Stadt Ditzingen

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Aktuelles zur Corona-Pandemie

Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie

Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln

• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.

• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.

• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.

• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.

• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.

• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.

Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen

Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung als PDF zum Download

Änderungen zum 11. Oktober 2020

Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, können mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.

Änderungen zum 12. Oktober 2020

Das generelle Betriebsverbot für Prostitutionsstätten wird aufgehoben. Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetzes ist wieder erlaubt, sofern die Räumlichkeit in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, von nicht mehr als zwei Personen genutzt wird.
In Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes gilt die Maskenpflicht nach § 3 der Corona-Verordnung.
Es gelten die allgemeinen Infektionsschutzvorgaben nach § 14 der Corona-Verordnung. Dazu zählen die Hygieneanforderungen nach § 4 der Corona-Verordnung, ein Hygienekonzept nach § 5 der Corona-Verordnung und die Erfassung der Kontaktdaten des Kunden oder der Kundin nach § 6 der Corona-Verordnung.

Weitere Informationen zur Corona-Verordnung sind auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de abrufbar.