Stadt Ditzingen

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Friedhöfe

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In Ditzingen mit seinen Teilorten gibt es insgesamt vier Friedhöfe

Was ist bei einem Sterbefall zu beachten?

Die meisten Menschen denken nur sehr ungern an den Tod. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Sterbefall in der Familie neben Bestürzung und Trauer oft auch Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen hervorruft. Der Verlust eines vertrauten Menschen ist für die unmittelbar Betroffenen ein Schicksalsschlag, der unzählige Probleme aufwirft. Wo muss der Todesfall gemeldet werden? Wie und wo soll die Bestattung erfolgen? Um den Hinterbliebenen die notwendigen Behördenwege zu erleichtern, sollen diese und andere Fragen hier beantwortet werden. 

Sterbeanzeige beim Standesamt 

Jeder Sterbefall ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Leichenschauschein (ausgestellt vom Leichenschauer) unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. 

Das Standesamt braucht für den Eintrag ins Sterbebuch außer den Leichenschau- und Bestattungsscheinen noch folgende Unterlagen: 

a) Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden 

b) beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Familienbuch) oder, wenn hier ein Eintrag fehlt, die Eheurkunde sowie andere Urkunden über den Familienstand des Verstorbenen 

c) bei unverheiratet Verstorbenen die Geburtsurkunde. 

Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren -Bürgerservice Bereich Standesamt- der Stadt Ditzingen. Sie erreichen uns im Rathaus Ditzingen, Am Laien 1, Zimmer 38, Tel. (0 7156) 164-118 / E-Mail (Frau Brand) oder 164-119 / E-Mail (Frau Beck). 

Vorbereitung der Bestattung 

Zur Vorbereitung der Bestattung können Sie sich an städtische Dienststellen oder ein privates Bestattungsunternehmen wenden. Dieses erledigt auf Wunsch auch die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt. Überführungen nach auswärts werden im allgemeinen nur durch private Bestattungsunternehmen ausgeführt. 

Wenn Sie ein privates Bestattungsunternehmen beauftragen, trifft dieses in Zusammenarbeit mit dem Standesamt, der Friedhofsverwaltung, den Kirchen usw. alle zur Vorbereitung einer Bestattung oder zu einer Überführung nach auswärts notwendigen Maßnahmen. 

Die Bestattungsart bestimmen die nächsten Angehörigen bzw. derjenige, der für die Bestattung tatsächlich sorgt. Der erklärte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist hierbei zu berücksichtigen. Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Angehörigen ist zunächst nur eine Erdbestattung möglich, sofern ein Gericht keine andere Entscheidung trifft (siehe § 32 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg). Bei einer Feuerbestattung wird zusätzlich die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde benötigt, die bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesbeamten beantragt werden kann. 

Zuständig für die Vergabe von Bestattungsterminen ist Herr Schrauth. Sie erreichen ihn auf dem Friedhof, Tel.: 07156  951716 oder 0172 7467035 oder per E-Mail.

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