwendungen zur Erhaltung der Obstbäume. Die Richtlinie des Förderprogrammes als PDF zum Download.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.03.2024 wurden die Fördersätze des Streuobstwiesenförderprogrammes erhöht und in die folgenden Aspekte aufgeteilt:
1) Die Stadt Ditzingen gewährt für die extensive Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Zuschüsse für die Baumpflege in Höhe von 10 € pro Baum und Jahr; für landschaftsbildprägende Einzelbäume sind es 15 €.
2) Die Stadt Ditzingen gewährt für die extensive Bewirtschaftung von Streuobstwiesen Zuschüsse für die Wiesenmahd in Höhe von 4 € pro Baum und Jahr.
Die Punkte 1) und 2) können dabei von unterschiedlichen Personen beantragt werden. Bei getrennter Antragstellung sind Angaben zum weiteren Bewirtschafter erforderlich.
Wir hoffen, dass die Fördergelder der Stadt für Sie ein Anreiz sind, Ihre Streuobstwiese weiterhin zu erhalten.
Antragsformulare sind bei den Bürgerämtern der örtlichen Verwaltungsstellen, beim Bürgeramt im Rathaus Ditzingen und bei der Abt. Umwelt und Stadtplanung sowie hier erhältlich.
Bitte schicken Sie Ihre Anträge an das Stadtbauamt, Abteilung Umwelt und Stadtplanung. Annahmeschluss ist der 30.04.2025.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Ditzingen, Abt. Umwelt und Stadtplanung, Frau Bauer, Tel.: 164-222; E-Mail: bettina.bauer(@)ditzingen.de
Immissionsschutz
Landratsamt Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-0
Andreas Klimmt (Hirschlanden)
Elmestr. 25
Tel.: 0179 2176940
Paul Sikinger
Heimerdingen
Hohe Warte 24
Tel.: 07152 52695
CDs und DVDs sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob als Gratis-Beilage zu Zeitschriften oder zur Datenablage von Texten, Bildern, Grafiken, Filmen und Musik - nahezu überall kommen die praktischen Datenträger zum Einsatz.
Aber wohin mit den "alten CDs?"
Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt.
Die Stadtverwaltung Ditzingen hat deshalb nach einer lokalen Lösung für alle BürgerInnen gesucht und gefunden. In allen Rathäusern und der Stadtbibliothek Ditzingen stehen geeignete Sammelbehälter, sogenannte -"Blueboxx(-en)"-, zur Aufnahme und Wiederverwertung der silbernen Scheiben bereit.
CDs und DVDs werden leider noch häufig über den "Hausmüll" entsorgt. So landen sie auf der Deponie oder in der Verbrennungsanlage. Doch weder dort noch in der "Grünen Tonne" sind CDs richtig aufgehoben, denn sie eignen sich hervorragend zur Wiederverwertung. Die ausgedienten Scheiben bestehen größtenteils aus dem Trägermaterial Polycarbonat - ein glasklarer und vielseitig einsetzbarer Kunststoff, der in hoher Reinheit wiedergewonnen und in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt wird. Es dient dann als Ausgangsstoff für eine Vielzahl neuer Produkte von der Automobilindustrie bis hin zur Medizintechnik.
Laut Umweltbundesamt werden weltweit jährlich ca. 40 Milliarden Scheiben auf den Markt gebracht und das mit einer steigenden Tendenz von etwa 15%!
Wo entsorge ich gebrauchte Gegenstände?
Die AVL nimmt gut erhaltene gebrauchte Gegenstände beim Gebrauchtwaren-Kaufhaus WARENWANDEL in der Maybachstraße 10 in Ludwigsburg-Tammerfeld an. Auch auf den Wertstoffhöfen in Steinheim, in Kornwestheim und Ludwigsburg-Neckarweihingen ist das Abliefern von Gebrauchtwaren möglich. Weitere Infos finden Sie hier.
Gebrauchtwaren-Kaufhaus WARENWANDEL
Individuelle Einzelstücke und tolle Schnäppchen aus zweiter Hand finden Sie im Gebrauchtwaren-Kaufhaus WARENWANDEL der AVL in der Maybachstr. 10 in Ludwigsburg-Tammerfeld. Möbel und Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Kinderspielsachen, Dekoartikel, Küchenzubehör oder Fahrräder werden hier vor dem Sperrmüll gerettet und günstig weiterverkauft. Elektrogeräte prüft die AVL vor dem Verkauf auf Sicherheit und Funktionalität. Außerdem gibt es auf alle Gegenstände ein Jahr lang Gewährleistung. Weitere Infos finden Sie hier.