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Stadt Ditzingen (Druckversion)

Wahlen am 9. Juni 2024

Informationen zur Wahl

Am 09. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Diese finden zeitgleich mit der Europawahl statt. In Ditzingen wird der Kreistag, die Regionalversammlung Stuttgart, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in Heimerdingen, Hirschlanden und Schöckingen gewählt.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zur Verfügung stellen:

Wahlamt

Sie finden das Wahlamt der Stadt Ditzingen im Rathaus (Am Laien 1, 71254 Ditzingen) im 1. Stock, Zimmer 112.

Servicezeiten:

Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag + Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

Kontakt:

Tel:     07156 164-444        
E-Mail: Wahlen(@)ditzingen.de

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats

Wer kann wählen? Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl

Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.

Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
  • oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die

  • das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben, oder
  • Unionsbürger/innen sind, die infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Für das Wahlrecht bei der zusammen mit den Kommunalwahlen stattfindenden Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gelten die gleichen Voraussetzungen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind bei dieser Wahl allerdings nicht wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.

Wer ist wählbar? Das passive Wahlrecht bei der Kommunalwahl

Bei den Gemeinderatswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, die am Wahltag

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Um wählbar zu sein, müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei den Gemeinderatswahlen nicht wählbar sind Personen, die

  • mindestens eine der Voraussetzungen zur Wählbarkeit nicht erfüllen.
  • infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht verloren haben.

Wahlvorschlagsverfahren

Damit die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind interessierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden und in einer formellen Aufstellungsversammlung zu nominieren. Mit dieser ersten Information möchten wir alle Wahlvorschlagsträger zum Aufstellungsverfahren eines Wahlvorschlages erste Hinweise und Hilfestellung geben.

Das Kommunalwahlgesetz schreibt zwingend vor, dass bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sowohl in einer Aufstellungsversammlung über den Bewerberinnen und Bewerber sowie über deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag, geheim und verdeckt auf einem Stimmzettel abgestimmt wird. Davon gibt es keine Ausnahme.

Bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind für das Wahlverfahren zudem die jeweiligen Satzungsbestimmungen zu beachten. Die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber für Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sowie ihre Reihenfolge müssen in jedem Fall durch die Mehrheit der anwesenden Anhänger erfolgen. Alle weiteren Bestimmungen des Wahlverfahrens sind internen Regelungen der Anhängerversammlung überlassen. Grundsätzlich dürfen Bewerberinnen und Bewerber nur durch diejenigen aufgestellt werden, die für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind; d.h. für den Ortschaftsrat „XY“ nur Ortsbürgerinnen und Ortsbürger (Ortschaftsebene) aus der Ortschaft „XY“.

Der Inhalt und die Form der Wahlvorschläge richten sich nach § 14 Kommunalwahlordnung (KomWO). Danach muss ein Wahlvorschlag den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand (nur eine Angabe zulässig), Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Auch der vollständige Name der einreichenden Partei oder Wählervereinigung sowie deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine verwendet, muss aufgeführt werden. Wichtig ist, dass die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind dann von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonstigen Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen beginnt gem. § 13 KomWO am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, d.h. seit dem 09.02.2024 können Wahlvorschläge bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Christine Roth, Rathaus Ditzingen, Zi. 210, Am Laien 1, 71254 Ditzingen, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, 28. März 2024 (Gründonnerstag) um 18.00 Uhr. Wir möchten unbedingt darauf hinweisen, diesen Abgabeschlusstermin nicht allzu sehr auszureizen, damit evtl. Mängel, fehlende Angaben und/oder Unterlagen fristgerecht behoben bzw. beigebracht werden können.

Wichtig ist, dass in jedem Wahlvorschlag zwei Vertrauensleute mit Angaben über Namen, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse als Ansprechpartner für das Wahlamt benannt werden. Die Aufgaben der Vertrauensleute gegenüber dem Wahlamt sind u.a. „Abgabe verbindlicher Erklärungen des Wahlvorschlags“, „Entgegennahme von Erklärungen der Wahlorgane“. Die Vertrauensleute bekommen zudem einen Korrekturabzug der Stimmzettel zugesendet, um die Druckfreigabe zu erteilen.

Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag unterscheidet sich je nach Art und Konstellation der Wahl. So darf grundsätzlich ein Wahlvorschlag nur höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte oder Ortschaftsräte zu wählen sind.

In § 3 der Hauptsatzung der Stadt Ditzingen ist die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats geregelt. Demzufolge sind 26 Bewerberinnen und Bewerber für die Gemeinderatswahl pro Wahlvorschlag zulässig.

Je 11 Mitglieder, gem. § 15 der Hauptsatzung, beträgt die Zahl der Ortschaftsräte in Ditzingen-Heimerdingen, Ditzingen-Hirschlanden und Ditzingen-Schöckingen.

Ein besonderer Hinweis gilt für zwei der drei Ortschaften in Ditzingen: Da die Ortschaften Ditzingen-Heimerdingen und Ditzingen-Schöckingen nicht mehr als 5.000 Einwohner haben, kann folgende neue Regelung angewendet werden: Es ist zulässig, dass in Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern (bisher 3.000 Einwohner) die Wahlvorschläge Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat (höchstens) doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind.

Das Mindestalter für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ist von 18 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Bereits zur Kommunalwahl 2019 wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit ist der letzte Geburtstermin für die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung der 09. Juni 2008.

Sollten Sie als Wahlvorschlagsträger weitergehende Fragen haben, so stehen Ihnen Frau Anja Abecker oder Frau Christine Roth sehr gerne zur Verfügung. Damit wir uns für Ihre Fragen ausreichend Zeit nehmen können, schreiben Sie uns diese gerne vorab per Mail oder vereinbaren einen persönlichen Termin mit uns. Sollten Vordrucke und Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren benötigt werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls an unser Wahlamt: Tel. 07156/164-444 , E-Mail: Wahlen(@)ditzingen.de

Kommunalwahl 2024 in Leichter Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben gemeinsam eine Broschüre herausgegeben. Sie heißt „Einfach wählen gehen!“. Darin steht in Leichter Sprache was man zur Kommunalwahl 2024 wissen muss.

Die Broschüre „Einfach wählen gehen!“ als PDF zum Downnload

Informationen / Links

Information und wichtige Hinweise zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: www.kommunalwahl-bw.de

http://www.ditzingen.de//de/politik-gremien/wahlen/wahlen-09-06-2024