Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
Corona-Schnelltestzentrum Ditzingen
Informationen zum Corona-Schnelltestzentrum in Ditzingen finden Sie hier.
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Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.
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Das Schnelltestzentrum in der Verwaltungsstelle Heimerdingen bietet ab sofort zusätzliche Termine am Wochenende an.
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Dem Beispiel an den Schulen folgend, hat das Land Baden-Württemberg eine Teststrategie angekündigt, um zukünftig auch die Kinder in den Kindertageseinrichtungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
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Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist ab Mittwoch, 14.04. in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
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Besuche sind unter anderem nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen betreffen den Betrieb der Schulen und treten am 12. April 2021 in Kraft.
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Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021.
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Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 22. März 2021 in Kraft.
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Weiterführung des Testzentrums in der Marktstraße