Aktuelles zur Corona-Pandemie
Hier bekommen Sie Informationen zur Corona-Pandemie
Schützen Sie sich und andere bitte weiterhin durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln
• Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen, insbesondere bei Erkältung.
• Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
• Waschen Sie die Hände gründlich und häufig.
• Helfen Sie mit, besonders gefährdete Personen zu schützen und zu unterstützen.
• Nehmen Sie die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung war.
• Befolgen Sie die rechtlichen Vorgaben.
Corona - Testmöglichkeiten Ditzingen
Informationen zu den Testmöglichkeiten in Ditzingen finden Sie hier.
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Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen.
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Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
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Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 31. Januar 2023 verlängert.
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Mit Beschluss vom 27. September 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.
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Mit Beschluss vom 13. September 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
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Corona-Schutzmaßnahmen: Diese Maßnahmen hat der Bundestag für den Herbst und Winter beschlossen.
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Mit Beschluss vom 16. August 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
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Die Landesregierung hat am 26. April 2022 die Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Die Änderung tritt am 2. Mai 2022 in Kraft.
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Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
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Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 23. Februar 2022 in Kraft.