Stadt Ditzingen

Seitenbereiche

Aktuelles zur Corona-Pandemie

Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie

Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln

• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.

• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.

• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.

• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.

• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.

• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.

Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen

Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.

Eingeschränkte Regelbetreuung in den Kindertageseinrichtungen

In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird seit 25.05.2020 eine eingeschränkte Regelbetreuung durchgeführt. Um die weiterhin bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können und das Gebot des Infektionsschutzes einzuhalten, dürfen max. 50 % der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig vor Ort betreut werden. Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung sind sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbedarf besteht. Um zu gewährleisten, dass zusätzlich möglichst viele Kinder, die vor der Schließung die Einrichtung besucht haben, zumindest tageweise wieder die Kita besuchen können, wird die eingeschränkte Regelbetreuung wie folgt durchgeführt:

1. Eine Anmeldung ist möglich für:

- Kinder berufstätiger Eltern oder berufstätig und Alleinerziehend;
- Kinder mit besonderem Förderbedarf (z.B. Sprachförderbedarf; Inklusionskinder mit bewilligter Eingliederungshilfe);
- Kinder in schwierigen Lebens- und Wohnsituationen.

2. Betreuungszeiten /Betreuungsumfang:

a) Mo.- Mi. täglich 08.00 -13.00 Uhr; oder
b) Do. u. Fr. jeweils von 08.00 – 13.00 Uhr.
Das Angebot umfasst auch ein Mittagsessen. Die Anmeldung ist nur für eine der beiden Betreuungsformen und nur im beschriebenen Zeitumfang möglich.
Die Kinder werden in die bereits eröffneten Notbetreuungsgruppen aufgenommen; ein Gruppenwechsel ist nach derzeitigem Rechtsstand (Corona VO) nicht möglich. Betreut wird in festen Gruppen, kein rollierendes System.

3. Gebühren:

Die Gebühren (Betreuung und Verpflegung) werden berechnet auf der Grundlage der Gebühren für VÖ 30; es ergeht ein entsprechender Gebührenbescheid.

4. Platzvergabe:

Die Platzvergabe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten über die jeweilige Kindertageseinrichtung.

Da wir uns weiterhin in einem sehr dynamischen Prozess befinden, bleiben Änderungen in der Durchführung des Angebotes hinsichtlich (Betreuungszeiten / Betreuungsumfang etc.) vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Amt für Kultur, Freizeit und Familie
Abteilung Kindertageseinrichtungen

Gebührentabelle
Gebührentabelle