Stadt Ditzingen

Seitenbereiche

Aktuelles zur Corona-Pandemie

Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie

Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln

• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.

• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.

• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.

• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.

• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.

• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.

Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen

Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.

Die "Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne"

Bitte beachten Sie bei Reisen die aktuellen Einschränkungen für Ihre Einreise nach Baden-Württemberg. Die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ (Stand: Fassung vom 14.07.2020) regelt die häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende.

Die 14-tägige Quarantänepflicht gilt für alle Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Baden-Württemberg in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Quarantäne-Verpflichtung rechnen.

Falls Sie zu den Ein- oder Rückreisenden aus einem Risikogebiet mit Aufenthaltsort in Ditzingen gehören, müssen Sie uns unverzüglich folgende Daten an das Postfach einreise-corona(@)ditzingen.de mitteilen: Name, Vorname, Adresse, Einreisedatum, Einreiseland, evtl. Krankheitssymptome, telefonische Erreichbarkeit.

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Diese Verpflichtung gilt unmittelbar; eine behördliche Anordnung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, können Sie von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sein, sofern Sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind (bzw. zum Zeitpunkt der Testung kein SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte).

Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein, das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und muss von einem nachweislich in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein (beispielsweise Akkreditierung nach ISO 15189, ISO/IEC 17025 oder Ernennung zum WHO-COVID-19-Referenzlabor).

Die Liste finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Sofern kein Test vor der Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise testen zu lassen. Dies darf, wenn möglich, entweder am Ort des Grenzübertritts erfolgen oder auch bei direkter Fahrt dorthin am Ort der Unterbringung, d.h. auf dem direkten Weg zum Arzt. Zudem ist es möglich, wenn man sich bereits in Quarantäne befindet, noch durch einen Test vornehmen zu lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne zu beenden. Eine solche Testung kann allerdings nur am Ort der Quarantäne, also grundsätzlich durch einen Hausbesuch des Arztes erfolgen. Sie dürfen nach der Einreise Ihre Wohnung nicht mehr verlassen.

Weiterführende Informationen sowie ein Link zum Merkblatt für Reisende auch in englischer Sprache erhalten Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/merkblatt-fuer-reisende.html