Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen
Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.
Allgemeinverfügung über infektionsschützende Maßnahmen bei einer 7-Tages-Inzidenz innerhalb des Landkreises Ludwigsburg von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner
Das Landratsamt Ludwigsburg erlässt nach §§ 28 Abs. 1 und 3 des nfektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV) i.V.m. § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG) i.V.m. §§ 2 Nr. 2, 18, 19, 20, 23, 26 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Baden-Württemberg (LVwVG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung Baden-Württemberg (DVO LKrO) nach Beteiligung der im Landkreis Ludwigsburg liegenden Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden folgende
Allgemeinverfügung
über infektionsschützende Maßnahmen bei einer 7-Tages-Inzidenz innerhalb des
Landkreises Ludwigsburg von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner
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