Stadt Ditzingen

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Tipps des Amtes für Sicherheit Soziales und Senioren zur Hundehaltung

Bürger wenden sich an die Stadtverwaltung und klagen über Hundekot und freilaufende Hunde.

Hundekot

Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern gefährdet auch die Gesundheit von Kindern, wenn sie beim Spielen damit in Berührung kommen. Bürger und Stadtverwaltung legen großen Wert auf ein schönes, gepflegtes äußeres Erscheinungsbild unserer Stadt.
Nach der geltenden polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Ditzingen hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder fremden Grundstücken verrichtet. Erfolgt dies dennoch, hat der Halter oder Führer des Hundes den Hundekot unverzüglich zu beseitigen.
Die Stadt Ditzingen unterstützt Sie, in dem sie kostenlose Tüten für den Hundekot abgibt. Diese sind bei den Bürgerämtern im Rathaus in Ditzingen und in den Stadtteilen erhältlich.

Anleinen von Hunden

Wenn Sie mit Ihren Hunden Gassi gehen, müssen Sie Folgendes beachten:

Innerhalb des bebauten Bereichs müssen alle Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen angeleint werden. Mit Ausnahme von Blindenhunden gilt dies auch grundsätzlich auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Auf Kinderspielplätzen oder Liegewiesen dürfen Hunde gar nicht mitgenommen werden.
Im Außenbereich dürfen Sie Ihren Hund ohne Leine ausführen. Jedoch nur, wenn sie auf Zuruf das Verhalten Ihres Hundes beeinflussen können. Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Es können jederzeit Gefahren für Kinder und Erwachsene bestehen, in dem ein Hund fremde Personen anspringt oder auf sie zu rennt. Im Interesse aller Beteiligten sind solche Vorfälle zu verhindern.

Kamfhunde – gefährliche Hunde

Kampfhunde, sind im Außenbereich an der Leine zu führen. Sie dürfen hierbei nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Außerdem müssen diese Hunde dabei einen Maulkorb tragen.
Als gefährliche Hunde gelten unter anderem Hunde, die zum unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen, bissige Hunde und Hunde, die in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen und Tiere anspringen. Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier.
Bei folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden liegt die Kampfhundeeigenschaft vor, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen hinweisen:
Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff,Tosa Inu.

Erlaubnispflicht für Kampfhunde

Für die Haltung der beschriebenen Kampfhunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann beim Amt für Sicherheit, Soziales und Senioren beantragt werden.
Sollten Sie Fragen rund um dieses Thema haben, sind wir gerne für Sie da. Tel. 07156 164-303 Frau Günzel, Tel. 07156/164-109 Frau Theil

Hund
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