Stadt Ditzingen

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Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Seit 2011 bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen vom Staat zusätzliche finanzielle Unterstützung für Schule und Freizeit. 

Nutzen Sie diese Möglichkeiten für Ihre Kinder.

Im Rathaus Ditzingen werden Sie beraten und unterstützt.

Wer kann diese Leistungen bekommen?

Alle Kinder und Jugendlichen deren Familien

  • Arbeitslosengeld II („HartzIV“)
  • Sozialhilfe (z.B. Grundsicherung)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag 
  • Leistungen nach dem AsylbLG

erhalten.Auch Kinder aus Familien, die keine dieser Leistungen erhalten, können eventuell Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepakt erhalten.Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren können einen Teil dieser Leistungen erhalten, wenn sie noch zur Schule gehen. 

WICHTIG: Man kann diese Leistungen auch nachträglich noch beantragen.

Wo und wie müssen diese Leistungen beantragt werden?

Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Keine Angst vor zuviel Papier! Das ist ein einfacher Antrag mit nur einer Seite!

  • Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss den Antrag beim Jobcenter stellen.
  • Wer Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhält muss den Antrag beim Sozialamt in Ditzingen stellen.
  • Wer Geld nach dem AsylbLG erhält, muss den Antrag beim Landratsamt Ludwigsburg stellen.
  • Wer wenig Einkommen hat und trotzdem keine dieser Leistungen erhält, kann beim Jobcenter berechnen lassen, ob er Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat.

WICHTIG: Haben Sie schon einmal Wohngeld beantragt? Wenn nicht, lassen Sie sich bei der Wohngeldstelle im Rathaus Ditzingen beraten.

Wofür gibt es Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Schulbedarf
Für persönlichen Schulbedarf (Schulranzen, Hefte und andere Schulsachen, bekommt jedes Kind 70.-€ zu Beginn des Schuljahres und noch mal 30,-€ zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.

Ausflüge und Schullandheime
Die Kosten für Schullandheime und Ausflüge mit der Schule oder mit dem Kindergarten (z.B. Theaterbesuch, Wintersporttag) werden übernommen.

Schülerbeförderung
Wenn ein Kind mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren muss, wird der Eigenanteil der Fahrkarte ganz oder teilweise übernommen.

Lernförderung („Nachhilfe“)

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Lernförderung („Nachhilfe“) übernommen werden.

Mittagessen
Wenn ein Kind in der Schulmensa oder der Kindertagesstätte zu Mittag isst, werden die Kosten hierfür bis auf einen Eigenanteil von 1.-€ pro Essen erstattet.

Sport, Musik und Freizeiten
Der Beitrag für viele Vereine, die Musikschule oder die Kosten für eine Freizeit können erstattet werden. Hierfür gibt es bis zu 120.-€ im Jahr für jedes Kind.

Wer beantwortet Fragen und hilft beim Ausfüllen des Formulars?

Im Jobcenter und im Landratsamt beraten Sie Ihre zuständigen Sachbearbeiter/innen.

Alle Ditzinger Bürger/innen können sich im Rathaus Ditzingen beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.
Zuständig ist das Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren, Abteilung Soziale Angelegenheiten, (Zi.12) 
Am Laien 1, 71254 Ditzingen, Tel.: 07156/164-114, E-Mail schreiben