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Stadt Ditzingen setzt sich für den Erhalt der Mietpreisbremse ein
Das Land Baden-Württemberg plant, die sogenannte Mietpreisbremse über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern und auf 130 Städte und Gemeinden auszuweiten. Nach dem aktuellen Entwurf soll Ditzingen jedoch künftig nicht mehr zu den Städten gehören, in denen diese Regelung gilt.
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem gelten derzeit in Ditzingen eine reduzierte Kappungsgrenze von 15 % (statt 20 %) und eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Eigentumsübertragungen von bis zu fünf Jahren. Diese Maßnahmen schützen Mieterinnen und Mieter vor zu schnellen und starken Mietsteigerungen.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung würde der geplante Wegfall dieser Schutzregeln ab dem 1. Januar 2026 spürbare Folgen für den Ditzinger Wohnungsmarkt haben. Bei Neuvermietungen könnten Mieten deutlich stärker steigen und bestehende Mieten dürften schneller erhöht werden.
Grundlage der geplanten Entscheidung des Landes ist ein Gutachten, das die Wohnsituation in Baden-Württemberg neu bewertet hat. Dieses Gutachten beruht unter anderem auf den Daten des Zensus 2022. Gegen die dortigen Ergebnisse hat die Stadt Ditzingen bereits im Oktober 2024 Widerspruch beim Statistischen Landesamt eingelegt, da die ausgewiesenen Haushalts- und Einwohnerzahlen aus Sicht der Stadt nicht korrekt erhoben wurden. Hierdurch erfüllt die Stadt Ditzingen nur noch drei von fünf Prüfkriterien. Vier sind für die Festsetzung der Mietpreisbremse notwendig.
Laut den Berechnungen aus dem Gutachten erfüllt Ditzingen zwar mehrere Kriterien für einen „angespannten Wohnungsmarkt“, wird aber unter anderem wegen der Zensusdaten anders eingestuft. Diese Daten deuten rechnerisch auf ein verbessertes Wohnungsangebot hin, tatsächlich ist die Bevölkerung in Ditzingen jedoch in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, wodurch die Nachfrage nach Wohnraum weiter gestiegen ist.
Die Stadt Ditzingen hat deshalb am 24. Oktober im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme an das zuständige Ministerium übermittelt. Darin fordert sie, die geplante Herausnahme aus der Mietpreisbremse zu überprüfen. Deswegen muss aus Sicht der Stadtverwaltung vor der Entscheidung zur beabsichtigten Änderung über den Widerspruch zum Zensus 2022 entschieden werden. Dabei ist der Stadt wichtig, dass Entscheidungen auf einer soliden Datenbasis getroffen werden, die sowohl die Situation der Mieter als auch die berechtigten Interessen der Eigentümer und Vermieter fair abbildet.
Ziel der Stadt ist es, dass für die Bewertung der Wohnraumsituation verlässliche und aktuelle Daten verwendet werden, damit die Interessen der Mieterinnen und Mieter in Ditzingen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.











