Volksabstimmung am 27. November 2011

Wahlkreuz
Entscheiden Sie mit!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag, dem 27. November 2011, findet die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz statt.

Dies ist die erste Volksabstimmung seit Gründung des Landes Baden-Württembergs. Schon alleine aus diesem Grund verdient dieses Plebiszit Ihre besondere Beachtung und Beteiligung.

Gegenstand der Volksabstimmung ist dabei nicht unmittelbar die Frage, ob Stuttgart 21 weiter gebaut werden soll, da das Land Baden-Württemberg nicht selbst Bauherr ist. Vielmehr sind Sie zur Entscheidung über einen Gesetzentwurf aufgerufen, mit dem das Land Baden-Württemberg zur Kündigung des im April 2009 abgeschlossenen Finanzierungsvertrages zum Bau des Projektes Stuttgart 21 verpflichtet wäre. Über das Pro und Contra und die möglichen Konsequenzen der Entscheidungsalternativen wurden alle Bürgerinnen und Bürger in den letzten Tagen durch eine Veröffentlichung der Landesregierung informiert.

Wollen Sie deshalb, dass sich das Land Baden-Württemberg weiterhin im Rahmen der geschlossenen Verträge am Bau von Stuttgart 21 beteiligt, müssen Sie gegen das Kündigungsgesetz und damit mit „Nein“ votieren. Wenn Sie dagegen dem Kündigungsgesetz und damit dem Ausstieg des Landes aus der Mitfinanzierung zustimmen wollen, müssen Sie mit „Ja“ abstimmen. Das S 21-Kündigungsgesetz ist nach unserer Landesverfassung jedoch nur dann beschlossen, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten zustimmen.

Die Argumente der Befürworter und Gegner des Projektes Stuttgart 21 wurden in den letzten Jahren intensiv ausgetauscht und mit der „Schlichtung“ ein bundesweit beachteter, öffentlicher Erörterungsprozess durchgeführt. Im Ergebnis stehen sich die Positionen jedoch weiterhin unvereinbar gegenüber und der anhaltende Streit zieht Gräben durch die Gesellschaft.

Die Volksabstimmung ist damit im Rahmen unserer Landesverfassung ein Weg, diese Fragestellung, die in der Gesellschaft so intensiv und leidenschaftlich diskutiert wird, wie keine andere, endlich zu entscheiden.

Daher rufe ich Sie auf: Machen Sie Gebrauch von Ihrem demokratischen Recht und gehen Sie am Sonntag zur Abstimmung!

Ihr
Michael Makurath
Oberbürgermeister

25.11.2011

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