Vereine können ab Januar 2000 Spendenbescheinigungen selbst ausstellen!

Das Verfahren für Spenden an Vereine wird ab dem kommenden Jahr wesentlich vereinfacht. Zugleich wird der Kreis der Vereine, die Spendenbescheinigungen ausstellen können, deutlich erweitert. Mit Wirkung ab dem 01.01.2000 wurden wesentliche Teile des steuerlichen Spendenrechts neu geregelt. Nähere Informationen enthält ein „Merkblatt zur Reform des steuerlichen Spendenrechts“, mit dem vor allem die Vereine über die Neuregelung informiert werden sollen.

Das sogenannte „Durchlaufspendenverfahren“ wird ab dem 1. Januar 2000 abgeschafft. Künftig ist es möglich, alle Spenden direkt an den begünstigten Verein zu leisten. Damit entfällt der bislang für viele Vereine, wie etwa für Sportvereine, erforderliche Umweg (mit Einzahlung der Spende bei der Stadt, Prüfung der Förderungsfähigkeit der Spende durch die Stadtverwaltung sowie Weiterleitung der Spende von der Stadt an den Spendenempfänger) über die örtliche Gemeinde. Die Eigenverantwortung der Vereine wird dadurch gestärkt. Die Mittelbeschaffung durch Spenden wird wesentlich vereinfacht. Gleichzeitig werden die Kommunen von dem verwaltungsaufwendigen Durchlaufspendenverfahren entlastet.

Darüber hinaus wurden verschiedene gemeinnützige Zwecke neu als besonders förderungswürdig anerkannt. Damit können Vereine, die diese Zwecke fördern, künftig Spendenbescheinigungen ausstellen. Besonders förderungswürdig sind nach dem neuen Spendenrecht nunmehr auch: Hochwasserschutz, Hilfe für Aussiedler und Spätaussiedler, Hilfe für Opfer von Straftaten, Verbraucherschutz, Schutz von Ehe und Familie und Kriminalprävention.

Das umfassende Merkblatt wurde den betroffenen Vereinen durch die Stadtverwaltung in den letzten Tagen zugestellt.

Durch die Stadtverwaltung werden ab dem 01.01.2000 Spendenbescheinigungen nur noch ausgestellt, wenn die Spende für förderungswürdige Einrichtungen der Stadt, wie z. B. für Feuerwehr, Schulen, Kindergärten, Jugendpflege, Soziales o. ä. gedacht ist.

15.09.2000

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