Stadt Ditzingen

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Aktuelles zur Corona-Pandemie

Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie

Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln

• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.

• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.

• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.

• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.

• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.

• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.

Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen

Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.

Regelbetrieb der Kitas unter Pandemiebedingungen

Liebe Eltern,

seit 29.06.2020 sind die Kindertageseinrichtungen wieder für alle Kinder geöffnet und es findet ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Die Wiederaufnahme des Regelbetriebes ist sehr gut gelungen, dennoch befinden wir uns nach wie vor mitten im Pandemiegeschehen. Bislang sind in den Kindertageseinrichtungen keine CoVid-19 Fälle aufgetreten. Um eine Ansteckungswelle nach den Sommerferien und in der Herbst- und Winterzeit zu vermeiden, möchten wir Sie nachfolgend über wichtige Regeln informieren.

Gesundheitserklärung: Beim erstmaligen Besuch der Kindertageseinrichtung nach den Sommerferien bzw. nach einer Urlaubsreise, ist durch die Eltern eine Gesundheitserklärung abzugeben, die dokumentiert wird. Die Betreuung kann erst nach Vorlage erfolgen! Die Erklärung steht unten zum Download zur Verfügung und liegt in den Kindertageseinrichtungen zur Mitnahme aus. Bitte beachten Sie bei ihren Urlaubsreisen die Reisehinweise bzw. möglicherweise bestehende Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes!

Hygieneregelungen: Weiterhin gelten in den Einrichtungen die Hygieneregeln auf Basis der Schutzhinweise der Unfallkasse B.W.; des Landesgesundheitsamtes und des Landesjugendamtes. Jeder Einrichtung liegt ein verpflichtender Rahmenhygieneplan, sowohl für den pädagogischen als auch für den hauswirtschaftlichen Bereich, vor. Dieser wird ergänzt durch individuelle Regelungen für die einzelne Kita. Bitte halten Sie unbedingt den Mindestabstand von 1,50m ein und tragen Sie in Eingangsbereichen und in Bereichen wie z.B. Fluren und Treppenhäusern, in denen dieser Abstand nicht gewährleistet ist, eine Alltagsmaske bzw. eine Mund-Nase Bedeckung.

Erkrankungen: Zum Schutz vor Ansteckungen dürfen kranke Kinder und Kinder mit Krankheitsanzeichen aller Art, die Einrichtung nicht besuchen. Bei Erkrankung eines Kindes während der Betreuung muss das Kind umgehend abgeholt werden. Es dient der Gesundheit aller, wenn „kränkelnde“ Kinder 1-2 Tage zu Hause bleiben, damit wird das Ansteckungsrisiko, auch für die MitarbeiterInnen, minimiert. Geben Sie ihren Kind Zeit eine Infektion auszukurieren. Vor dem erneuten Besuch der Kindertageseinrichtung, nach einer überstandenen Infektionskrankheit ,ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes nicht verpflichtend. Bitten lassen Sie dennoch jeden Krankheitsverlauf, bei dem Symptome des SARS-CoV-2-Virus auftreten, ärztlich abklären!

Im Falle eines Infektionsgeschehens in der Einrichtung durch das SARS-CoV-2-Virus, legt das örtliche Gesundheitsamt den Umfang der Quarantäneregelung fest.

Bei krankheitsbedingten Personalengpässen kann es zur Reduzierung der angebotenen Öffnungszeiten oder zu vorübergehender Schließung einzelner Gruppen kommen. Wir werden, sofern es sich nicht um eine behördlich angeordnete Schließung in Folge einer SARS-CoV-2-Viruserkrankung handelt, versuchen, einen Notbetrieb für besonders dringende Betreuungsbedarfe aufrechtzuerhalten.

Elternabende/ Feste und Feiern

Elternabende können durchgeführt werden, gegebenenfalls mit Teilnahmebeschränkungen (1 Elternteil/Kind). Feste und Feiern können und sollen, soweit es das Infektionsgeschehen und die gesetzlichen Regelungen zulassen, durchgeführt werden. Hierfür werden die Einrichtungsteams jeweils kreative und den Bedingungen angepasste Abläufe entwickeln.

Herausgeber
Amt für Kultur, Freizeit und Familie
Abteilung Kindertageseinrichtungen

Stand 03.09.2020