Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen
Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.
Aktuelle Fassung der Corona-Verordnung und Landesregierung ruft dritte Pandemiestufe aus
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10)
- Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3)
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2)
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2)
Parallel zu den Änderungen der Corona-Verordnung hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Diese wird ebenfalls ab Montag, 19. Oktober gelten. Weitere Informationen zur dritten Pandemiestufe stellt die Landesregierung auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg zur Verügung.