Stadt Ditzingen

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Handwerkerparkausweis

Für die Dauer des Arbeitseinsatzes

Der Handwerkerparkausweis gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Bereichen. Er ist bei der Straßenverkehrsbehörde Ditzingen, Am Laien 1, 71254 Ditzingen zu beantragen und ein Jahr gültig.

Die Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 75,- Euro für das erste Fahrzeug. Für jedes weitere Fahrzeug fällt eine ermäßigte Verwaltungsgebühr von 50,- Euro an.

Voraussetzungen:

  • Der Betrieb muss bei der zuständigen Handwerkskammer gemeldet sein.
  • Der Betrieb muss ein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
  • Das Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und muss sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen.

Mit dem Ausweis kann ein Betrieb sein Fahrzeug werktags (von 7.00 bis 19.00 Uhr) für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot/ Zonenhaltverbot (Zeichen 286/290 StVO)
    - explizit hiervon ausgenommen bleibt die Marktstraße -
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung (Zeichen 314+318 StVO),
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, wenn mindestens eine Restfahrbreite von 3,05 m verbleibt (Zeichen 325.1 StVO).

Bitte nutzen Sie das Antragsformular und fügen Sie bei

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine

Download:
Antragsformular
Arbeitsstättennachweis 
Richtlinien über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen