Bürgermedaille und Bürgerpreis der Stadt Ditzingen

Plakette
hat in seiner Sitzung am 26.9.2000 folgende Formen der Würdigung für ehrenamtliches Engagement in Ditzingen beschlossen:

Stiftung einer Bürgermedaille /span>

Neben der Nutzung des Vorschlagsrechts für die Auszeichnung von Bund und Land schafft die Stadt Ditzingen die Möglichkeit, Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in besonderem Maße in Ditzingen ehrenamtlich engagiert haben oder sich durch eine außergewöhnliche Einzelleistung für das Gemeinwohl engagiert haben, herauszuheben und zu ehren.
Dazu stiftet die Stadt Ditzingen die „Bürgermedaille der Stadt Ditzingen“.

1. Die Bürgermedaille der Stadt Ditzingen wird mit Beschluss des Gemeinderates auf Vorschlag einer Jury bestehend aus dem Oberbürgermeister oder seinem Stellvertreter und aus Vertretern der Fraktionen und Gruppen des Gemeinderates verliehen.
2. Die Ehrung kann von Organisationen, Vereinen, der Stadtverwaltung und aus dem Kreis des Gemeinderates sowie von einzelnen Personen vorgeschlagen werden.
3. Der Vorschlag ist in schriftlicher Form mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Leistungen und Verdienste des/der zu Ehrenden bei der Stadtverwaltung einzureichen.
4. Ausgezeichnet werden können bis zu zwei Personen im Kalenderjahr.
5. Die Bürgermedaille wird vom Oberbürgermeister oder seinem Stellvertreter überreicht.

Stiftung eines Bürgerpreises der Stadt Ditzingen

Mit dem „Bürgerpreis der Stadt Ditzingen“ sollen vorbildliche Leistungen von Personen, Gruppen oder Projekten im Dienst der Gemeinschaft öffentlich anerkannt und gefördert werden. Der Preis soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigen Handeln und zu Engagement für das Gemeinwohl ermutigen.

1. Der Bürgerpreis der Stadt Ditzingen wird mit Beschluss des Gemeinderates auf Vorschlag einer Jury bestehend aus dem Oberbürgermeister oder seinem Stellvertreter und aus Vertretern der Fraktionen und Gruppen des Gemeinderates verliehen.
2. Der Preis ist mit einem Geldbetrag bis zu 5000 € ausgestattet. Er kann auf mehrere Personen, Gruppen oder Projekte aufgeteilt werden.
3. Sachthemen können sein:
- Denkmalschutz
- Heimatpflege
- Jugendarbeit
- Kommunalpolitik/politische Bildung
- Kultur
- Schule/Weiterbildung
- soziales Engagement
- Sport
- Umwelt
- Wirtschaft

4. Mögliche Preisträger werden aus der Mitte der Bürgerschaft vorgeschlagen.
5. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
6. Der „Bürgerpreis der Stadt Ditzingen“ wird vom Oberbürgermeister oder seinem Stellvertreter überreicht.

Der Gemeinderat hat am 22.03.2005 eine Erweiterung der kommunalen Anerkennungsformen zur Würdigung des Bürgerschaftlichen Engagements in Ditzingen beschlossen:

Ehrenplakette der Stadt Ditzingen: „aktiv in ditzingen“

1. Die Ehrenplakette der Stadt Ditzingen „aktiv in ditzingen“ können Einzelpersonen, Gruppen und Mannschaften erhalten, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen, Kirchen und Projekten mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.
2. Eine Mindestdauer von 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit kann nur in besonders begründeten Fällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden. Für beachtliche Leistungen im Bereich der Jugendarbeit können Personen bis zum 27 Lebensjahr schon nach fünf Jahren ausgezeichnet werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Volkswahl gebildet werden, bleiben außer Betracht.
3. Vorschläge zur Auszeichnung mit der Ehrenplakette „aktiv in ditzingen“ können aus den Vereinen, Organisationen, Kirchen und Projekten oder aus der Mitte der Bürgerschaft gemacht werden. Vorschläge sind in schriftlicher Form zu stellen und zu begründen.
4. Es ist Aufgabe der Antragsteller, abzuklären, ob die zu ehrende Person oder Gruppe ein Amt oder eine Aufgabe mit aktivem Engagement ausgefüllt hat. Die Voraussetzungen für die Ehrung sind dann nicht erfüllt, wenn ein Amt nur nominell wahrgenommen wurde.
5. Die Verwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrenplakette „aktiv in ditzingen“ erfüllt sind. Die Zuständigkeit für die Verleihung der Bürgerplakette „aktiv in Ditzingen“ liegt beim Oberbürgermeister.
6. Die Ehrenplakette „aktiv in ditzingen“ wird vom Oberbürgermeister übergeben. Die Übergabe sollte in Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen, die in engem Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Wirken des/der Geehrten steht (z.B. Sportlerehrung, Hauptversammlung eines Vereins, Bürgermesse).

Vorschläge für die genannten Ehrungen können ab sofort schriftlich bei Stadt Ditzingen, Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement, Am Laien 4, 71254 Ditzingen eingereicht oder per E-Mail ( hoffmann@ditzingen.de) übermittelt werden.
Anträge für die Bürgermedaille und den Bürgerpreis 2006 sollten bis Mittwoch, 11. Oktober 2006 eingereicht werden.


15.09.2006

Kontakt

hoffmann@ditzingen.de

Seitenanfang