Gemeinsame Rufbereitschaft für mehr Patientenservice

Altenhilfezentrum Gerlingen und Sozialstationen Gerlingen und Ditzingen gründen Gesellschaft bürgerlichen Rechts


Mehr Service und Sicherheit für die Patienten, Einsatz- und Ressourcenoptimierung für die Mitarbeiter sowie Kosteneinsparungen bei gleichzeitigen Mehreinkommen für die Mitarbeiter: das Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH und die Sozialstationen der Städte Gerlingen und Ditzingen haben zum 01.01.2004 eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung der pflegerischen Rufbereitschaft gegründet. Geschäftsführer Michael Brenner vom Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH – Breitwiesenhaus –sowie die Betriebsleiter der Sozialstationen Gerlingen und Ditzingen, Reinhard Ernst und Bürgermeister Ulrich Bahmer haben jüngst den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet.

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten obliegen den Sozialstationen der drei Gesellschafter nach der Sozialgesetzgebung pflegerische Rufbereitschaften, um auch außerhalb der Dienstzeiten für ihre Patienten zur Verfügung zu stehen. Die Rufbereitschaft wird mit jährlich rund 10 Einsätzen nur in wenigen Fällen in Anspruch genommen, bindet allerdings erhebliche Personalkapazitäten, die im Altenhilfezentrum, in Gerlingen und in Ditzingen vorgehalten werden müssen. Die gesamte Rufbereitschaft muss den Mitarbeitern aber angerechnet werden und wird als Mehrarbeit bewertet. Nach den tariflichen Bestimmungen wird die Rufbereitschaft mit 12,5 % der Arbeitszeit vergütet, d.h., dass jährlich rund 540 Stunden bzw. 1,5 Stunden pro Bereitschaft in Gerlingen und Ditzingen anzusetzen sind. Dies entspricht jeweils rund 30 % eines Beschäftigungsumfangs einer Vollzeitstelle.

Gemeinsam wurden deshalb Überlegungen angestellt, inwieweit durch Kooperationen die vorhandenen Personalkapazitäten effektiver eingesetzt und gleichzeitig Kosten gesenkt werden und die Leistungen und der Service für die Patienten verbessert werden können. Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) der Sozialstationen der Städte Ditzingen und Gerlingen sowie dem Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH wurde nun eine Möglichkeit geschaffen, um einen gemeinsamen pflegerischen Rufbereitschaftsdienst anzubieten und damit Personal gemeinsam einsetzen zu können.

Die GbR wird die Rufbereitschaft durchführen, die Mitarbeiterinnen der drei Gesellschafter im Rahmen der Rufbereitschaft anstellen und entsprechend vergüten. Hierzu werden gesonderte Verträge abgeschlossen. Die eigentlichen Arbeitsverhältnisse einschließlich der sozialen Nebenleistungen bleiben wie bisher auch beim jeweiligen Arbeitgeber bestehen – und damit auch die Arbeitsplatzsicherheit. Die Mitarbeiterinnen sind dann im Rahmen der Rufbereitschaft nebenberuflich bei der GbR mit dem derzeit gültigen Abgabenfreibetrag in Höhe von 1.848 € jährlich beschäftigt.

Die Einsätze sollen über das Altenhilfezentrum Gerlingen gGmbH koordiniert werden, eingehende Anrufe werden dort zentral an die eine diensthabende Mitarbeiterin weitergeleitet. Diese wird dann in Gerlingen oder Ditzingen den Bereitschaftseinsatz durchführen. Bislang waren hierzu pro Gesellschafter jeweils eine und gesamt somit drei Mitarbeiterinnen erforderlich. Im Hinblick auf die erwähnte Anzahl der Einsätze erfolgt hier eine deutliche Steigerung der Effektivität und eine Senkung der Kosten – ohne Leistungseinbußen für die Patienten. Durch die ohnehin 24-Stunden-Besetzung des Altenhilfezentrums kann eine verlässliche Anlaufstelle mit bestehendem Personal erfolgen. Zudem bleiben die telefonische Erreichbarkeit und die Ansprechpartner der jeweiligen Sozialstationen wie bisher.



16.01.2004

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