Stadt Ditzingen

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Oberbürgermeisterwahl (m/w/d)

Sonntag, 23. April 2023

Am Sonntag, 23. April 2023 findet die Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Großen Kreisstadt Ditzingen statt.

Entfällt auf keinen Bewerbenden mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 14. Mai 2023 eine Neuwahl statt.

Weitere Informationen:

Gemeindewahlausschuss

Die Leitung der Oberbürgermeisterwahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 04. Oktober 2022 gebildet wurde.

Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehören nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung insbesondere die Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber/innen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist Herr Bürgermeister Ulrich Bahmer.

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Tagen statt: 

1. Sitzung

Dienstag, 28. März 2023, 9:30 Uhr,

Raum Fraktion CDU

Gegenstand der Sitzung:

 

Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses;

 

Prüfung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

2. Sitzung

Montag, 24. April 2023, 11:00 Uhr,

Raum Fraktion CDU

Gegenstand der Sitzung:

 

Ermittlung und Feststellung des amtlichen Endergebnisses

Im Falle einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl:

3. Sitzung

Donnerstag, 27. April 2023, 9:30 Uhr,

Raum Fraktion FW

Gegenstand der Sitzung:

 

Prüfung der eingereichten Bewerbungen zur Neuwahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

4. Sitzung

Montag, 15. Mai 2023, 11 Uhr,

Raum Fraktion FW

Gegenstand der Sitzung:

 

Ermittlung und Feststellung des amtlichen Endergebnisses

 

Wahlbüro

Rathaus Ditzingen
1. Stock, Zimmer 112
Am Laien 1
71254 Ditzingen
Telefon: 07156 164-444
E-Mail: Wahlen((@))ditzingen.de


Ansprechpartnerin:

Christine Roth 
(Abt.Leitung Organisation und Zentrale Dienste)

Telefon: 07156 164-135
E-Mail: Christine.Roth(@)ditzingen.de

Öffentliche Bekanntmachung - Einsicht ins Wählerverzeichnis

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) am 23. April 2023 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 14. Mai 2023.

Öffentliche Bekanntmachung - Einsicht ins Wählerverzeichnis - als PDF zum Download

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Oberbürgermeisterwahl sind Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Ditzingen haben. Personen, die durch Wegzug oder Verlegung ihrer Hauptwohnung das Wahlrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder hier ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen. Diese Personen werden u.U. nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Ditzingen geführt sind.

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie bis spätestens 02.04.2023 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals, in dem Sie wählen können.

Die Wahlbenachrichtigung bestätigt auch die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung dient gleichzeitig als Briefwahlantrag.

Sollten Sie als wahlberechtigte Bürgerin / wahlberechtigter Bürger bis zum 02.04.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Wahlschein online beantragen / Briefwahl

Bitte beachten: Erst möglich ab Ende März

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, die Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von Amts wegen beizufügen.

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich
  • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
  • schriftlich

Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich.

Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Ditzingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

  • Per Online-Formular  (Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, Funktion verfügbar bis 20.04.2023, 12 Uhr)


Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

Frist:
Sie können den Wahlschein (die Briefwahlunterlagen) bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21.04.2023) 18 Uhr beantragen.

Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.
 

Die Wahllokale im Überblick

Die Wahllokale sind für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Rollator-Benutzer geeignet.

Leichte Sprache: Was man über die Bürgermeister•wahl wissen muss

Bürgermeister•wahl: Einfach wählen gehen!

Jeder kann bei Politik mitmachen.
Zum Beispiel bei der Bürgermeister•wahl.
Sie können mitbestimmen:
Wer wird Politiker in meinem Ort?

Viele Menschen kennen Leichte Sprache schon.
Wir trennen lange Wörter mit Punkten.
Zum Beispiel Wahl•unterlagen.
So können Sie die einzelnen Teile von dem Wort sehen.
Dann können Sie ein langes Wort leichter lesen.

Wir wollen den Text besonders leicht machen.
Wir schreiben zum Beispiel: die Wähler.
Wir schreiben nicht: die Wählerinnen.
Wir schreiben also nur die männliche Form.
Damit meinen wir aber alle Menschen.
So sind die Sätze kürzer.
Dann können Sie die Sätze leichter lesen.

Jetzt wollen Sie vielleicht endlich wissen:
Wie wähle ich bei der Bürgermeister•wahl?
Hier bekommen Sie die Infos!

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/buergermeister

 

Broschüre in leichter Sprache: "Einfach wählen gehen! Bürgermeister°wahl" als PDF zum Download