Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer!

Kaum wird das Wetter besser, werden die Fahrräder aus der Garage geholt. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Verhaltensregeln und Hinweise für Radfahrer im Straßenverkehr.

Grundsätzlich gelten auch für Radfahrer die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören deswegen auf die Straße. Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten, nur für Kinder ist das Fahren auf einem Gehweg gestattet.

Um den Verkehr nicht zu behindern fahren Sie bitte hintereinander und nicht nebeneinander. Ist ein beschilderter Radweg vorhanden, besteht Benutzungspflicht. Entgegen dem Irrglauben sind Rennradfahrer hiervon nicht ausgenommen! Auch für sie gilt die Benutzungspflicht.
Ist ein Radweg jedoch extrem verschmutzt, im Winter nicht geräumt oder zugestellt (parkende Autos, Mülltonnen) brauchen Sie den Radweg nicht durchgängig zu benutzen. Sie können ihn vor dem Hindernis verlassen und an der nächsten möglichen Stelle wieder benutzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (bspw. Tempo-30-Zone) gelten auch für Radfahrer. Davon abgesehen sollten Sie immer so fahren, dass Sie Ihr Fahrzeug ständig beherrschen und im Notfall rechtzeitig anhalten können.
Sofern keine gesonderte Radfahrerampel an Radwegen vorhanden ist, gelten die normalen Ampeln für Radfahrer. Insbesondere, wenn Sie auf der Straße unterwegs sind.

In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen auch Radfahrer nur maximal Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen Rücksicht auf Fußgänger und spielende Kinder nehmen.
In Fußgängerzonen ist das Radfahren nicht erlaubt, es sei denn, es ist ausdrücklich ausgeschildert, dass Fahrräder benutzt werden dürfen.

Sind die entsprechenden Schilder vorhanden, dürfen Sie in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren. Hier sollten Sie jedoch, auch im eigenen Interesse, besondere Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen, da diese nicht unbedingt mit einem entgegenkommenden Radfahrer rechnen.

Überqueren Sie eine Straße an einem Zebrastreifen, haben Sie nur dann Vorrang vor Autos, wenn Sie Ihr Fahrrad schieben. Fahrend haben Sie darauf keinen Anspruch, da Zebrastreifen für Fußgänger gedacht sind.

Zu lautes Musikhören über Kopfhörer ist auf dem Rad nicht erlaubt. Sie gefährden sich und Andere, wenn Ihr Gehör durch laute Musik beeinträchtigt ist und Sie Geräusche sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr hören.

Achten Sie immer darauf, dass Ihr Fahrrad verkehrssicher ist. Dazu gehören eine Klingel, intakte Bremsen, Reflektoren und vor allem eine gute Beleuchtung.

In nächster Zeit wird die Polizei gezielt Radfahrer kontrollieren und auf die Einhaltung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung achten.


Auf einen Blick: Die goldenen Regeln des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) zur Verkehrssicherheit
•Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren.
•Nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren.
•Eindeutig und vorausschauend Rad fahren. Handzeichen geben.
•Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen.
•Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen.
•Abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Stichwort: Toter Winkel.
•Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein.

04.06.2012

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