Bitte beachten: Erst möglich ab Ende März
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Ditzingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- Per Online-Formular (Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, Funktion verfügbar bis 20.04.2023, 12 Uhr)
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Frist:
Sie können den Wahlschein (die Briefwahlunterlagen) bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.04.2023) 18 Uhr beantragen.
Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.